Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW

Hallo Leute,

mein Sohn geht in die 2. Klasse einer Grundschule, der einfache Weg beträgt ca. 2,3km.

Eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,13 Euro / km wurde uns mündlich zugesprochen. Jedoch nur für 2 Fahrten täglich.

Natürlich wartet meine Frau jetzt nicht 5 Stunden auf meinen Sohn, sondern fährt wieder nach Hause zurück. Es sind also 4 Fahrten täglich.

In den Gesetzestexten finde ich auch nichts über die Streckenanzahl.

Zumindest 0,13 Euro / km finde ich schon grenzwertig, dann noch die halben Kilometer...na ja...unterirdisch.

Wie ist das denn bei euch ?

Danke !
chris

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Ehrlichgesagt finde ich es schon freundlich, dass ihr 2 volle Strecken bezahlt bekommt, also 4,6km. Wir hatten damals einen Grundschulweg von 1,3km und musst laufen. Meine Eltern hätten da garnichts bekommen, da bei der Strecke eben kein Anspruch auf einen Schulbus besteht. Wenn man jetzt "böse" ist, könnte man auch sagen, dass euch theoretisch auch nur eine Differenz zum "Laufweg" erstattet wird, wenn es wohl keinen Bus gibt. Das wäre dann selbst bei 4 Strecken pro Tag definitiv weniger so

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Danke für Deine Antwort.

Nun, der Laufweg ist identisch...wir wohnen schon recht ausserhalb der Gemeinde.

Mit 7 Jahren hier zu laufen ist keine Option, da viel zu gefährlich.

Viele Grüsse
chris

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Ich meinte ja mit "Laufweg" die Entfernung bei der man eben keinen Anspruch auf einen Bus hat. Bei uns ist das ab 2km soweit ich weiß. Ist bei euch die Strecke innerhalb eines Ortes oder zum Nachbardorf o.ä.?

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<<<Natürlich wartet meine Frau jetzt nicht 5 Stunden auf meinen Sohn, sondern fährt wieder nach Hause zurück. Es sind also 4 Fahrten täglich.>>>

Es geht natürlich nur um den Weg, wo auch euer Sohn mit ihm Auto sitzt. Deine Frau könnte ja theoretisch auch noch woander hinfahren und dann zum Schulschluss wieder da sein. Also zählt tatsächlich nur zwei Fahrten. Man könnte die Strecke ja auch mit Fahrrad fahren.

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Danke für die Antworten ;-)

Wir wohnen halt im Industriegebiet, ein klein wenig ausserhalb der Ortschaft.

Viele Grüsse
chris

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Hallo, nur rein interessehalber, wo beantragt man denn so eine Entschädigung? Beim Landratsamt? Oder bei welcher Behörde?

Mein Sohn geht seit diesem Schuljahr in eine andere Grundschule mit einfachem Weg 8,06 km und ich fahre ihn täglich da es vom Dorf aus keine direkte Busverbindung gibt.

Danke und Grüsse
Doing

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Hallo,

bei der Gemeinde / Stadt gibts die Anträge...einfach mal googlen, da findet man so Anträge zu Hauf...aber muss natürlich von der eigenen Stadt / Gemeinde sein.

Viele Grüsse
chris

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Hallo!

Bei uns bekommt man den Zuschuss nur, wenn die Entfernung zur Sprengelschule (Grundschule) bzw. zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform mehr als 2 bzw. 3km beträgt. Zu diesen Schulen fahren bei uns allerdings dann auch Schulbusse, sodass die Kinder nicht gefahren werden müssen. Wenn man allerdings eine andere Schule wählt, ist das quasi Privatvergnügen, dann bekommt man allenfalls Kosten für den Weg zur zuständigen Schule bezuschusst - sofern diese denn weit genug entfernt ist.

LG

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Ist das ein Scherz? Dein Sohn ist schulpflichtig, nicht deine Frau (nehme ich an). Wenn sie ihn begleiten möchte, ist das ihre Sache - und ihre Kosten, klar!

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Ich meinte natürlich nicht "begleiten", sondern "wenn sie wieder zurückfahren möchte"!

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nein, dies ist kein Scherz, wenn mir eine Leistung zusteht, dann nehme ich auch diese in Anspruch. Wenn dies bei Dir anders ist, Deine Sache, aber steck Dich nicht in Angelegenheiten die Dich nicht angehen...

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Bei uns gibt es sowas nicht, so kurze Stecken fahren die Kinder üblicherweise mit dem Rad, Roller oder laufen. Das Ticket für den Bus wird auch nur bei über 5km teilweise übernommen.

LG
Visilo

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Glaube mir, das gibt es deutschlandweit. Nur weil du das nicht kennst, heißt es nicht, dass es das nicht gibt.
Du findest diese Regelung im Schulgesetz eines jeden Bundeslandes.

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Bei uns gibt es diese Unterstützung für Schüler unter 25 J. nur, wenn man Sozialleistungen wie SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Unterstützung für Asylbewerber bezieht.

Allerdings gibt es hier auch so gut wie keinen Ort, der nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und einem Fußweg von schätze mal 1 km erreichbar wäre.
Und der Einzugsbereich der Grundschulen ist so gering, das vermutlich jedes Kind den Weg zu Fuß bewältigen könnte.

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Hallo,
du solltest nichts auf mündliche Zusagen geben - ohne einen rechtskräftigen Bescheid würde ich hier gar nichts beantragen. Also sieh erstmal zu, dass du den bekommst. Den kannst du auch für folgende Jahre als Grundlage nehmen.
Ich weiß nicht wo du wohnst. Jedes Bundesland hat seine eigenen Richtlinien bezüglich des Schulwegs. Normalerweise ist der Schulweg der Spaß der Eltern. Allerdings gibt es im Gesetz eine Kilometerzahl. Wer weiter entfernt weg wohnt hat Anspruch auf Wegstreckenentschädigung oder Schüler(sonder)beförderung. Bei uns sind das 3,7km lt. Gesetz. Wie gesagt, ich weiß nicht, welches Bundesland ihr seid. Natürlich muss die Schule vom Schulamt zugewiesen worden sein - Wunsch der Eltern klappt nicht.
Die Wegstreckenentschädigung ist so hoch, wie du sie haben willst. Weise deine Kosten nach und du erhältst mehr Geld. Kannst du deine Kosten nicht nachweisen, musst du mit der mickrigen Pauschale klarkommen. Wenn deine Frau 4 mal am Tag fährt (logisch), dann bekommt sie auch 4 mal die Pauschale. Lies dir mal euren Gesetzestext dazu durch. Ansonsten beantrage doch die Schülersonderbeförderung. Falls das Amt bei euch meckert, kannst du ja ruhig fragen, ob sie stattdessen lieber die 5(?) Stunden Gehalt für deine Frau bezahlen wollen.

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Danke für die fundierte Aussage.
Wir wohnen in NRW und die Wegstrecke zur Schule beträgt 2,3 km. Also um 300m überschritten.

Wie geschrieben, wohnen wir im Industriegebiet...die 40 Tonner donnern hier durch die Gegend.

Den Gesetzestext habe ich mir ja schon einige Male durchgelesen, aber mehr als das man 0,13 Euro / Km erhält, konnte ich nicht rauslesen.

Im Antragsvordruck ist halt nur die 2 fache Strecke angegeben.

Muss mich noch weiter informieren...

Viele Grüsse
chris

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Wenn deine Frau nach dem Mama-taxi zur Arbeit fährt, bekommt sie sogar mehr Kilometergeld 😉

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eit wann bekommen kinder kilometergeld?!
unter 3km fahren die mit dem rad, und drüber mit dem bus...

und wer sie doch das kleine stück bringt hat entweder das geld und es ist ihm wurscht, oder es ist einem das wert.

ich habs immer nur bei wirklich sausauwetter gemacht, sturm oder so. normal haben die kids ne regenjacke und ein sonnencappi... und eben ein fahrrad. im ersten jahr bin ich mitgefahren, und dann könne ndie das selber. oder fahren eh mit dem bus.

auf die idee würde ich nichtmal kommen kilometergeld fürs kind oder kinder bringen zu erwarten...