Integrationshilfe Voraussetzung

Guten Abend!

Kennt jemand von euch die Voraussetzungen für eine I-Hilfe in der Grundschule?

Lieben Dank!

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Steht hier und lässt sich ganz leicht googeln

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulbegleiter

Grüsse
BiDi

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Bei uns brauchte man ein Atest vom Kinderzentrum.

LG
Visilo

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Die einzige feste Voraussetzung ist ein Antrag der Eltern mit entsprechender Zustimmung der Schule.

Beim Kind, welche Besonderheiten es auch aufweist, das ist so extrem individuell, das ist zu viel, um das hier zu schreiben. Hier gibt es massive Unterschiede zwischen den möglichen Leistungsträgern (Sozialamt, Jugendamt...oder gar Krankenkasse/Pflegekasse), dann kommt es darauf an welche Schule konkret ein Kind besucht, wie die aufgestellt ist. Dann gibt es einen Unterschied zwischen Förderschule und Regelschule.
Und nicht zuletzt kocht jedes Bundesland nochmal sein Süppchen für sich. Weißt du wieviel verschiedene Regelungen bezüglich Schulbegleitungen es schon in den verschiedenen Bundesländern und dann nochmal in den Landkreisen und wieder in den einzelnen Schulen gibt? Das ist total unübersichtlich. Falls du eine konkrete Frage hast, dann stelle sie und gibt uns die konkreten Voraussetzungen. So ist es nicht beantwortbar.

Geht es dir um die Frage, ob man eine Diagnose braucht, dann ist die Antwort: Nein. Man braucht keine Diagnose, aber irgendwie muss schon etwas gutachterliches von einem Facharzt vorhanden sein, in dem steht, wie auffällig das Kind ist und das das Kind dringend eine Schulbegleitung im Umfang X benötigt. In dem Gutachten muss ganz klar benannt werden, welche Tätigkeiten das Kind nicht selbstständig erledigen kann und wo es Hilfe braucht.
Es ist keine Aufgabe des Schulbegleiters dem Kind den Schulstoff zu erklären. Das ist Aufgabe des Lehrers.

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe mich einfach gefragt weshalb einige Kinder eine bekommen und andere nicht. Wenn es aber in der Hand der Eltern liegt sich dafür stark zu machen, wundert es mich gar nicht.

Meine Tochter kann sich aufgrund von ADS z.b. nicht auf sie Aufgaben konzentrieren und ihre Arbeit organisieren. Inhaltlich hat sie kein Problem, sofern alles strukturiert ist. Hier benötigt sie einfach Begleitung. Unsere Schule lehnt I-Hilfen aber leider grundsätzlich ab seit diesem Jahr. Die Begründung liegt darin, dass es für die anderen Kinder unfair ist.
Wenn die Schule dem Antrag also zustimmen muss, ist es bei uns leider so, dass ich mich eigentlich nicht mehr bemühen muss. Schade.

Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden. Eltern und Schule müssen den Antrag stellen oder?

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Nein. Die Eltern stellen allein den Antrag. Im weiteren Verfahren jedoch muss die Schule eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgeben. Es ist nicht nur die Begründung zu dem Kind selbst, es ist auch eine Art Offenlegung der Schule/Klasse selbst. Es steckt wirklich sehr viel Arbeit darin.
Will die Schule nicht, könnte man das zwar theoretisch vor Gericht erzwingen, ABER die Schule hat Hausrecht. Sie kann jeden einzelnen Schulbegleiter ablehnen.
ADS ist problematisch. Du bekommst mit so einer Diagnose und nur Schwierigkeiten bei der Organisation entweder gar keine Schulbegleitung genehmigt, oder aber nur für eine extrem geringe Stundenzahl ... also vielleicht 2-3 Wochenstunden. Weißt du welche Begründungen man bringen muss für eine Schulbegleitung 1:1 für den gesamten Schultag? Mein Jüngster hat das, ich muss das Jahr für Jahr neu nachweisen. Das sind ausschließlich schwerstbehinderte und/oder schwer verhaltensauffällige (aggressive) Kinder. Um das genehmigt zu bekommen braucht man gewisse Dinge (teilweise in Kombination mit Behinderungen), die bereits vorgefallen sind. Mein Ältester hatte mal ein Mädchen in der Klasse, die dieTaxifahrerin (Schülersonderbeförderung) während der Fahrt versucht hat zu erdrosseln - danach (!) gab es die 1:1 - Betreuung inklusive Einzelfahrt im Taxi MIT Begleitperson.
Mein Jüngster rennt garantiert weg, wenn er nicht beobachtet wird. Die Polizei kennt uns schon. Das Problem bei ihm, er geht einfach wildfremden Personen hinterher bis er irgendwo ankommt und es ihm dort gefällt. Beim letzten Mal war er auf einer Autobahnbrücke und hat ganz fasziniert Autos angeschaut. Selbst wenn ihm irgendwann auffallen würde, er will wieder nach Hause, (er hat null örtliche und zeitliche Orientierung) er könnte nicht mal um Hilfe bitten. Dazu kommt noch eine Epilepsie und da kann es bekannterweise zu Anfällen kommen. Hauptsächlich hat er natürlich Frühkindlichen Autismus mit einer geistigen Behinderung und einen Gendefekt, der das noch verschlimmert. Eine Schulbegleitung würde mein Sohn immer bekommen - eine 1:1 Begleitung ist aber etwas ganz anderes.
Dass eine Schulbegleitung den anderen Kindern gegenüber unfair ist halte ich für Humbug. Die Aufgabe einer Schulbegleitung wird nur immer von Schulen dankend erweitert. Die Schulbegleitung sorgt ausschließlich für einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich. Sie macht die Dinge, die der Schüler nicht kann. Je nach Förderbedarf steht die Schulbegleitung dann auch mit im Zeugnis. Ein Kind, welches geistig, seelisch oder körperlich behindert ist und deswegen nicht selbstständig essen kann, braucht dabei Hilfe. Dankenswerterweise ist ja jetzt praktisch jede Schule eine Ganztagsschule, also braucht das Kind 2-3 mal täglich Hilfe beim Essen und zusätzlich mehrmals beim Trinken. Das ist eine ganz typische Aufgabe eines Schulbegleiters. Der Schulbegleiter meines Jüngsten hat zum Beispiel auch diese Aufgabe. Es zählt die gesamte Grundpflege dazu - im Schulalter kann man das normalerweise. Autisten bekommen eine Schulbegleitung wegen der Orientierung, Strukturierung, der Gefahr von Overload, Meltdown und Shutdown, Kommunikation mit anderen Kindern und diversen individuellen Begleiterscheinungen von Autismus. Gerade bei „nur“ Autisten hatte ich oft das Gefühl, dass die Schulbegleitung mehr dazu da ist die anderen Schüler im Notfall zu schützen, dem Kind hat sie im Unterricht definitiv nicht geholfen. Daher denke ich, wenn dieser Grund wegfällt, gibt es nur schwer eine Schulbegleitung genehmigt.

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Das hängt von sehr vielen Faktoren ab.

Wie lange schon an der Schule?
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Welche Förderbedarfe liegen vor?
Wer ist zuständig bei "diesem" Förderbedarf?
Ist in der Klasse schon eine Schulbegleitung?

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Da gibt es kein "pauschal", ich kenne es nur so, dass auf jedes Kind einzeln ganz, gaaaanz genau geschaut wird.