schriftliche Missbilligung in der 1. Klasse wegen falscher Behauptung

Hallo, ich bin gerade richtig sauer.

Erstmal vorweg:

Unser Sohn ist 6 Jahre alt und besucht die erste Klasse.
Leider ist er ein Zappelphillip was den Schulaltag nicht immer einfach macht. Seine Klassenlehrererin kommt aber sehr gut mit ihm klar und weiß ihn zu nehmen. Seine schulischen Leistungen sind gut, nur die Konzentration könnte besser sein und er wird öfter ermahnt weil er den Unterricht stört. Er ist aber lenkbar und hört bei Ermahnungen auch.
Er bekommt Ergo-Therapie und wir machen alles um diese Situation in den Griff zu bekommen. Da er aber nicht so pflegeleicht ist wie manch andere Schüler gehört er wohl nicht gerade zu den Lieblingsschülern von vielen Lehrern.

Sonst ist er ein lieber Junge was mir auch von vielen bestätigt wird. Gewalt war bei uns nie ein Thema. Weder zu Hause, noch im Kindergarten, Vorschule oder bei Freunden ist er je durch hauen oder ähnliches aufgefallen.

Nun bekam ich letzte Woche einen Anruf auf der Arbeit von einer Lehrerin die ich leider nicht persönlich kenne. Unser Sohn hätte sich mit 3 anderen Jungen benommen wie die Axt im Walde. Die Jungen hätten sich während der Frühstückszeit im Klassenraum herumgeschubst und hätten überhaupt nicht auf sie gehört. Zum Schluss wäre unser Sohn seiner Lehrerin in den Rücken gefallen/gesprungen und hätte ihr weh getan. Und denn hätte unser Sohn auch noch gelogen und einen anderen Schüler beschuldigt ihn geschubst zu haben. Die Lehrerin beendete die Frühstückszeit was unser Sohn ja auch so garnicht nachvollziehen konnte. Sein Verhalten wäre unakzeptabel.

Ich war erstmal platt. Das die Konstellation mit diesen anderen 3 Jungen öfter zu Problemen führt kennen wir. Einen Jungen kenne wir bereits aus dem Kindergarten und haben öfter mitbekommen das er andere Kinder gehauen hat und sehr auffällig war. Unser Sohn fühlt sich aber leider gerade zu diesen Jungen hingezogen weil diese auch gerne toben.

Nun habe wir natürlich mit unserem Sohn geredet und er hat auch eine Strafe bekommen für sein Verhalten. Unser Sohn hat aber immer wieder beteuert das er geschubst wurde und nicht absichtlich in den Rücken der Lehrerin gefallen wäre. Eine Sache, die wir uns auch nie vorstellen könnten.

Gestern bekam ich denn einen Brief von der Schule. Damit hatte ich nicht gerechnet. Eine schriftliche Missbilligung. Als ich denn aber den Grund gelesen habe war ich platt.
Unser Sohn hatte, Wortwörtlich: eine Lehrerin tätlich angegriffen als sie ihm den Rücken zudrehte und ihr in den Rücken geschlagen!!!!

Ich habe nach der Schule mit ihm geredet und immer wieder nachgefragt wie das alles passiert ist. Jedesmal kam die gleiche Aussage. Er wurde geschubst.

Ich habe ihn denn gefragt wer das gesehen haben muss und er nannte mir gleich mehrere Namen von seinen Klassenkameraden. Ich habe denn bei einem Geschwisterpaar angerufen die nicht mit meinem Sohn befreundet sind und die Mutter gebeten ihre Kinder ohne irgendwelche Vermutungen mal zu fragen was sie gesehen haben. Beide Kinder haben unabhängig von einander gesagt das mein Sohn von einem anderen Jungen massiv geschubst worden ist und so in den Rücken der Lehrerin gefallen ist. Auch noch ein dritter Junge aus der Klasse hat es so bestätigt.

Ich finde die Verdächtigung der Lehrerin eine absolute Frechheit. Sie hat garnicht erst versucht meinem Sohn zu glauben sondern ihn einfach als gewaltätigen Lügner hingestellt.

Was sollte ich denn jetzt am besten machen??? Die Lehrerin nur persönlich ansprechen? Die Klassenlehrerin ansprechen oder zur Schulleitung ?
Ich werde das nicht auf sich sitzen lassen. Immerhin gibt es doch bestimmt auch eine Akte wo soetwas vermerkt wird. Und ich will sicher sein das dieser Eintrag gelöscht wird. Diese Unterstellung ist einfach zu massiv.

Was würdet ihr tun?

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Hi,
welche Konsequenzen hat die „Missbilligung“ denn? Ist das wie ein Tadel und ab drei Tadeln und pädagogischer Abwägung kann man beginnen die Stufen von § 90 zu beschreiten oder ist das schon härter? Egal wie es ist, im Grunde müsste eine Rechtsmittelbelehrung auf dem Formular stehen und Ihr müsstet ein Recht auf schriftlichen Einspruch innerhalb von 14 Tagen (meine ich) haben. Mit dieser schriftlichen Gegendarstellung liegt das Ganze ja dann der Schulleitung vor und muss geprüft werden.
Dennoch hat dein Sohn (und die anderen Buben) für ihr Verhalten einen Tadel verdient, da sie sich der mehrfachen Anordnung einer Lehrkraft widersetzt haben. Das Ergebnis wäre also gleich, der Wortlaut ein anderer.
Dein Sohn muss lernen sich an die Regeln zu halten, egal welche Handicaps er so mitbringt.

vlg tina

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Hallo, welche Konsequenzen das hat kann ich garnicht genau sagen. Auf dem Schreiben steht jedenfalls nichts von irgendwelchen Maßnahmen.

Ich weiß von vielen anderen Eltern nur, das die Schule sehr schnell mit Schulverweisen um sich schmeißt. Auch wegen kleineren vergehen werden Schüler sehr schnell für 3 Tage vom Unterricht suspendiert. (z.B. wurde ein Erstklässler für 3 Tage suspendiert weil er nach der Pause nicht in den Unterricht gegangen ist und weiter auf dem Schulhof gespielt hat). Auch Missbilligungen werden schnell und gerne verteilt.

Auch bei kleinen Raufereine werden sofort die Eltern angerufen und müssen ihr Kinder abholen. Ohne wenn und aber.
Die Lehrerin hatte am Telefon auch zu mir gesagt: sollte so ein Verhalten nochmal vorkommen werde ich ihn sofort abholen müssen.

Natürlich hast du Recht damit das sich die Kinder an Regeln halten müssen und hören müssen und unser Sohn bekommt für sein Verhalten auch bestimmt keinen Orden. Über die Missbilligung hätte ich auch garnichts gesagt wenn sie nicht diese massive Anschuldigung drinnen gestanden hätte.

Ich finde aber auch das die Schule sich das ziemlich einfach macht. Es sind immerhin Pädagogen. Das es mal Streit gibt und es auch unruhige Kinder gibt die nicht so pflegeleicht sind kennt doch jeder aus seiner eigenen Schulzeit. Ich kenne es aber auch so das Konflikte zwischen Schülern in der Schule z.B. durch Gespräche, Strafarbeiten oder Nachsitzen geregelt werden konnten. Hier wird das störende Kind einfach entsorgt und fertig....Ist ja auch einfacher als sich mit sowas auzseinander setzen zu müssen.

Noch waren wir von soetwas zwar nicht betroffen aber ich weiß ja nicht was da noch kommt.

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"z.B. wurde ein Erstklässler für 3 Tage suspendiert weil er nach der Pause nicht in den Unterricht gegangen ist und weiter auf dem Schulhof gespielt hat"

Das war garantiert nicht der einzige Grund. Es gibt in jeder Schule in jedem Bundesland eine Reihenfolge, die eingehalten werden muss.
Das beginnt bei pädagogischen Maßnahmen wie "Gespräch mit dem Kind" und "Information der Eltern" (das was viele Eltern nervt: Was interessiert mich, was in der Schule passiert...") und erst wenn all das und noch andere Punkte mehrfach abgelaufen ist, KANN es zu einer Suspendierung kommen. Und die dann aber erst beginnend mit Stunden und nicht mit Tagen.

Dein Beispiel mit dem Spielen auf dem Schulhof kann so als einzelnes Regelüberschreiten nicht zur Suspendierung geführt haben.
Aber allen Eltern wird und DARF ja auch nicht alles berichtet werden, was zuvor geschehen ist.


"Ich finde aber auch das die Schule sich das ziemlich einfach macht. Es sind immerhin Pädagogen."

Und damit machen es sich Eltern ziemlich leicht.
Lass die Pädagogen es machen.
Machen sie es dann, wird Mutti aber ganz schnell ganz wütend....

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Hallo,

wir hatten Mal einen ähnlichen Fall. Allerdings schon in der weiterführenden Schule. Mein Sohn wurde geschubst, flog gegen einen anderen Schüler und dieser knallte mit dem Kopf an die Wand. Resultat Platzwunde. Meinem Sohn wurde in einem Klassenleiterverweis unterstellt, diesen jungen im Streit absichtlich vor die Wand geschubst zu haben. Es war auch noch ein Kind, das 3 Schuljahre unter ihm war. Also war das Drama noch größer. Er vergreift sich an kleineren. Mein Sohn kannte diesen Schüler gar nicht, hatte noch nie mit ihm geredet und die Klasse meines Sohnes und auch Mitschüler des anderen Kindes konnten bestätigen, dass mein Sohn gegen den Jungen geschubst wurde und er gar nichts für den Vorfall kann. Ich habe gegen diesen Klassenleiterverweis schriftlich Einspruch eingelegt. Ein Exemplar des Schreibens bekam der Klassenlehrer und eins ging an den Direktor. Ich habe in dem Schreiben um sofortige Klärung des Sachverhaltes und um Rückmeldung gebeten.

LG
Michaela

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Ich hatte das mit meinem jüngsten Sohn auch. Ab der 2./3.klasse. es hagelte Verweise, in Bayern üblich.
Problematisch war, das mein Sohn ein Verhaltensproblem hatte, und auch immer 2-3 andere Kinder mit involviert waren. Mein Sohn war dann auch irgendwann der Buh'Mann für alles und jeden. Auch wenn er mir glaubhaft versicherte das er nicht Schuld war.
Für mich sind schriftliche Mahnungen oder Verweise nur Schall und Rauch. Was bringt ein Blatt Papier? 🤷‍♀️
Früher mussten wir strafarbeiten machen. Hoffe kehren, Unkraut zupfen.
Leider ist es in der heutigen Zeit so, das Lehrer gar nicht mehr den Nerv haben, sich mit Kindern auseinanderzusetzen. Was ich manchmal auch verstehe.
Wenn andere Kinder gestört oder verletzt werden, muss gehandelt werden, ganz klar. Aber eine Suspendierung ist der falsche, wohl aber der einfachste Weg.

Mein Sohn ist jetzt 6. Klasse. Er weiß das er die Schule inkl.allem drum und dran für sich macht. Nicht für mich oder die Lehrer. Er bekommt auch keine Strafen von mir. Er trägt die Konsequenz für sein Handeln, und wenn die Lehrerin meint, er müsse nachsitzen wegen irgendwas, dann ist das so.
Schriftliche Mahnungen ect.unterschreibe ich und gehen kommentarlos an die Schule zurück.

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Lehrern bleibt leider oft keine andere Wahl.
A) sind viele Eltern gegen andere Strafen
B) sind Verweise nötig, um später ggf. Schulausschluss etc. durchzusetzen. Sie keine Verweise da, geht später nix!

LG
Delfinchen

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Da hast du Recht.
Und warum haben sie keine andere Wahl? Weil sie überfordert sind. Was ich nachvollziehen kann.
Mein Sohn wollte unbedingt auf die Realschule. Das Lehrersystem war aber nichts für ihn. Ende vom Lied, Schulausschluss angedroht. Er ist dann freiwillig auf die Mittelschule und siehe da, es läuft sehr viel besser.
Von höheren Schulen fliegt man auch schneller, weil diese Lehrer noch weniger auf die Kinder eingehen können oder wollen. Von einer Mittelschule ist das nicht ganz so einfach bzw.muss da wirklich extremes vorfallen. Nach unten gibts keine Schule.

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Kurz und bündig....
Gesprächstermin vereinbaren, gemeinsam mit den Zeugen dort erscheinen und klären. Mehr kannst du nicht tun.
Die Lehrerin kann hinter ihrem Rücken, den wahren Ablauf nicht gesehen haben, sondern zwei zusammenzählen (Schmerzen und die Person) somit sollen die Zeugen bestätigen, dass er geschubst wurde und zum Vorteil wäre, wenn sie den Schubser per Namen nennen könnten.

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Was du machen sollst? deinem Sohn klipp und klar sagen, dass er sich von den rüpelhaften Jungs fernhalten soll. ( wäre mir egal dasser die gern mag) Dann passiert so etwas nicht.
Verstehe auch nicht, dass einerseits von dir keine Ansage gekommen ist bei dem 1. Vorfall während des Frühstück. Und andererseits dein Sohn das nicht doof findet, dass er immer jdm. verletzt bei der Balgerei.

Ehrlich wenn, dann ist eher dein Sohn der Buhmann, der sich mit den aggressiven Jungs zusammentut, nicht nur die Lehrerin. Hätte ich als Lehrerin auch Probleme, deinem Sohn abzunehmen, dass er sich das 2. x auch noch mal schubsen lassen hat. Wenn er das noch nicht selber erkennen kann, wie die Freunde sind, mußt du ihm das aufzeigen.

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Das ist ja alles Quatsch....

Du scheinst ja meinen Post garnicht richtig gelesen zu haben..... Es war ein Vorfall beim Frühstück wo auch zeitgleich der Vorfall mit dem schupsen passiert ist. Also hätte ich garnicht agieren können.
Im nachhinein haben wir natürlich darüber geredet.

Und es war auch nie die Rede davon das mein Sohn immer jemanden verletzt. Das war das erste mal das sich jemand weh getan hat durch ihn und er war ja nicht mal schuld weil er geschubst wurde.

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Hallo,

ich würde die Klassenlehrerin ansprechen und sie um Rat bitten.

Viele Lehrer stecken Kinder in Schubladen, und wenn die da einmal drin sind, wird davon ausgegangen, dass sie aus Prinzip schuldig oder unschuldig sein.
Wahrscheinlich ist Dein Sohn bei dieser Lehrerin in der Aus-Prinzip-Schuldig-Schublade, weil bekannt ist, dass er nicht einfach ist und weil er sich gut mit den Rabauken versteht.

Ich würde meinem Sohn ansonsten sagen, dass er sich gefälligst von den Rabauken fern zu halten hat. Wer sich mit solchen Kindern zusammen tut, gerät immer wieder in verfängliche Situationen.
Unser Sohn hat sich auch mal an so ein Früchtchen gehängt, wo wir den Kontakt unterbinden mussten.

Grundsätzlich finde ich es richtig, wenn die Schulen durchgreifen. Unsere Grundschule macht das nicht und hier gibt es dauernd Schlägereien und Kinder, die andere terrorisieren, obwohl die Klientel hier eigentlich hauptsächlich gut bürgerlich ist.
Ich würde mir wünschen, dass deren Eltern mal einen Denkzettel bekommen und nicht nur ein paar lauwarme Worte, dass es nicht so toll ist, wenn ihr Kind andere zusammen schlägt/und oder mobbt. #aerger
Ich bin froh, dass unser Sohn einer von den Großen ist, der sich gegen die meisten Schläger wehren kann.
Auf dem Gymnasium unserer Tochter direkt neben einem sozialen Brennpunkt geht es friedlicher zu, weil die solche Kinder der Schule verweisen.

Wenn ein Kind nach der Pause nicht rein geht und dann passiert ihm etwas, kommt die Schule übrigens in Teufels Küche. Die haben nämlich die Aufsichtspflicht für die Kinder. Da kann ich vollkommen verstehen, wenn die den Eltern unmissverständlich klar machen, dass das gar nicht geht.

LG

Heike

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Ganz ehrlich. Ein Verweis oder was auch immer eine Missbilligung sein soll ist bereits für massives Stören des Unterrichts vorgesehen. Ich nehme an es handelt sich dabei nur um eine schriftliche Ermahnung ohne Weitere Konsequenz. Von daher halte ich es auch für gerechtfertigt auch wenn er der Lehrerin nicht absichtlich weh getan hat. Du wirst es sicher unterschreiben müssen dann kannst ja in einem kurzen erklärenden Satz die Situation aufklären. Wegen ungerechtfertigter Strafe auf die Barrikaden gehen mag zwar modern sein aber in dem Fall unangebracht. Dein Sohn hat Mist gebaut auch wenn er dazu mit angestachelt würde.

Mein Sohn hat für weniger bereits echte Verweise erhalten. z. B. fürs Umfallen mit einem Stuhl beim Kippeln 🙄

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Ich glaube eine schriftliche Missbilligung ist eine Erziehungsmaßnahme. Der kann man nicht widersprechen. Das geht glaub "nur" bei Ordnungsmaßnahmen. Das ist "nur zur Kenntnis zu nehmen".

Klären würde ich es auch über den Fachlehrer.

LG

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Ich sehe das so: es ist völlig unterheblich ob er geschubst wurde oder nicht.
Ohne den Übermut wäre es nicht passiert und das hat dein Kind so mit zu tragen.