Hallo liebe Community,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. dem Kostenbeitrag Grundschule. Wir haben den Beitrag bezahlt und dann 3 Tage vor Einschulung die Grundschule gewechselt ( aufgrund von persönlichen Gründen ). Die ehemalige Grundschule ist eine Montessori Grundschule im Ort und die neue Grundschule eine "normale" und liegt ca. 5 Min. vom Wohnort entfernt.
Die ehemalige Grundschule weigert sich nun uns den Kostenbeitrag zurückzuerstatten, weil sie der Meinung sind, dass sie ja bereits Bücher usw. bestellt hätten. Ich mit damit natürlich überhaupt nicht einverstanden, da es sich ja um eine Montessori Schule handelt, die neue eine "normale" Grundschule ist und wahrscheinlich sehr wenig mit dem Material anfangen kann und ich nur ungern 60,- Euro in den Papiermüll schmeißen möchte. Zudem sind ja auch Kopierkosten und Klassenkasse inkludiert.
Was kann ich in diesem Fall tun !?
Viele Grüsse
Kostenbeitrag für Schulbücher, Kopiergeld, usw.
Hallo, fordere schriftlich das Geld ein. Du kannst dir auch einen Anwalt nehmen aber ob der sich lohnt ist eine andere Frage.
Kopiergeld und Klassenkasse ist das Minimum von dem was du zurück erhalten solltest.
Gruß Sol
Hallo Sol,
das habe ich natürlich bereits gemacht. Ich möchte keinen Anwalt einschalten, dass wäre lächerlich. Dachte, vielleicht weiss jemand wie das normalerweise gehandhabt wird. Ich habe das Gefühl, dass uns die Schule piesackt.
Kopiergeld und Klassenkasse sollten sie mindestens auszahlen. Das solltest du nochmal schriftlich fordern.
Was die Bücher betrifft, da muss die Schule dir die bestellten Bücher natürlich aushändigen. Rückgabe ist wahrscheinlich (schon allein bürokratisch) nicht mehr möglich. Die Schule kann die Bücher natürlich nun auch nicht einfach bezahlen. Geld ist immer knapp. Das ist sicherlich ärgerlich aber einfach "Pech"...
Wenn du die Bücher bekommst, kannst du entweder versuchen sie privat zu verkaufen oder du nutzt sie zum Üben für dein Kind - schadet nie...
Du forderst von der Schule eine Kostenaufstellung über die 60€. Üblicherweise dürfen Eltern die sowieso verlangen, aber aus Vereinfachungsgründen verzichtet man darauf. Die Lehrer und die Schule sind ohnehin verpflichtet alle Belege aufzubewahren.
Bücher, Arbeitshefte und Arbeitsmaterialien, die bereits gekauft wurden, lässt du dir geben. Die hast du bezahlt, also gehören sie Dir. Das Restgeld, welches rechnerisch ermittelt wurde, lässt du dir auszahlen.
Wenn die Schule sich sehr darüber ärgert und ihr nie Schulgeld oder eine irgendwie geartete Gebühr gezahlt habt, könnte es natürlich sein, dass du für diesen Aufriss eine Bearbeitungsgebühr zahlen musst, die deutlich über dem liegt, was du zurück bekommst.
Hallo
Klassenkassen kannst du dir auszahlen lassen. Bei den Kopierkosten muss dir die Schule das auszahlen was sie nicht verbraucht hat.
Materialen, Bücher und geferigte Kopien muss sie dir aushändigen. Aber die musst du natürlich auch zahlen
Wurden die Bücher verbindlich bestellt?
Bei den Schulen, auf die mein Kind bisher ging und auch auf die ich selbst ging (Grundschule, weiterführende Schule, Berufsschule etc.) galt grundsätzlich:
Bestellungen werden verbindlich gemacht. D.h. Bücher, Material, Lernhefte, Schulkalender etc. kann im Klassenverband bestellt werden. Wer das möchte bezahlt dafür. Egal, ob es dann gebraucht wird oder nicht.
Wer das nicht über die Klasse machen möchte, bezahlt es selbst.
Schulwechsel, Umzug, sonstiges: wer bestellt hat, bezahlt es auch.
Kopiergeld und co. wurde immer in den ersten Schultagen eingesammelt. Das waren kleine Beträge, die bei Bedarf im Zweifel noch mal nachgefordert wurden. Letzteres kam glaube ich nicht vor. Da wurde dann eher gefragt, dass noch Betrag X gebraucht würde und ob alle Eltern einverstanden sind, den Betrag aus der Klassenkasse zu nehmen. Das war dann einfacher, als von allen Eltern noch mal ein paar Cent nachzuholen.
Was nicht gebraucht wurde, kam dann in die Klassenkasse. Beträge so um die 1-5 Euro.
Alles was über 5 Euro war, wurde gezielt angefragt, aufgeklärt, um welche Anschaffung es geht, Anfrage zur Bestellung über Schule oder privat und nur Bestellung mit Unterschrift und Herausgabe der Materialien gegen Bezahlung.
Anders wäre es, wenn die Schule auf Grund der Anmeldezahl alles bestellt hat und eine Kalkulationszahl hat, dass es noch zu Umzügen etc. kommt. Wenn die den Betrag pauschal einsammeln, aber nichts dazu sagen. Dann würde ich das Gespräch suchen und ggf. das Geld schriflich zurück fordern.
Das Kopiergeld und Klassenkasse muss zurückerstattet werden. Betrag wurde zweckgebunden gezahlt. Zweck entfällt....es handelt such somit streng genommen um eine ungerechtfertigte Bereicherung. Bei den Büchern wird ja bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestellt. Wenn ich dies richtig verstanden habe, geht es um die Verleihgebühr. Hier dürfte der Schule gar kein Schaden entstanden sein. Ich würde da mal ansetzen und ruhig mal erwähnen, dass man dies rechtlich überprüfen lassen wird.
Und ich frage mich seit 2 Jahren, weshalb ich die Schulbücher meines Kindes privat bestellen muss und die Schule das nicht über Sammelbestellung macht, damit es für alle Eltern günstiger wird.
Jetzt sehe ich, welchen Grund die Schule dafür haben könnte: Hast du die Bücher als Mutter selbst bei amazon bestellt, kommst du nicht auf die Idee, das Geld von der Schule zurückzufordern.
"Hast du die Bücher als Mutter selbst bei amazon bestellt, kommst du nicht auf die Idee, das Geld von der Schule zurückzufordern."
Du würdest doch aber das Geld zurück fordern, wenn du entweder die Bücher gar nicht erhalten hast oder wenn du deine bestellten Artikel zurück schickst oder? Und dann natürlich von dem der das Geld hat.
Die TE bekommt die Bücher ganz sicher ausgehändigt.
Und die Schule ist kein Unternehmen, das auf Gewinn ausgerichtet ist und die Bücher mal eben an jemand anderen weiterverkaufen kann.
Ich gebe auch zu bedenken: Die Kinder haben nicht nur Materialien, die die Eltern bezahlen. Die Schule wird zusätzlich Geld aus dem eigenen Haushalt für Bücher ausgegeben haben, die das Kind der TE bekommen sollte. Auf den Kosten bleibt die Schule jetzt auch erstmal sitzen, weil der TE drei Tage vor der Einschulung eingefallen ist, dass sie ihr Kind doch lieber auf einer anderen Schule hätte.
Nur mal so an die Adresse der Eltern, die fünf Euro Klasenkasse per Anwalt einfordern würden, weil die Schule ja so unverschämt ist.
Wenn ich zum Beispiel eine Reise buche, einen Arzttermin eine halbe Stunde vorher absage oder Handwerker beauftrage, die dann schon Material bestellen, kann ich mich auch nicht auf den Standpunkt stellen: "Ich hab doch nix genutzt, dann hätte ich gerne meine komplette Anzahlung zurück."
Und mein Hinweis galt auch nur der Tatsache, dass es verständlich ist, dass viele Schulen den "Bestell-Service" für Eltern inzwischen einstellen. Ich hab das auch schon erlebt: Wir bestellen für die Eltern sogar Hefte, Wachsmalstifte und Co., weil wir teilweise bis zu 50% Rabbatt bekommen. Kündigen wir auch auf dem Elternabend vor der Einschulung an, händigen eine Liste mit den Materialien aus und weisen darauf hin, dass man bitte bis Datum XY widersprechen solle, wenn man das nicht möchte. Und da erleben wir auch Eltern, die nachher das Material dann NACHHER lieber doch nicht hätten.
Solche Eltern sorgen dafür, dass Schulen sich diese (komplett freiwillige!) Arbeit irgendwann dann lieber nicht mehr machen.
Und NEIN, dass ich mit 50-60 Schulneulings-Eltern jeweils einen schriftlichen Vertrag aufsetze, dass sie die Wachsmalstifte gerne für 4 statt für 8 Euro bei mir bestellen, prüfe ob ich alle Unterschriften habe und mich dann im Zweifelsfall doch mit einem Anwalt auseinandersetzen muss, der den Vertrag anfechten will, ist KEINE Option. Diese ganze Bestellung von 50-60 Schülerausstattungen, auspacken, mit Namen beschriften, Geld abrechnen, Geld einsammeln, Geld der säumigen Zahler hinterher laufen und so weiter ist zusätzliche Arbeit (und es ist VIEL Arbeit), die mir keiner bezahlt und entweder das funktioniert, oder wir lassen das.
LG