Mein Sohn, 8 Jahre hat mehrfach bei einer Drogerie Sammelkarten (Glücksspiel) gekauft. Natürlich ohne unsere Erlaubnis. Hat auch die Packung sofort aufgerissen, so dass wir es nicht mehr zurück gebenkönnen.
Dachte, ab 7 ist er geschäftsfähig, aber habe jetzt gelesen, dass die Eltern zustimmen müssen!?
Kennt sich jemand aus, ob eine Verkäuferin das an ihn ohne Eltern überhaupt verkaufen darf (einmal 50€, einmal 20€)? Ich überlege nämlich, mich dort zu beschweren.
8 Jahre, eingeschränkt geschäftsfähig- was darf ein Kind kaufen?
Ist eigentlich recht eindeutig
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/was-duerfen-kinder-von-ihrem-taschengeld-kaufen
Genau, das hatte ich gelesen und deshalb kam ich drauf, die Frage zu stellen!
Kannst Du mal schreiben, was das für Karten waren? Mir fällt nämlich absolut nix ein, was gleichzeitig Sammelkarte und Glücksspiel ist.
Glücksspiel ist ab 18. Das wäre ein eindeutiger Fall. Die Verkäuferin hätte die Karten nicht an Deinen Sohn verkaufen dürfen.
Der Taschengeldparagraph ist da weniger eindeutig, weil keine monetäre Grenze gesetzt ist. 20€ würde ich z.B. als abgedeckt empfinden, 50€ für einen 8jährigen fände ich zu hoch.
Kannst Du belegen, daß die Karten in der Drogerie gekauft wurden?
Grüsse
BiDi
Es war eine Metalldose mit irgendwelchen Sammelkarten, die wir nicht kennen, mein Sohn wusste gar nicht, was er kauft- er wollte doch Pokémon Karten!
Um was für Sammelkarten handelt es sich? Fifa etc?
Hallo,
dein Sohn ist beschränkt geschäftsfähig und da greift der Taschengeldparagraph. Wie hoch da die Summe ist, ist gesetzlich nicht festgelegt. Ich würde Beträge von 50,- dazu zählen. Allerdings kann man als Eltern verbieten, dass ein Kind bestimmte Dinge kauft und somit ist der Kaufvertrag ungültig. Ich weiß allerdings nicht, wie es aussieht, wenn dein Sohn das Gekaufte schon geöffnet hat. Hat dein Sohn nun Sammelkarten gekauft oder Lose für ein Glücksspiel? In unserer Drogerie gibt es beim Lottostand Lotterielose zu kaufen. Die sind natürlich erst ab 18. Handelt es sich um stinknormale Sammelkarten, kann das Kind die selbstverständlich kaufen. Das zählt nicht zum Glücksspiel.
LG
Michaela
Hallo.
Also wenn ich richtig liege, dann sind das Sammelkarten von Yu-Gi-Oh. Also normale Sammelkarten, kein Glücksspiel in diesem Sinne.
https://www.gate-to-the-games.de/Yu-Gi-Oh-Karten/Yugioh-Einzelkarten/Reprint-Boosterserien/Dark-Beginning-1--DB1-/Gluecksspiel.html?gclid=EAIaIQobChMI0KulppK05QIVmfdRCh2FNgLLEAYYCSABEgKM3fD_BwE
Da denke ich nicht, dass die Verkäuferin falsch gehandelt hat. Dein Sohn bekommt Taschengeld und was er damit kauft ist sein Ding. Und diese Karten darf er kaufen. Ich würde mit meinem Sohn reden und klarstellen, dass er Karten in dieser Summe nicht kaufen darf. Gib ihm eine Grenze und dann sollte das klappen. Die Verkäuferin hat damit gar nichts zutun.
LG
Wenn ein Achtjähriger mit 50 Euro vor mir stünde und solche Karten kaufen will, würde ich als Verkäuferin ihn wahrscheinlich schon fragen, ob seine Eltern damit einverstanden sind. Ich gehe da von mir aus, ich hätte meinen Kindern die Hammelbeine lang gezogen, wenn sie das Geld in dem Alter für so einen Mist rausgeschmissen hätten, Taschengeld hin oder her.
Aber leider ist den meisten Verkäufern vollkommen egal, was an wen verkauft wird - sonst würde auch nicht soviel Alk an Minderjänrige verkauft werden können.
LG
Aber vielleicht hat sie gefragt und er hat dann einfach ja gesagt.
Wir wissen es nicht.
Und, klar, ich würde auch fragen. Dazu verpflichtet ist sie meiner Meinung nach aber nicht.
LG
Woher hat ein 8jähriger soviel Geld? Wenn er, wie es zu sein scheint, nicht damit umgehen kann (was mich in dem Alter auch nicht unbedingt wundert), würde ich dringend darauf achten, dass er nicht mit solchen Beträgen rumrennt.
Geburtstag, Weihnachtsgeld etc.
Genau das ist auch mein Gedanke. Mein Sohn (11) spart auch mal sein Taschengeld auf was Größeres. Aber das wird dann mit uns zusammen gekauft und abgesprochen. Aber Sammelkarten gehören nicht dazu. Da weiß er (und auch wir), dass er da keine 20 oder 50 Euro ausgibt.
Hallo,
ich persönlich finde, es ist das Geld deines Sohnes, und wenn er es für Sammelkarten ausgibt, darf er das tun.
Meine Töchter dürfen von ihrem Taschengeld kaufen, was sie möchten. Wenn es alle ist, dann müssen sie halt wieder sparen. Die Verkäuferin hat absolut nichts falsch gemacht.
Wieviele von diesen Karten hat er denn gekauft? Und was soll der irreführende Begriff Glücksspiel in dem Text.
5, 10 oder auch 20 Euro sind noch im Rahmen dessen, was man mit 8 so als Taschengeld parat haben kann.
Sind die Karten noch geschlossen, kannst du sie sicher zurückgeben, schon aus Kulanz, Betrag hin oder.
War der Betrag sehr hoch, also hat er 10 Packs für 50 Euro geholt, kannst du sicher mit Junior zum Laden gehen und die Sache klären. Da kann man durchaus sprechen und wäre sicher im Recht.
Bevor du also in den Laden latscht und dort Kraft deiner Wassersuppe jemandem den Tag versaut, um sicherzustellen, dass dein Junior nichts daraus lernt, fang zuhause an und finde heraus, warum die Menge des verfügbaren Taschengelds sich nicht mit dem Betrag deckt, über den er verfügen darf und warum er das nicht wusste.
Nicht immer ist es sinnvoll die Verantwortung für kleine familiäre Probleme auszulagern und anderen aufzuhalsen.
Gerade der Taschengeldparagraph dient der Sicherheit von Verkäufern, damit Kinder im Alltag kleine Geschäfte tätigen können. Eine feste Grenze gibt es nicht. In dem Alter haben Kinder etwa 2-3 Euro pro Woche als Empfehlung. Daran muss man sich nicht halten und es dauert ewig, bis man auch nur 20 Euro zusammengespart hat.
"In dem Alter haben Kinder etwa 2-3 Euro pro Woche als Empfehlung. Daran muss man sich nicht halten und es dauert ewig, bis man auch nur 20 Euro zusammengespart hat."
Wenn allerdings noch etwas Geld zum Geburtstag oder Grosselternbesuch dazu kommt, dann sind schnell 20 und mehr zusammen.
Meine Kinder gehen vernünftig damit um und so liegt auch solches Geld in den Kinderzimmern rum.
LG
Sie sind aber eben auch sehr schnell wieder weg. 20 Euro sind 4 Päckchen. Das ist für Kids sonst unbezahlbar und verlockend.
Wenn man darüber nie hesprochen hat und das Geld eben greifbar ist, passiert sowas.
Und selbst wenn man es besprochen hat, kann es passieren, denn hier soll es einen Lernprozess geben. Wäre ja albern, wenn Taschengeld nur dazu dient, dass Eltern sich auf die Schultern klopfen, weil es von selbst läuft.