Recht auf einen Platz auf dem Gymnasium?

Hallo ihr Lieben,

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Der Sohn meiner Freundin hat eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung.

Jetzt ist er aber leider auf seiner Wunschschule (nicht in der Einzugsgemeinde) abgelehnt worden, da es dieses Jahr zu viele Anmeldungen gab.
(Es sind übrigens alle Kinder aus der Gemeinde abgelehnt worden, alle mit uneingeschränkter Empfehlungen)

Jetzt ist meine Frage, kann das Gymnasium aus der Einzugsgemeinde ihn auch ablehnen?
Dann müsste er auf die Gesamtschule, die ihn leider völlig unterforden würde.
Wir kommen aus NRW.

Ich finde im Netz nichts dazu.
Alle Beiträge beziehen sich auf Kinder die keine Empfehlung haben.

Vielleicht weiß das ja jemand von euch!
Vielen Dank für die Hilfe

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Das sollte Deine Freundin am besten bei der Schule der Einzugsgemeinde erfragen. Da kann es nämlich nicht nur Unterschiede je nach Bundesland geben, sondern auch je Kommune bzw. kommunalen Verbünden.

Bei uns ist es so, dass - so es die gewählte Schulform in der Wohnortkommune gibt - die Schule Kinder aus der eigenen Kommune aufnehmen MUSS. Wenn's zu voll wird, muss dann eben eine Klasse mehr aufgemacht werden.

Ausserdem ist es hier so, dass alleine die Zusage einer Schule aus einer anderen Kommune wenig hilft. Die Wohnortkommune muss auch ihr ok geben. Und das tut sie höchst selten: Die Wohnortkommune müsste nämlich eine Ausgleichszahlung an die Schulkommune leisten. Und das wird natürlich nur sehr ungern getan, wenn die gleiche Schulform vor Ort zur Verfügung steht.

Grüsse
BiDi

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Ich kann dir sagen wie es hier ist,...aber das heißt ja nichts, da überall wie bei allem, die Suppe anders gekocht wird.
Hier (NRW) muss das Gymnasium aus dem
Einzugsgebiet bei einer uneingeschränkten Empfehlung annehmen.

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.... aber nur, wenn das Kind für den Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule direkt dort angemeldet wird und keine andere Schule "dazwischen" war.

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Na darum geht es ja auch. Anmeldung in die 5.

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Hallo,

an der Stelle Deiner Freundin hätte ich als allererstes beim Gymnasium im Einzugsgebiet angerufen und nachgefragt. Die können sicherlich am besten darüber Auskunft geben.

Uns wurde damals gesagt, dass die Schule im Einzugsgebiet dann aufnehmen muss. Man aber das nehmen muss, was übrig geblieben ist (sofern Wahlmöglichkeiten bzgl. besonderen Klassen/Sprachen etc. bestehen). Wir sind aber in BW.

LG

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Das müsste die Schule im Einzugsgebiet sagen können. Ansonsten die Stelle darüber.

Bei Freunden (anderes Bundesland) ist es so:
- probieren kann man es an jeder Schule
- dann wird geprüft

1. Einzugsgebiet mit uneingeschränkter Empfehlung.
a) sind genug Plätze da, kommen diese zuerst
b) sind dafür schon nicht genug Plätze da, dann wird gelost.
Kann die Schule eine weitere Klasse machen, prima.
Kann die Schule keine weitere Klasse machen (andere Schulen wurden geschlossen im Laufe der Jahre) weil kein Raum mehr zur Verfügung steht, kein Anbau möglich ist, dann wird gelost.

Die weiteren Stufen sind dann unterschiedlich
- eingeschränkte Empfehlung
- anderes Einzugsgebiet

Bei uns geht es nach Wohnort.
Zuerst alle aus dem Wohnort, dann aus dem Einzugsgebiet.
Wenn dann noch Plätze frei sind, auch anderen Gebieten.
Wenn keine Plätze mehr frei sind, dann sollte man sich an die Stelle darüber wenden.

Entweder findet man selbst noch eine Schule, die Kinder aus anderem Einzugsgebiet aufnimmt oder man bekommt von der Stelle darüber einen Platz zugeteilt. Dort, wo eben noch was frei ist. Das kann eine gut erreichbare Schule sein. Das kann Pech sein.

Gleicher Wohnort, Einzugsgebiet erhöhen natürlich die Wahrscheinlichkeit.
Ich meine, dass uneingeschränkt/eingeschränkt keinen Einfluss haben darf oder dass sich die Schulen das selbst aussuchen dürfen. Eines von beidem. Zumindest wenn es mit Plätzen knapp wird.
Sind genug Plätze da, müssen alle genommen werden, egal ob eingeschränkt oder nicht.
Ich meine auch, dass die Anzahl der freien Plätze der Stelle darüber vorher mitgeteilt werden muss.
Kompliziert wird es noch mit Profilwahlen. Also wenn in Profil 1: 33 Kinder wären und in Profil 2: 23 Kinder.


Das sicherste ist wirklich bei der Einzugsgebietschule anzurufen.
Ggf. an die Stelle darüber wenden.
Z.B. falls die Info kommt: die anderen haben sich zuerst angemeldet, ihr habt jetzt Pech, weil ihr zuerst woanders hin wolltet. Ob das bei euch rechtens ist oder nicht.

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In NRW muss die Gemeinde ihn aufnehmen, selbst mit eingeschränkter Empfehlung oder Realschulempfehlung, da nur der Elternwille zählt.
Wenn natürlich alle Plätze mit "Gemeindemitgliedern" mit Gymnasialempfehlung belegt wären (was unrealistisch ist), dann könnte die Schule ablehnen, bzw. werden dann andere Kriterien hinzugezogen, z.b. Geschwister an der Schule.

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Danke für die Antwort. Das mit dem Elternwillen in NRW verstehen viele nicht und viele sind immer total erstaunt, wenn ich ihnen berichte, dass die Empfehlung total egal ist für den Schulplatz ist.

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Hallo,
ich weiß nur, dass Schulen bei "Überfüllung" auslosen dürfen, wenn es im Einzugsgebiet eine ähnliche Schule gibt.
Wir hatten letztes Jahr den Fall an der städtischen Realschule. 130 Plätze, 150 Anmeldungen.
Geschwisterkinder hatten Vorrang, alle anderen Plätze wurden ausgelost. 20 Kinder hatten dann leider das Pech, dass die Schule sie nicht angenommen hat und sie dann zur Sekundarschule gehen mussten.
Von daher denke ich nicht, dass man einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule hat, wenn es vergleichbare Schulen im Einzugsgebiet gibt.
LG
Elsa01

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Bei uns konnte man damals einen zweiten Wunsch angeben, wenn es mit der Wunschschule nicht klappt

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Hallo,
bei uns gibt es keine „Einzugsgemeinde“ mehr ab der 5. Klasse. Jeder darf überall hin. War denn die Einzugsgemeinde bei euch die 2. Wahl? Kommt eben darauf an, wieviele Kinder in der 1. Wahl eure Einzugsgemeinde hatten.

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Ja, wenn er als "Nachzügler" kommt, kann er abgewiesen werden.

Er muss nur genommen werden, wenn er sich regulär angemeldet hätte.

Ich denke mal das die Anmeldungsfrist schon abgelaufen ist an diesem Gymnasium.oder?