Hallo , ich habe folgende Frage :
Ich bin Mutter von zwei Kindern. Kind 1 ist Januar 2015 geboren , Kind 2 Februar 2019.
Ich habe bei Kind 1 nur 12 Monate Elternzeit genommen . Bei Kind 2 24 Monate, welche jetzt im Februar geendet haben .
Kind 1 wird im Sommer eingeschult und ich überlege, ob es möglich ist die nachträgliche Elternzeit noch zu nehmen?
Gerade jetzt zur Pandemiezeit ist vieles so ungewiss und ich mache mir Sorgen wie es funktionieren soll wenn Schule und Kita dann doch wieder schließen. Wir haben nicht die Möglichkeit unsere Kinder zu unseren Dienstzeiten bei Verwandten abzugeben .
Ich würde also gerne die übrige EZ nutzen um die Betreuung der Kinder im Falle eines Lockdowns sicherzustellen.
Problem 2 -ich beginne ab Juni eine neue Stelle und bin aktuell beim Arbeitsamt gemeldet.
Kann ich überhaupt die restliche EZ nutzen ?
Ums Geld geht es nicht , wir würden auch ohne mein Gehalt gut leben können. Die Betreuung der Kinder ist uns wichtig !!!
Elternzeit Einschulung
Das dritte Jahr Elternzeit kann bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Elternzeit muss i.d.R. bis 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Für das 01/2015 geborene Kind gilt noch die alte Elternzeitregelung. Ich dachte man musste damals noch einen formlosen Antrag auf Übertrag der verbleibenden Elternzeit auf den Zeitraum bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs stellen. Und dann kann man das mit min. 7 Wochen Vorlauf dem Arbeitgeber mitteilen. Was sich bei einem Arbeitgeberwechsel ändert weiß ich nicht.
Da dein großes Kind vor dem 30.6.15 geboren ist, gilt die alte Regelung. Man musste das dritte Jahr nicht nach der Geburt anmelden und hat auch nur eine 7-Wochen-Frist, aber der Arbeitgeber muss zustimmen.
Soweit ich weiß kannst du das 3. Elternzeitjahr bis zum 8. Lebensjahr nur nehmen, wenn du 24 Monate Elternzeit genommen hast. Da du beim ersten Kind nur ein Jahr genommen hast, wird das wohl leider nicht möglich sein.
So habe ich dies auch in Erinnerung.
Bei meinem Sohn (BJ 2013 ) hatte ich 2 Jahre Elternzeit und habe ein 3. Elternzeitjahr formlos für die Zeit bis zum 8 LJ beim Arbeitgeber "reserviert". (Ich bin der Meinung, man musste dies bis zum 3. Geburtstag tun.) Wenn man es dann wirklich nehmen will, 7 Wochen Voranmeldung vor Beginn.
Aber wenn du sowieso Arbeitssuchend bist, und du durch ein Elternzeitjahr nicht deinen Job sichern willst/musst, während einer weiteren Zeit zu Hause, hat Elternzeit doch sowieso keine Relevanz oder Vorteile. Oder sehe ich das falsch?
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