Ihr Lieben.....
Ich bin KOMPLETT verzweifelt.
Wir wohnen in NRW, bei uns gilt freie Schulwahl. Wir wollen unsere Tochter in einer Schule in einer anderen Stadt anmelden. WEIL sie dort auch in den Kindergarten gegangen ist und WEIL mein Mann dort arbeitet, 1 minute vom Kindergarten, 3 Minuten von der Wunschschule UND weil wir schnellstmöglich dorthin zurück ziehen möchten.
Jetzt geben wir also als 1. Wunsch diese Schule an (wechseln auch viele Freunde von ihr hin), als 2. Wunsch eine weitere Schule, die KiTa nah, aber eben auch in der andren Stadt ist.
WAS IST, wenn wir KEINE der beiden Schulen bekommen? Das erfahren wir ja erst im Februar?
Dann haben wir gar keine und bekommen irgend eine Schule hier bei uns im Ort zugeteilt, die vielleicht KM weit entfernt ist oder??
Oder bekommen wir dann die, die auf jeden Fall hier im Bezirk liegt?
Ich DANKE euch jetzt schon für Antworten!!!
Anmeldung Grundschule...WAS SOLLEN WIR TUN?
Bei uns war es dieses Jahr so, dass wir zunächst an der nächstgelegenen Grundschule anmelden MUSSTEN. Auf dem Anmeldeformular wurde der Wechselwunsch vermerkt und als alle Anmeldungen durch waren, wurde geschaut ob es an der gewünschten Schule noch genug Kapazitäten gibt. Wir wurden dann informiert und haben die Anmeldeunterlagen von der Wunschschule bekommen. Hätte es nicht geklappt, dann wäre ein Platz an der wohnortnächsten Schule sicher gewesen.
Achso, auch NRW.
Ich würde der Anmeldung eine schöne Begründung beifügen, allen vorran die Sache mit dem Umzug in den Wohnbezirk der Schule.
Aber ja, werdet ihr nicht genommen, dann weißt euch das Schulamt oder eure Kommune, je nach dem, eine Schule zu.
Darum ja, die Bemerkung mit dem Umzug in den WOHNBEZIRK der Schule, weil dann die Wahrscheinlichkeit hoch ist, auch dieser Schule zugewiesen zu werden, wenn man im Schuljahr dort hin zieht.
Ach.
Wir wohnen auch in NRW. Wir haben beide Kinder einfach an der Wunschschule angemeldet. Direkt. Die Unterlagen dafür haben wir... hm, mal überlegen... wohl von der Wunschschule bekommen.
Jedenfalls waren wir schon deutlich vor dem Anmeldeschluss (der war, glaub ich, im Dezember?) in der Wunschschule und haben uns sagen lassen, was wir machen müssen, um dort einen Platz zu bekommen.
Bei uns war die Wunschschule ziemlich glücklich damit und hat uns unterstützt .
Eine Sache hat sie uns aber nicht gesagt: Ein paar Wochen nach Anmeldeschluss stand bei uns ein Mitarbeiter vom Jugendamt vor der Tür, um uns deutlich darauf hinzuweisen, dass unser Kind jetzt schulpflichtig ist
Wir hatten am der Schule im Einzugsbereich nicht abgesagt, weil wir dachten, das passiert automatisch.
In der Nachbarstadt könnte das nicht passieren, dort informieren sich die Grundschulen gegenseitig.
Also überall anders.
Redet mit der Schulleitung. Ich kenne es so, dass Schulleiter oft nicht unglücklich sind, wenn Familien freiwillig an ihre Schule wollen - das setzt ja erstmal ein gewisses Wohlwollen voraus, das nicht alle Eltern der Schule entgegenbringen.
Außerdem kann die Schulleitung evt einschätzen, wie eure Chancen stehen. Denn die Kinder aus dem Einzugsbereich müssen sie nehmen. Manche Schulen dürfen mehrzügig werden, wenn es viele Anmeldungen gibt, andere müssen eher Kinder abweisen... das kann man von außen nicht ahnen.
Viel Erfolg!
Hallo!
Du hast, unabhängig von euren Wunschschulen, das Recht, dass euer Kind an der nächstgelegenen Schule angenommen wird (Paragraph 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW).
Wenn euer Kind also nicht an den Wunschschulen angenommen, hast du ein Recht, dass es an eurer nächstgelegenen Schule angenommen wird.
LG Bibi
gibt es bei euch "Sprengel" ?
Also wenn man bei uns in einen anderen Kreis umzieht, dann MUSS man in die Sprengelschule. -- sprich, sobald ihr umzieht, habt ihr den Platz an der Wunsch-Schule.
Ansonsten könntet ihr im Vorfeld schon bei der Verteilerstelle (bei uns wäre es das Kreis-Schulamt) Euren Fall schildern und um richtige Berücksichtigung wegen baldigem Umzug schon VORAB bitten. -also bei uns funktioniert das. -- man muss nur mit den Leuten reden, am Besten vorab schon ...
Leider ist die Art + Weise wie sowas funktioniert Kreisabhängig und macht jedes Schulamt für sich selbst fest... dir bringen also Forums-Antworten, wie es bei anderen war herzlich wenig.... ruf bei Eurem Schulamt an und frage, was du tun kannst, um Dein Ziel zu erreichen.
Das gibt es in NRW nicht. Du kannst nur von deiner Wunschschule abgelehnt werden, wenn diese voll ist. Die Wohnortnahe Schule muss immer aufnehmen.
Lg
Mal eine andere Frage. Bestehen denn realistische Chancen, dass ihr zurückzieht?
Ich habe bei uns schon mehrere Familien getroffen, die über Jahre versucht haben in einen bestimmten (teuren, homogenen) und für Familien sehr beliebten Stadtteil zu ziehen, aber am Ende in unserem nicht so beliebten (günstigeren, aber auch durchmischteren) Stadtteil gelandet sind.
Schließlich ist es nur ein Wunsch, dh. die Schule kann dein Kind nur aufnehmen, wenn sie nach Berücksichtigung der wohnortnahen Kinder noch Kapazitäten hat.
Bei uns in NRW ist es so, dass wir drei wohnartnahe Schule mitgeteilt bekommen und auf jeden Fall in einer der drei Schulen genommen werden. Man kann sich jedoch an jeder anderen Schule in der Stadt anmelden. Diese berücksichtig jedoch erst die wohnortnahen Kinder und füllen dann mit dem wohnortfernen auf.