Erfahrung Schulbegleiter

Hallo zusammen

hat von euch jemand ein Kind oder kennt eines das einen Schulbegleiter hat? Musste das beim Jungendamt beantragt werden?

LG Hexe12-17

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Wer was beantragen muss und wo, hängt davon ab, warum ein Schlbegleiter benötigt wird.

Was sagt die Schule, ohne deren Mithilfe kann es nämlich höchst wahrscheinlich, keine Begleitung geben.

Und da hilft dann die Sozialpädagogin oder die Sonderpädagogin bei der Antragstellung.

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In jedem anderen Land gäbe es darauf sicher eine klare Ja/Nein - Antwort. Aber hier natürlich nicht.

Der Schulbegleiter ist grundsätzlich eine Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Welches Amt jedoch zuständig ist, richtet sich nach den Behinderungen des Kindes. Der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung.

Nur bei AUSSCHLIESSLICH seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig. Das Kind darf also nicht geistig behindert sein und es dürfen keine Körperbehinderungen vorliegen. Typisch ist hier der Asperger Autismus oder der Frühkindliche Autismus (HFA).
Alle anderen Kinder werden vom Sozialamt (oder dem entsprechenden Äquivalent) verwaltet. Das sind das Kinder mit geistigen Behinderungen, Körperbehinderungen oder Mehrfachbehinderungen.

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Ach ja:
Hast du ein Kind, wo die Zuständigkeit unklar ist, dann wende dich am besten an euer Gesundheitsamt. Dieses kann die Frage der Zuständigkeit umgehend klären und die Ämter müssen die Entscheidung akzeptieren. Ansonsten schieben die Ämter den „Schwarzen Peter“ monatelang, oder jahrelang zwischen sich her. ...wohlwissend, dass kein Mensch das Geld hat, hierfür in Vorkasse zu gehen.

Die Schule kann eigentlich die Fragen bei deinem Antrag nicht beantworten. Das Jugendamt will bei uns auf dem Fragebogen ab Schwangerschaft alles wissen, inkl. elterlicher Probleme, Gefängnisstrafen des Kindes,... Das Sozialamt beschränkt sich da eher auf die Behinderungen und welche Hilfen das Kind in der Schule benötigen wird.
Die Schule bekommt vom Amt eigene Fragen zugeschickt.

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Vielen Dank für die Info. Wir waren in Reha wg ADHS und er hat auch noch Autismus Spektrum. Der Lehrer dort sagte das er das vom wissen her schafft aber eben eine Schulbegleitung bräuchte. Körperlich behindert ist er nicht und sonst gut eingestellt mit den ADHS Medikamenten. Es geht eher darum das er das selber nicht hinbekommen wird zu organisieren den Schultag vor Ort.

LG

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Hallo

es kommt darauf an was dein Kind hat. Beim Jugendamt werden die Anträge für Sozial Emotionale fälle beantragt und beim Sozialamt Menschen mit Behinderung. Dein Kind muß aber einige Untersuchungen für Diagnosen machen. Die Ämter arbeiten sehr langsam. Manchmal muß man echt Kämpfen um eine Begleitung zu bekommen.

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ach.. vergessen... und erst wenn du eine Bewilligung hast, kannst du dich an einem Träger wenden.

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Danke. Also mein Kind hat ADHS und Autismus Spektrum. Wir waren in Reha und dort hat der Psychologe, Ärztin und der Lehrer gesagt das eine Schulbegleitung sehr empfohlen wird. LG

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