Hallo,
unsere Tochter kommt zwar erst 2023 in die Schule. Aber wir machen uns jetzt schon Gedanken.
Schule A (unser Sprengel) ist 600m entfernt.
Schule B ist 800m entfernt.
Schule C (Außenstelle von A) ist 1,2km entfernt und nur mit dem Bus zu erreichen.
Schule A hat über 350 Schüler und ist eine reine Ganztagesschule.
Beide Punkte sind für uns große Nachteile, wobei wir uns mit der Schülerzahl arrangieren könnten. Aber unsere Tochter geht momentan 4h/Tag in den Kiga und das reicht ihr auch. Hinterher ist sie durch und braucht viel Ruhe.
Wir könnten uns auch für Schule C entscheiden. Kleine Schule, halbtags - passt.
Aber die ist so weit weg, dass sie den Schulweg nicht alleine bewältigen kann. Ich müsste sie zu Fuß oder mit dem Stadtbus bringen…
Eigentlich wünsche ich mir für mein Kind mehr Freiheit und Selbstständigkeit… Und für mich ist es organisatorisch machbar, aber aufwenig.
Schule B ist perfekt! Weniger als 150 Schüler, Unterricht 7.30-12.30 Uhr, völlig gefahrlos und selbstständig erreichbar, der Opa wohnt gegenüber und sie könnte bei Bedarf nach der Schule zu ihm gehen.
ABER -Seit über 10 Jahren ist kein Gastschulantrag durchgegangen, weil die Schule so beliebt ist.
Umgekehrt gehen aber viele Schüler von Schule B zu A, weil die Eltern die Ganztagsschule brauchen.
Jetzt fragen wir uns, ob es helfen würde das Kind beim Opa als Zweitwohnsitz anzumelden?
Hat da jemand Erfahrungen?
Wenn es gar nicht anders geht würden wir Schule C nehmen, aber eine wirklich gute Lösung ist das nicht.
Lg
Grundschule BW - Zweitwohnsitz?
In Niedersachsen zumindest nutzt Dir ein eventueller Zweitwohnsitz gar nichts. Für die Einteilung zum Schulsprengel zählt der Erstwohnsitz. Was allerdings beim Gastschulantrag hilft, ist wenn die nach Schulschluss betreuende Person im Sprengel der Gastschule wohnt. Was ja dann der Opa wäre.
Aber: Nur weil Deine Tochter jetzt nach 4 Stunden KiTa platt ist, bedeutet das nicht, das es im nächsten Jahr auch noch so ist. Und auch wenn eine Schule Ganztagsschule ist, bedeutet das nicht automatisch, das der Ganztag verpflichtend ist. Meine Jungs sind auf einem Ganztagsgymnasium. Sie können Mensa und Nachmittagsangebot nutzen, müssen es aber nicht.
Grüsse
BiDi
Danke dir!
Leider ist die Ganztagesschule verpflichtend. Unterricht ist bis 15.00 Uhr und vorher abholen geht dementsprechend leider nicht.
Dein Kind hat noch 1,5 Jahre Zeit, um den geschlossenen Ganztag auszuhalten.
Der Ganztag hat Vor- und Nachteile. Dein Kind wird dort sehr großzügige Pausen haben, die es auch an der frischen Luft verbringen wird. Es muß nicht alle Stunden fast ohne Pause hintereinander abarbeiten.
Meine Kinder waren seit der 1. Klasse im geschlossenen Ganztag (es gab hier nichts anderes). Ich war zunächst auch nicht begeistert. Aber es hat einfach auch Vorteile. Die Lernzeit, die sicher auch bei euch eingeplant ist jeden Tag, wird von einem Lehrer überwacht. Die Kinder MÜSSEN still im Klassenzimmer sitzen und dann ihre Hausaufgaben erledigen. Das ist nicht wie im Hort eine freiwillige Option.
AGs, Förder- und Forderstunden sind Bestandteil des normalen Stundenplans.
Dein Kind ist tatsächlich mit der Schule fertig, wenn es nach Hause kommt. Es gibt keinen Hausaufgabenstress, das Kind muss nix lernen. Bei uns fing es jetzt erst in der 8. Klasse an, dass es nicht mehr ausreichend war (für ein 2-er Zeugnis) wenn das Kind nur in der Schule alles erledigt.
Zum Thema Zweitwohnsitz kenbe ich mich nicht aus,aber warum muss man bei 1,2 km Bus fahren. Das ist doch ein ganz normaler Schulweg.
Hier war es ziemlich genau 1 km und die Jungs sind selbstverständlich gelaufen. 20 Minuten mit recht viel Trödeln dabei.
Sorry, aber die Haltestelle für den Schulbus ist für meinen Sohn über 1,2km weit weg?!? Das kann man laufen, es gibt Fahrräder. Es heißt ja nicht, dass Deine 1. Klässlerin das ab dem ersten Tag alleine machen muss, aber in einem Monat lässt sich etliches üben und wahrscheinlich werden auch andere Kinder diese Strecke teilen.
Hi,
die Schule des Kindes ist von der Meldung des Wohnortes abhängig. Der Erstwohnsitz ist dafür natürlich entscheidend. Ihr könnt natürlich einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Ich sehe bei euch aber tatsächlich wenig Chancen. Ihr wollt Halbtags aber Kind soll anschließend zum Opa,... Chancen sehe ich nur, wenn euch z.B. das Ganztagsangebot nicht ausreichen würde und der Opa z.B. in der früh das Kind hat und zur Schule schickt, da es durch eure Arbeitszeiten nicht anders geht.
LG
Isabel
Die einzige Chance die ihr in Baden-Württemberg habt ist mit der Betreuung durch den Opa zu argumentieren. Es ist nur dadurch möglich.
Anders wäre es, wenn du dein Kind an die Ganztagsschule anmelden möchtest und bei euch nur eine Halbtagsschule wäre
Daher rechtzeitig einen Antrag beim Schulamt auf Schulbezirkswechsel stellen, mit der Begründung der gewährleisteten Kinderbetreuung durch Person Name und Adresse angeben (Verwandschatsgrad ist nicht notwendig, da das auch die Tagesmutter, Tante oder jemand Anderes sein könnte). Wer den Abtrag bekommt und ob der Formlos erfolgen kann, kann dir das zuständige Schulamt sagen.
Vielen Dank für deine Antwort!
Dann haben wir wohl wirklich keine Chance.
Ich bin selbst Tagesmutter und habe keinen Bedarf an Nachmittagsbetreuung. Die bevorzugte Schule endet um 12.30Uhr. Und meine TaKis schlafen von 11-12.30 Uhr.
Gerade anfangs könnte sie kurz beim Opa zwischen landen und um 12.45/13.00 Uhr könnte ich sie dann holen.
Aber so wird das wohl nichts…
Dann lieber die Außenstelle und einen längeren Weg in Kauf nehmen. Das bekommen wir schon hin 😊
Stadtbus eben auch weil ich Tagesmutter bin. 1,2km mit einer 6,5jährigen ist doch etwas anders als 6 Kinder zwischen einem halben Jahr und 6,5J.
Vor allem weil der volle Krippenwagen mehr wiegt als ich. Das klappt mit dem Kiga derzeit sehr, sehr gut.
Lg
Müsste deine Tochter mit dem Bus denn noch umsteigen? Ansonsten sind 1,2 km doch ein Klacks. Meine Tochter fährt 3 km mit dem Bus und es gibt Kinder, die steigen schon an der Endstation ein. Für die sind es 7 km. Man fährt die Strecke ein paar Mal ab und dann passt es. Sechsjährige können das.
Nein, müsste sie nicht.
Ich denke wir bekommen das hin 😊
Ich war nur erstmal geschockt, dass sie in Schule A ganztags MUSS. Wir hatten am We Besuch und deren Große hat diese Schule besucht und so sind wir da irgendwie drauf gekommen.
Ich denke, wir werden mal ausprobieren was besser funktioniert: Bus oder zu Fuß. Aber das hat ja noch Zeit 😊
der Zweiwohnsitz reicht nicht für die Schulanmeldung, es müsste der 1 Wohnsitz sein, dann bekäme aber Opa das Kindergeld
und die Steuerfreibeträge