Kurzfristig Umzug eine Woche nach Einschulung

Hallo liebe Eltern, bei uns entscheidet sich diese Woche ob wir in der ersten Septemberwoche umziehen. Es wäre ein Wechsel aus Brandenburg nach Berlin. Die Wohnung könnte ab 1.9. bezogen werden. Einschulung ist dort ein paar Tage früher am 27.8., hier am aktuellen Wohnort eine Woche früher am 20.8.

Meine Frage ist welche Schritte ich gehen muss, wenn es wirklich zum Umzug kommt. Wie melde ich ihn dort an und hier ab? Reicht der Mietvertrag als Nachweis bis ich uns ummelden kann?
Woher erfahre ich welche Schule am neuen Wohnort für uns zuständig ist?
Hier ist alles schon unter Dach und Fach.

Kann er denn auch schon am neuen Wohnort eingeschult werden und die 3 Tage bis zum Umzug von mir in die neue Schule gefahren werden?

Eine Einschulung hier obwohl man 5 Tage später umzieht ist ja wohl totaler Quatsch.

Bin echt ganz kirre wegen dieser Fragen.

1

Ich würde ihn auf jeden Fall an der neuen Schule einschulen----
bei unserem Sohn wurde ein Junge für 4 Wochen in seine Klasse eingeschult und dann umgeschult...
obwohl die neue Schule nur knapp 30 km entfernt war....
war für das Kind total blöd..

Ansonsten würde ich schauen, ob du auf der Seite der Stadt Insfos zur Schule etc. bekommst.

Bei uns steht das alles auf der Homepage der Stadt was für die Eltern wichtig ist, wenn sie neu hierherziehen.

2

Ruf' beim Schulamt an. Am Besten bei dem am neuen Wohnort und bei dem am alten. Strenggenommen muss nämlich für die paar Tage ein Gastschulantrag gestellt werden. Noch geschickter wäre es natürlich, Ihr könntet den Beginn des Mietverhältnisses ein paar Tage vorverlegen.

Grüsse
BiDi

3

Hi,

ich würde auch auf jeden Fall direkt an der neuen Schule einschulen. Im Zweifel würde ich eine der umliegenden Schulen kontaktieren und nachfragen, welche Schule zuständig ist und auf jeden Fall direkt dann vor den Ferien noch Kontakt aufnehmen.

Liebe Grüße

Isabel

4

Wir sind kurz nach der Einschulung umgezogen.
Wir haben ihn direkt bei der Schule im neuen Bezirk angemeldet und mussten ihn dann die ersten Tage zum Bus im Nachbarort bringen, von da ist er dann zur schule gefahren.
Hat alles ohne Probleme geklappt.

Lg

5

Das geht relativ unkompliziert, auch wenn es anders klingt. Du stellst einfach einen Gastschulantrag. Den bekommst du von der Schule, wo dein Kind normalerweise jetzt an dem aktuellen Wohnort eingeschult worden wäre. Dort kannst du auch gleich die Situation erklären und die suchen dir auch netterweise die zuständige Schule raus.
Danach füllst du den Gastschulantrag aus mit dieser Begründung. Das ist eher so eine pro forma Geschichte. Wird natürlich genehmigt, zumal das Kind ja ein paar Tage danach doch in die Klasse kommt. Bei mir musste der Gastschulantrag dann an die ursprüngliche Schule gegeben werden. Die stimmte natürlich zu und sie schickte den Antrag an die andere Schule. Logischerweise stimmte die auch zu. Danach ging das zum Schulamt und wir erhielten einen Brief, dass das genehmigt ist.
Mietvertrag o.ä. habe ich nie gezeigt.

6

Nunja, ganz so einfach ist es tatsächlich nicht. Die Frist für die Abgabe der Gastschulanträge ist längst abgelaufen, die Schulzuweisungen schon abgeschlossen. Zudem gibt es viele Grundschulen (unsere eingeschlossen), die wegen Überbelegung gar keine Gastschüler (egal wie der Antrag begründet ist) mehr annehmen.

Erster Schritt, schau hier welche Grundschule für euer Einzugsgebiet zuständig ist: https://www.bildung.berlin.de/Umkreissuche/

Schule und für den Bezirk zuständiges Jugendamt anrufen und den Ablauf erfragen. Ich kenne selbst zwei Kids, die erst zum Halbjahr wechseln durften und so lange zur Schule am alten Wohnort pendeln mussten.

7

Es gibt keine Frist für Gastschulanträge bei Umzug ;-). Es handelt sich hier nicht um einen dieser Gastschulanträge den Eltern einreichen, weil sie die ein oder andere Schule aus privaten Gründen bevorzugen. Man stellt den Antrag, wenn man umzieht…das ist eigentlich nie fristgerecht. War es übrigens bei mir auch nicht.

Das Kind zieht ohnehin um. Das Kind wird diese neue Schule also definitiv besuchen. Es handelt sich um einen Umzug in ein neues Bundesland. Das ist ein ganz anderer Schullandkreis.

Die Begründung, dass das Kind erst ein halbes Jahr später wechselt ist ziemlich sinnlos bei einem Erstklässler.

Was hat das Jugendamt mit dem Schulort zu tun? Das ist ausschließlich Sache des Schulamtes.

Die 2 Kids, die du hier erwähnst, waren dann übrigens auch bloß Gastschüler…nämlich bis zum Halbjahr in ihrer alten Schule. Die einzige Möglichkeit bei einem Umzug die Gastbeschulung zu umgehen, besteht darin, wirklich exakt ab Umzugstag die Schule zu wechseln. Das schafft man höchstens, wenn man in den Ferien umzieht. Ansonsten ist die Gastbeschulung bei Umzug ziemlich die Regel und nichts seltenes.

8

https://www.berlin.de/familie/de/informationen/anmeldung-an-der-grundschule-131

Natürlich in Berlin einschulen. In der Regel ist die Grundschule zuständig, die am nächsten an der Wohnung dran ist. Ist aber in manchen Bezirken mit beliebten Schulen auch anders. Einfach mal die Grundschule anrufen. Die wissen in der Regel besser Bescheid. Antrag stellen und gut ist es.