Können Kinder eine "Gastschule" besuchen?

Hallo zusammen,

ich bin Alleinerziehender Vater einer 9 - jährigen Tochter und werde vermutlich in den kommenden Wochen für einige Zeit in eine Klinik müssen. Da ich mich während dieser Zeit nicht um meine Tochter kümmern kann, kam nun die Frage auf, ob sie während dieser Zeit zu ihrer Mutter gehen kann. Diese wohnt 400km entfernt und dort verbringt sie sonst immer nur einige Tage in den Ferien. Nun stellt sich aber die große Frage wie man es mit der Schule macht? Kann man sein Kind für einige Zeit quasi "Gastanmelden"?

Vielleicht hat ja schon jemand mit einer solchen oder einer solch ähnlichen Situation Erfahrung gemacht?

Liebe Grüße und lieben Dank vorab.

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Ich kann dir zwar keine Rechtsgrundlage nennen, aber es wäre doch Blödsinn, wenn das nicht machbar wäre.
Was wäre denn die Alternative? Es ist doch optimal, wenn eure Tochter in der Zwischenzeit bei der Mutter leben und dort zur Schule gehen kann. Denke nicht, dass da irgendetwas dagegen spricht.

Blödes Beispiel. Aber was wäre dann z.B. mit Kindern von Schaustellern. Die besuchen pro Saison zig verschiedene Schulen. Zwangsläufig...

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Ich denke auch, dass es möglich sein müsste. Allein von der Logik her, dass Schulpflicht herrscht, und wenn ein Kind (auch vorübergehend) den Wohnort wechselt, dann muss es eben am neuen Wohnort zur Schule gehen.

Ich würde es folgendermaßen anstellen: Erst mal die Schule, auf die deine Tochter derzeit geht, darüber in Kenntnis setzen und um deren Rat und Kooperation bitten. Eventuell steht ja schon fest, welche Schule am Wohnort der Mutter es betreffen würde, und dann könnte die Standard-Schule vielleicht sogar mit der vorübergehenden Schule in Kontakt treten. Es wird ja sicher im Interesse der Schule deiner Tochter sein, dass sie an ihrem vorübergehenden Wohnort auch beschult wird, damit sie nicht bei Rückkunft große Lücken aufweist. Ich nehme mal an, dass deine Tochter in der 3. oder 4. Klasse ist, grade da wäre es von Vorteil (wenn nicht grade Berlin, dann steht ja der Wechsel in die weiterführende Schule an), dass sehr offen kooperiert wird, damit deine Tochter nichts verpasst und durch diesen Umstand keinen Nachteil hat.

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Ich denke, deine Tochter muss sogar an ihrem Aufenthaltsort die zuständige Schule besuchen.
Ich würde auch beide Schulen anrufen und fragen, was sie für dieses Konstrukt für Unterlagen brauchen:
- die Gastschule braucht evtl eine Anmeldung von dir oder eine Ummeldung des Wohnorts für diesen Zeitraum.
- die eigentliche Schule braucht vermutlich eine Bestätigung der Gastschule, dass sie dort war (Schaustellerkinder mussten z.b. früher immer eine Unterschrift der Schule einsammeln, wo sie gerade waren).

Aber das können dir die betroffenen Schulen genauer sagen.

Viele Grüße

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Das müsste möglich sein.

Wir hatten damals Zirkus Kinder die immer mal wieder zu Gast waren und durchs Land zogen

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Ja das geht.

Wird ja auch bei Kinderkuren so gemacht.

Wichtig ist, die Lehrer der eigentlichen Schule zu informieren--- die geben dann normalerweise Aufgaben mit und deine Tochter macht die dann in der anderen Schule---damit sie eben in IHREN Büchern/ Heften weiterarbeitet --- zumindest in den Hauptfächern--- da jede Schule andere Bücher hat und ein anderes Tempo.

Wenn sie eine nette KL hat, dann schickt die ihr ggfls. auch die Aufgaben einfach per mail als Wochenplan und sie hat so auch den Kontakt noch zu ihr.

Die KL von unserem Sohn hat das 2021 so gemacht-- da unser Sohn wegen Corona zu Hause war-- als einziger seiner Klasse-- da war es hier den Eltern freigestellt, ob die Kids gehen oder nicht.
Er hatte dann Homeschooling und die KL hat jede Woche einen Wochenplan per mail geschickt und wir habn dann am Ende der Woche immer die Fotos der fertigen Aufgaben zurückgeschickt... und die KL hat immer auch kleine Nachrichten mitgeschickt....

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Ja, das geht. Wir leben nicht in Deutschland, aber es stand mal im Raum, dass wir eventuell beruflich einige Monate waehrend des Schuljahres dort verbringen wuerden. Ich habe damals bei einer Schule angerufen, und die haben mir bestaetigt, dass es kein Problem waere, einen Gastschulantrag zu stellen. Wenn es mit auslaendischen Kindern geht, dann sicher auch innerdeutsch.

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Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber schon vor ca. 40 Jahren lebte mein Cousin einige Wochen bei uns und ging auch mit in "meine" Schule. Waerum sollte es anders sein, immerhin ist schulpflicht in deutschland.

Bitte doch die Mutter, sich in ihrem Wohnort bei ner Schule danach zu erkundigen. Dann wisst ihr ganz sicher, wie das geregelt werden kann.