Später einschulen, Kind zurückstellen lassen

Hallo,
aus gegeben Anlass würde ich gerne eure Erfahrungen zu dem Thema hören.
Kurz zum Hintergrund, Kind hat in September Geburtstag und ist demnach ein Kann-Kind.

Warum habt ihr eure Kinder zurückstellen lassen und vielleicht mit welche Begründung? Hat dies funktioniert? Habt ihr Tipps, wie man das am besten angeht, sodass sie ein Antrag auch durchgeht?

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Als Kann-Kind ist es die alleinige Entscheidung der Eltern, ob das Kind in die Schule kommt oder nicht.
Ich habe durchwegs positive Erfahrungen als Lehrerin und Mutter.
Unsere Tochter war auch ein Kann-Kind und das Jahr länger im Kindergarten habe ich dankend angenommen, aber nicht weil mein Kind noch nicht schulreif war. Ganz im Gegenteil. Der Kindergarten war sehr überrascht über unsere Entscheidung.
Sie war wirklich schon immer ein sehr schlauer Kopf und allgemein beliebt.
Aber auch ein sehr schlauer Kopf profitiert natürlich von einem Jahr mehr kognitive und emotionale Entwicklung und das bringt definitiv Vorteile in der Schulzeit. Natürlich. Wie auch nicht.
Auch unser Kleiner wird, egal wie er sich entwickelt, als Kann-Kind später eingeschult, wobei er auch noch gar kein Interesse an Schule hat, ganz im Gegensatz zu seiner Schwester in dem Alter.
Ein nachweislich hochbegabtes Kind würde ich schicken, jedes andere „normale“ Kind auf keinen Fall.
Aber das ist nur meine Meinung, naja eigentlich nicht… All meine Lehrerkollegen haben die gleiche Erfahrung gemacht.

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"Aber auch ein sehr schlauer Kopf profitiert natürlich von einem Jahr mehr kognitive und emotionale Entwicklung"


Und in der Schule gibt es keine kognitive und emotionale Entwicklung?

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Ich möchte nicht anderen Eltern, deren Kinder ich nicht kenne, die Richtigkeit ihrer Entscheidungen absprechen. Aber was mir nach dem durchlesen dieses Threads aufgefallen ist, "Ich will sie noch ein Jahr in den Kindergarten schicken", "ich habe mich entschieden, ...". Bei uns dauert es ja noch etwas über ein Jahr, bis wir das entscheiden müssen, aber ich denke, wenn die Meinung der Fachleute ist, dass unser Kind schulreif ist, würde ich in dieser Situation zumindest das Kind in die Entscheidung mit einbeziehen oder zumindest danach gehen, ob das Kind von sich aus in die Schule gehen will oder nicht, und nicht nur nach meiner persönlichen Präferenz gehen. Ich weiss nicht, wie das andernorts ist, bei uns, wo der Kindergarten teil der staatlichen Schule ist, geht es ja auch darum, ob das Kind praktisch alle seine Freunde aus dem Kindergarten ziehen lassen muss.

Ich würde es so formulieren: Sofern das Kind zweifelsfrei schulreif ist, wäre eine Rückstellung auf jeden Fall kein Entscheid, den ich gegen den Willen des Kindes treffen würde.

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Dazu müßte man wissen in welchem Bundesland Du wohnst...

In NDS ist es relativ einfach weil es die Flexkinderregelung gibt....

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Das war mir gar nicht bekannt. Wir kommen aus NRW

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In NRW gibt es keine KANN-Kind-Regelung.
Meine Tochter ist auch im September geboren und wird im nächsten Jahr mit 5 eingeschult werden, weil es hier quasi nicht möglich ist, ein gesundes Kind zurück zu stufen.
Meine Tochter ist ganz normal und „fit“, aber halt recht zurückhaltend. Daher hatte ich mich bei diversen Stellen informiert, wie die Möglichkeiten sind. Solange keine Diagnose vorliegt, erstmal egal ob physisch oder psychisch ist es in NRW kaum möglich, dass das Kind später eingeschult wird.

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Ist unlogisch. Ein kann Kind kann eingeschult werden, wenn die Eltern das wollen.

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Wir wollen ihn gerne ein Jahr länger im Kindergarten lassen, aber dies scheint nicht so einfach zu sein auch wenn er ein Kann Kind ist

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Wenn es ein kann Kind ist, braucht es wie ich weiß keine Begründung & es liegt alleine im Ermessen der Eltern, muss also nicht genehmigt werden!
Mit der Schule beginnt der Ernst des Lebens, alleine das ist schon ein guter Grund für mich, das Kind wenn möglich länger im Kindergarten zu lassen! Im Kindergarten kann man einfach nochmal eine Stufe mehr Kind sein!

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Wir möchten ihn auf jeden Fall ein Jahr länger im Kindergarten lassen, haben aber nun vom letzten Jahr gehört das viele Kann Kinder trotzdem in die Schule gehen mussten, weil das Gesundheitsamt gesagt hat, sie sind Schulreif.
Ich suche nun Argumente und Ideen, wie ich das weiter "auskämpfen" könnte

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Ich habe jetzt Mal nach den Schulgesetzen von NRW gegoogelt & danach hast du wohl etwas missverstanden!
In NRW sind nämlich alle Kinder die bis zum 30.9 Geburtstag haben schulpflichtig!
Es handelt sich daher also nicht um ein Kann- Kind!
Kinder die ab 1.10 6. Jahre werden, sind in NRW Kann- Kinder!
Wenn dein Kind keine Entwicklungsverzögerung oder so hat, wird es definitiv eingeschult werden!

"BEGINN DER SCHULPFLICHT - § 35 SCHULGESETZ NRW
Kinder, die bis einschließlich 30. September (Stichtag) sechs Jahre alt werden, werden am 1. August desselben Jahres schulpflichtig.

Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie bereits schulfähig sind. Die Entscheidung trifft der*die Schulleiter*in. Mit der Aufnahme in die Schule werden sie schulpflichtig."

Schulpflichtige Kinder können von der*dem Schulleiter*in aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden."

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Hi,
du musst gar nichts machen, da es ja ein "Kann-Kind" ist.

Meldest Du es nicht an dem "eigenen Schulanmeldetag für Kann-Kinder" an, wird es, das Jahr drauf eingeschult.

Bei uns waren es 2 Tage, 30.8., und wir mussten ihn schicken. Er war noch nicht reif. Die Grundschulzeit war sehr sehr viel Arbeit für mich #schwitz

2 Mädels aus dem Bekanntenkreis, vom 24 und 27 September, waren meiner Meinung nach, Schulreif, aber ihre Eltern entschieden sich, das sie 1 Jahre später gehen, richtig so, dachte ich.

Gruß

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Leider nein, sich müsste einen extra Antrag auf Zurückstellung stellen. Aber wenn das Gesundheitsamt sagt, er ist Schulreif dann muss er gehen. Ich möchte das schon gerne verhindern und suche nach Erfahrungen und Argumenten die man da ggf. Anbringen könnte

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Dann ist er aber doch kein Kann-Kind. Wie kommst Du denn darauf? Wann ist bei Euch der Stichtag?

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In Hessen müssen alle Kinder, die bis einschließlich 01.07. des Jahres der Einschulung 6 Jahre werden , eben zur Schule.
Als Eltern von "Kann-Kindern" kann man einen Antrag stellen, dass sie in die Schule gehen dürfen, aber niemand zwingt hier ein Kind zur Schule, da gibts nicht mal einen Brief.
Die Kitafreundin unserer Ältesten wurde am 02.07. 6 und wurde ein Jahr später normal eingeschult.

Deshalb wäre es sehr wichtig zu wissen, woher ihr kommt. Bei uns müsstet ihr euch keine Gedanken machen.

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Bei uns leider schon. Wir kommen aus NRW.
Das wird bei uns ein richtiger Kampf werden

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Hört sich für mich auch an, als hättest du da die Begrifflichkeiten durcheinander gebracht.

Hier in NDS sind alle Kinder, die bis 30.09. Geburtstag haben, grundsätzlich schulpflichtig. Alle Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. 6 Jahre alt werden, sind "Flex-" oder "Korridorkinder".
Das heißt, ob die Einschulung stattfindet, obliegt allein den Eltern. Von der Schule kommt irgendwann im Jahr vorher ein Brief mit dem Hinweis, dass das Kind zum Stichtag x schulpflichtig wird und Termin zur Schuleingangsuntersuchung. Den habe ich beantwortet mit der Aussage, dass unser Kind (geb. 25.09.) bis zum Jahr xx zurückgestellt werden soll, mit Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen im Schulgesetz. Daraufhin bekam ich die Bestätigung von der Schule. Fertig.

Unsere Gründe: Kind war emotional und körperlich absolut noch nicht schulreif. Hat sich strenge Worte extrem zu Herzen genommen, ist wegen Kleinigkeiten in Tränen ausgebrochen und ohnehin eher klein und schmächtig, war den anderen Schulkindern körperlich absolut unterlegen. On top kam noch die Pandemie. Home Schooling im ersten Jahr, wo die Grundlagen gelegt werden, die ständige Maskenpflicht im Unterricht (für mich völlig sinnbefreit, denn im Kindergarten gab es keine), darauf wollte ich gerne verzichten.

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Bei uns in NRW ist es ein richtiger Kampf mit den Kann Kindern, das Gesundheitsamt schickt sie alle. Da muss man dann richtig Widerspruch einlegen. Aber danke mit dem Paragraphen, den suche ich mir Mal raus

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Ich hab mir grad kurz die Regelungen für NRW durchgelesen. Dein Kind ist kein Kannkind, sondern wird tatsächlich regulär schulpflichtig. Wenn du das umgehen möchtest, brauchst du höchstwahrscheinlich entsprechende fachärztliche/fachtherapeutische Gutachten um das zu stützen. Die schulärztlichen Gutachten geben wohl tatsächlich in den meisten Fällen eine Schulreife her, wenn nicht grad gravierende Defizite vorliegen. Was für ein Murks, ehrlich.

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Welches Geburtsjahr hat dein Kind denn? Wenn ich einen deiner Threads richtig verstehe ist es schon 6 oder? Dann wäre es ja für dieses Jahr Einschulung ein Kann Kind und muss im nächsten Jahr.

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Hallo!

Mein Sohn hat im September Geburtstag und ist somit ein Kann-Kind. Das war allein unsere Entscheidung (wohnen in Hessen), dass er ein Jahr später in die Schule geht. Es war sozial und emotional einfach nicht soweit. In seiner Klasse sind fast alle Kinder Kann-Kinder.

LG