Gibt es eine Frist bis wann die Rückgabe von Klassenarbeiten erfolgen muss?

Hallo,ich würde gerne wissen ob irgendwo geregelt ist, bis wann eine korrigierte Klassenarbeit in einem Hauptfach (Grundschule) zurück zugeben ist ?

In unserer Grundschule wurde am 24.11 eine Klassenarbeit geschrieben und noch immer nicht zurück gegeben.

Die Begründung lautet, dass krankheitsbedingt noch nicht alle Kinder der Jahrgangsstufe die Arbeit geschrieben hätten. Auch seien noch Kinder zur Kur.

In der Woche vor Weihnachten (also nächste Woche)steht in diesem Fach bereits die 3.Arbeit an.

Vielleicht kann jemand dazu etwas sagen.

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Na, es ist überall so, dass derzeitig halt sehr viele Schüler krank sind.
Erst wenn alle die Arbeit nachgeschrieben haben, wird sie zurück gegeben. Ist klar. Denn sonst könnten die Nachschreiber sich ja im Vorfeld von den Mitschülern alles ansehen und wären klar im Vorteil.

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Bei uns ist es so, dass, wenn noch Kinder nachschreiben müssen, die Arbeit aber schon kontrolliert ist, die Kinder zumindest schon mal die Note erfahren. Das finde ich in Ordnung. Jetzt hat nichts zu wissen über mehrere Wochen fände ich auch blöd

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Ja, das wird häufig bei uns auch so gemacht.
Hilft einem halt nichts, wenn man schon frühzeitig sehen will, welche Fehler das Kind gemacht hat...

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Ist bestimmt mal wieder bundeslandabhängig. Hier sinds 2 Wochen. Allerdings ist es auch so, dass erkrankte Kinder nachschreiben und dann zieht sichs manchmal. Wir geben den Kindern dann oft den Test zum Anschauen und damit sie ihre Note wissen. Nach Hause gehen die Arbeiten dann manchmal tatsächlich später.

Bearbeitet von beeke22
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Ohne Begründung würde ich sagen, dass es schon etwas lange dauert.
Ich bin selbst Lehrerin und gebe die Arbeit in der Regel innerhalb einer Woche zurück. Jedoch kann es sich verzögern, wenn jemand krank ist. Und momentan sind so viele krank wie noch nie. Da finde ich die Begründung der Lehrerin nachvollziehbar.
Es sollen ja alle mitschreiben und wenn das nicht passiert ist, darf die Probe nicht heraus gegeben werden. Kann schon sein, dass das dann noch länger dauert.
Ist aber doch kein Problem oder?

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Für mich als Elternteil ist es natürlich kein Problem. Aber mein Kind setzt sich selbst unter Druck und beschäftigt sich immer wieder mit dem Thema. Mein Kind war vor der Arbeit 7 Schultage krank und hatte trotzdem den Mut, die Arbeit zum Pflichttermin mitzuschreiben, ein Aufschub wäre möglich gewesen. Jetzt sorgt es sich um das mögliche Ergebnis. Ich muss dazu sagen, dass mein Kind ein guter Schüler ist. Aber dieses Fach ihm trotzdem nicht in den Schoß fällt. Daher kann es sich dort selbst nicht gut einschätzen und unterschätzt sich auch oft selbst. Auch ist es in diesem einen Fach immer extrem aufgeregt vor anstehenden Arbeiten.. obwohl überhaupt kein Grund dafür vorhanden ist. Tja, schwer hier richtig zu reagieren... #zitter

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Vielleicht kann sie Lehrerin ja die Noten der mitteilen, dann müssen sich die Kinder nicht so lange gedulden.

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Bei unsere Großen war es in der 4 Klasse immer so, dass es die Arbeit erst zurückgab, wenn auch die Parallelklasse sie geschrieben hatte.....

das längste da waren 2 Monate--- sie hatte sie im März geschrieben, die Parallelklasse hinkte hinterher und hat sie erst im Mai geschrieben---

da wusste unsere Tochter gar nicht mehr, um was es in der Arbeit ging und war verblüftt als es sie zurück gab



Mittlerweile ist es zumindest bei unserem Sohn ( gleiche GS andere Lehrerin)-- dass die Lehrerin den Kids zumindest die Note sagt und sie sich die Arbeit am Pult kurz ansehen dürfen-- wenn sie die Arbeit schon geschrieben haben und die Parallelklasse noch nicht....


Ansonsten gibt es hier ( NDS) m.W.nach irgendwo einen Paragraphen, dass die Arbeit zurückgegeben werden muss bevor eine neue in dem Fach geschrieben wird, damit die Kids aus den Fehlern noch lernen können....aber wenn die Arbeit dann bspw. Dienstag zurückkommt und Mittwoch die nächste...nützt einem das in der Praxis auch nichts....

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Da macht es sich die Lehrerin leicht. Meiner Meinung muss die Arbeit vor der nächsten zurückgegeben werden. (Mindestens) für diejenigen, die nicht kurzfristig nachschreiben können, müsste eine Nachschreibklausur erstellt werden. Gut, das sind jetzt erst Grundschüler, aber an sich könnten sich Nachschreiber ja immer Tipps von den anderen holen und hätten somit einen Vorteil. Wenn Schüler sehr lange ausfallen wegen einer Kur oder so, müsste man auch in Betracht ziehen, eine Arbeit für sie auszusetzen.

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Bei uns an der weiterführenden Schule MUSS eine Arbeit zurückgegeben worden sein, wenn die nächste geschrieben wird.
Außerdem konzipieren wir für die Nachschreiber andere Klassenarbeiten/Klausuren, denn im Zeitalter von Smartphone und Co ist es ein Leichtes, dass die Schüler:innen ihre Klausuren eben abfotografieren und rumschicken.

Es scheint aber keine landesweite Regelung zu geben. Mein Sohn wartet schon seit Wochen auf die Ergebnisse diverser Klassenarbeiten, die nicht ausgeteilt werden, weil noch nicht alle Kinder nachgeschrieben haben. Die Mathelehrerin hat immerhin die Noten verkündet...
Ich finde das unglücklich. Ich halte eine fixe Rückmeldung zur eigenen Leistung für wichtig für den eigenen Lernprozess...eine 4 in Mathe hätte doch beispielsweise eine ganz andere Auswirkung, wie viel man in der Freizeit nachholen und arbeiten muss als eine 1...

Ich selbst gebe Klausuren spätestens nach 14Tagen zurück. Immer. Auch im LK... alles andere finde ich persönlich nicht tragbar.

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Sorry, aber den Anspruch zu haben, dass eine LK Klausur nach 2 Wochen zu den Schülern zurückkommt, halte ich für sehr überzogen und ne echt unkollegiale Einstellung. Wenn ich 28 LK Klausuren Englisch lesen muss, dann habe ich das selbst in Zeiten ohne Kind plus Mann im Schichtdienst nicht in zwei Wochen geschafft. Und es ist nicht so, als hätte ich da am Wochenende auf der faulen Haut gelegen.
Die Regelung in NRW ist da "idR nach 3 Wochen". Und wenns dann 4 werden, ist das eben so.

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Bei uns ist es Pflicht, eine Arbeit nach einer Woche zurückzugeben. Wenn jemand nachschreibt navh dieser Zeit muss eine andere Klausur erstellt werden. Wahnsinn, wie lange ihr dafür Zeit habt. Da seid ihr echt in einer glücklichen Lage.

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Ich gebe Klassenarbeiten bzw. Klausuren grundsätzlich so schnell wie möglich, am liebsten nach spätestens 14 Tagen zurück. Es kann aber sowohl durch Krankheit von Schülerinnen und Schülern, die dann noch nachschreiben müssen, als auch durch Krankheit meinerseits oder meiner Kinder vorkommen, dass ich diese, mir selbst gesetzte, Frist von zwei Wochen nicht einhalten kann. Wenn es nur um die Nachschreiber geht und die Klausur fertig korrigiert ist, erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Noten und können evtl. auch schon einmal mit mir zusammen kurz drüber gucken. Oft ist die Nachschreibarbeit zwar nicht identisch, aber doch sehr ähnlich, so dass es schon als Vorteil genutzt werden könnte, wenn ich die Arbeit den Schülern schon in die Hand drücke.
Gerade sind einfach sehr viele krank. Auch ich habe mal wieder eine Klausur hier liegen, die ich gern schon zurück gegeben hätte, aber in meiner Familie gehen die Infekte gerade drunter und drüber und ich komme einfach nicht dazu. Finde ich auch ganz ungünstig, aber kann ich nicht ändern. Immerhin steht bei mir keine weitere Klausur mehr in diesem Halbjahr an.

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Hallo!

Ich denke, das kommt aufs Bundesland an.
In Hessen ist es so, dass eine Klassenarbeit nach spätestens 3 Wochen zurückgegeben werden muss, und bevor das nicht geschehen ist, darf auch keine neue Arbeit geschrieben werden. Das steht in § 33 Abs. 2 VOGSV:
"Korrektur, Bewertung und Rückgabe einer schriftlichen Arbeit haben so rasch wie möglich, in der Regel jedoch spätestens nach drei Unterrichtswochen, zu erfolgen. Aus der Korrektur der schriftlichen Arbeit muss die Bewertung der Leistung durch Noten oder Punkte nachzuvollziehen sein, die Korrektur soll Perspektiven für die weitere Entwicklung eröffnen und auch individuelle Leistungsverbesserungen hervorheben. Vor der Rückgabe und der Besprechung einer schriftlichen Arbeit sowie am Tage der Rückgabe darf im gleichen Unterrichtsfach keine neue Arbeit geschrieben werden. Bei Minderjährigen ist den Eltern Gelegenheit zu geben, die schriftliche Arbeit nach der Rückgabe einzusehen. Die Kenntnisnahme ist durch die Unterschrift eines zur Einsichtnahme Berechtigten zu bestätigen. Die schriftliche Arbeit ist in der Regel bis zum Schuljahresende durch die Schule aufzubewahren. Nach Ablauf der Einbehaltungszeit sind die schriftlichen Arbeiten zurückzugeben."
Was die Nachschreiber angeht: Wenn man natürlich wartet, bis alle Kinder, die die Arbeit nicht mitgeschrieben haben, wieder gesund sind, damit sie gemeinsam die Arbeit nachschreiben können, wartet man mitunter ziemlich lange. In Hessen muss man ein Kind auch nicht zwangsläufig nachschreiben lassen. Und die Kinder, die zur Kur sind, sind ohnehin außen vor. Wenn ein Kind während der Schulzeit zur Reha oder Mutter-Kind-Kur ist, wird es dort beschult, die Schule gibt die Klassenarbeit an die Klinikschule und das Kind schreibt dort.

Aber das Wesentliche möchte ich noch einmal ganz klar betonen: In Hessen darf keine weitere Klassenarbeit geschrieben werden, bevor die vorherige Arbeit nicht korrigiert und zurückgegeben wurde!

LG

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Vielen Dank.

Wir sind aus Hessen.

Dann werde ich schauen, ob wir in dieser Woche noch die Arbeit zurück bekommen.
Falls das nicht der Fall sein sollte, werde ich die Lehrerin erneut kontaktieren.

Da bin ich mal gespannt.

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Soweit ich weiß, sind das meistens Wischiwaschi Formulierungen, also etwas mit "in der Regel nach x Wochen".
Was man allerdings nicht darf, ist eine neue Klassenarbeit zu schreiben, obwohl die davor noch gar nicht zurückgegeben wurde. Das ist klar geregelt, wenn ich mich recht erinnere. Zumindest an der weiterführenden Schule, dann wird das an der GS auch so sein und lässt sich aber relativ easy ergoogeln.
Das mit dem Nachschreiben ist auch nicht wirklich ein Argument. "Nachschreiben" bedeutet, dass eine 2. Arbeit nachgeschrieben wird. Wenn es passt, dass Nachschreiber zügig nach der Klassenarbeit nachschreiben, dann nehmen viele die gleiche Klassenarbeit. Oder zumindest Teile davon. Aber wenn der Zeitraum einfach zu groß ist, dann wird die Arbeit zurückgegeben und die Nachschreiber bekommen eine andere Arbeit zum gleichen Thema.

Also insgesamt: ja, ich fänd einen kritischen Kommentar durchaus gerechtfertigt.

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Also anders gesagt: durch das stellen der gleichen Arbeit als Nachschreibarbeit erleichtern sich Lehrer ihr Leben (berechtigter Weise). Aber eigentlich ist das nicht so vorgesehen. Zumal von dem einen oder anderen schlauen Kind ja auch Inhalte und Lösungen der Klassenarbeit an die Nachschreiber weitergeleitet werden können.

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Nö. Das hat auch mit Fairness denen gegenüber zu tun, die unverschuldet fehlten.
Das Gemaule wäre groß, wenn man die Nachschreibearbeit als "zu schwer" empfände.

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