Hallo,
bitte nur diejenigen antworten, die ein Kind auf der Gesamtschule hatten oder dort als Lehrer oder I-Kraft arbeiten und es wissen.
Wie stark verschlechtert sich ein Kind durchschnittlich vom E-Kurs zum L-Kurs?
Gesamtschule: Umrechnung von E zu L-Kurs
In welchem Jahrgang wird gewechselt und in welchem Fach.
Mathe und Englisch ist schon ein großer Unterschied ab dem 2 Halbjahr der 8 Klasse.
Deutsch ist finde ich weniger unterschiedlich.
Chemie und Physik höchstens 1 Note
Den L-Kurs gibt es erst ab der Abiturklasse. Den gibt es nicht vorher. Vorher gibt es ja nur G-Kurs und E-Kurs.
Wir überlegen nun, ob er das normale Abi dort weiter macht, oder einen anderen Weg zum Abi wählt. Söhnchen ist schon 10. Klasse und hat einen guten 2-er Durchschnitt und in allen Sprachfächern, Mathe und naturwissenschaftlichen Fächern den E-Kurs. Allerdings hat er Notenschutz und Nachteilsausgleiche wegen LRS. Das würde auch bleiben.
Meinst du mit "L-Kurs" Leistungskurs? Um welches Bundesland geht es hier? Der Begriff "L-Kurs" kommt mir jetzt etwas unbekannt vor, zumindest für NRW sagt mir die Abkürzung nichts.
Wenn wir im Schuljahr einen Wechsel zwischen den Kursen haben, dann müssen wir die Note um zwei Noten verbessern oder verschlechtern. Das entspricht nicht immer der Realität, da viele Faktoren Einfluss auf die Noten haben. Es gibt Kinder, die haben keinen Notenunterschied (sehr selten, aber gibt es!) und es gibt Kinder die haben einen Notensprung von 3 oder 4 Noten. Das kann man nicht objektiv für alle Schüler voraussagen.
Von E zu L? Das ist ja Wahnsinn.
/hat sich erledigt
Ich interpretiere Deinen zweiten Post jetzt so, dass Du mit L-Kurs die Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe meinst?
Da sollten die Schüler gar nicht absacken. Schliesslich werden als Leistungskurse üblicherweise die Fächer gewählt, bei denen besonderes Interesse / Talent besteht. In Niedersachsen sind das 3 Fächer, die Anzahl kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Leistungskurse werden mit mehr Stunden als die Grundkurse unterrichtet und die dort erbrachten Leistungen fliessen mit höherer Gewichtung in die Abiturnote ein. Ausserdem finden in allen Leistungskursen schriftliche Abiturprüfungen statt.
Du schreibst, Deinem Sohn wurde Notenschutz und Nachteilsausgleich gewährt. Das ist jetzt wieder sehr bundeslandabhängig, aber die Regelungen, die für Sek 1 gelten, gelten in der Oberstufe nicht im gleichem Maße. Z.B. können Nachteilsausgleiche in Form von mehr Zeit zwar durchaus gewährt werden, Notenschutz aber nicht mehr. Erkundige Dich da unbedingt noch mal genau. Ausserdem entscheidet darüber nicht mehr die Klassenkonferenz, sondern die Schulleitung.
Grüsse
BiDi
Hallo,
doch, er würde das weiter bekommen. Er ist Frühkindlicher Autist (HFA). Er wird lernzielgleich im Förderbedarf Sprache beschult. Aber Frühkindlicher Autismus geht einfach immer mit einer sehr massiven Sprachentwicklungsstörung einher. Wer nicht richtig sprechen kann, kann auch nicht richtig schreiben. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Notenschutz und Nachteilsausgleiche wegen LRS gehen bei uns schon seit geraumer Zeit nur noch über das Schulamt. Das darf nicht mal mehr der Schulleiter entscheiden.