Guten Abend zusammen,
Habe ich über reagiert? Meinte Tochter wird seit 14 Tagen von einem Mädchen gemobbt und allgemein geärgert.
Es begann vor 14 Tagen, da hat meine Tochter besagtes Mädchen beim vorbei gehen ausversehen angerämpelt, sie hat sich aber gleich entschuldigt. Seit diesem Tag zieht das Mädchen ihr an den Haaren, dreht ihr die Hände um und sogar den Besen hat die Uhr ins Gesicht gedrückt. Gestern ist das Mädchen ihr hinterher gelaufen und hat ohne Grund wieder an den Haaren gezogen, darauf hin hat meine Tochter ihr am Kopftuch gezogen, dieses ist weder verrutscht noch komplett abgegangen. Darauf hin hat das Mödchen ihr ohne was zu sagen voll auf die Nase gehauen. Resultat Nasenbein-/ und Jochbeinbruch. Da dieses Mödchen rum prahlt auf einer anderen Schule 2 Mitschüler Krankenhausreif geschlagen hat, waren wir nach dem Arzt zur Polizei und haben eine Anzeige sowie einen Strafantrag gestellt. Das besagte Mödchen ist 14.
Heute bekam ich dann eine Nachticht von einer anderen Mutter, die mir schrieb, das es heute besprochen wurde und besagtes Mädchen geäußert hat sie hätte ja noch mehr zuschlagen wollen.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen.
Liebe Grüße
Madlen
Mobbing
Hallo,
Ist die Schule informiert?
Wenn ja, nichts mehr anzetteln wenn die Polizei bereits eingeschaltet ist, nicht dass man dir dann einen Strick daraus dreht.
Wurden die vorangegangenen Körperverletzungen ebenfalls angezeigt?
LG
Die Schule ist informiert über den Vorfall.
Das glaub ich nicht, da das Mädchen kaum deutsch kann und die Eltern auch nicht.
Wir Zetteln auch nix an, meine Tochter möchte einfach ihre Ruhe haben.
Im minutentakt wird sie angeschrieben oder angerufen von Mitschülern, was jetzt ist wann sie wieder in die Schule und was mit ihrer Nase ist. Sie antwortet den Kindern auch nicht und wenn die anrufen geht sie nicht ran.
Polizei einschalten reicht nicht, da sich das Verfahren mehrere Monate hinziehen kann und dann ohnehin nur eine geringe Strafe (falls überhaupt) ausgesprochen wird.
Geh zum Anwalt und lass dem anderen Kind eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen.