Hallo Ihr lieben, ich frage nur aus reiner Neugier und bin auch selbst nicht betroffen.
5. KLasse, Schulausflug mit dem öffentlichen Bus..
Altersklasse 11/12..
Kind kauft keine Fahrkarte, Lehrerin kontrolliert dies nicht, Kind wird beim schwarzfahren erwischt.. 60 euro Strafe.
Wer trägt die Schuld.. das Kind oder der Lehrer?
Da bald vermutlich diesbezüglich eine Diskussion starten wird, wollte ich mich einfach mal erkundigen...Danke schonmal
Wer haftet?
Wer trägt die Schuld
Hat denn die Lehrerin die Kinder dazu aufgefordert, sich eine Karte zu kaufen?
Normalerweise kaufen doch die Lehrer alles gesamt (Eintrittsgelder, Busgelder usw.) und fordern vor bzw. nach dem Ausflug eine Gesamtsumme von den Eltern.
Die Kids hatten eine Projektwoche, Geld wurde nicht eingesammelt, da viele Kids eine Monatskarte haben.. ob die Lehrerin die Kids aufgefordert hat weiss ich nicht, mein Bruder war gestern krank und nicht mit dabei.. das Thema kam nur so mal in der Elterngruppe auf..
Das wäre für mich schon ausschlaggebend.
Hat die Lehrerin darauf hingewiesen, dann sollte das Kind dementsprechend gehandelt haben.
Hat das Kind generell Erfahrung mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel? Wenn man in ner Gegend lebt, in der es normal ist mit Öffis zu fahren, dann weiß ein Kind in dem Alter doch, dass man dafür bezahlen muss.
Ich hab jetzt mal für "Lehrer" gestimmt, bin aber echt unentschlossen, weil es da auch sehr auf die Gesamtsituation ankommt, finde ich.
Wie erfahren ist das Kind im ÖPNV generell?
War das Fahrkartekaufen und Verhalten im ÖPNV Unterrichtsthema und sollte mit dem Ausflug gefestigt werden?
Wurde explizit beim Losfahren gesagt, dass sich jeder eine Karte kaufen muss?
Hat das Kind eine Monatskarte und hatte die nur zuhause vergessen?
Wie war es bei vergangenen Schulausflügen, wer hat sich da um die Fahrkarten gekümmert?
Wurde vorher informiert, dass sie sich selbst die Karte kaufen sollen, sodass die Eltern auch nochmal erinnern konnten?
Ganz ehrlich: Als Lehrerin in dieser Altersklasse würde ich wohl vor dem Einsteigen einfach einen Blick drauf werfen, dass alle eine Fahrkarte haben. Sind Kinder in dem Alter nicht sowieso noch strafunmündig und die Lehrerin als erwachsene Aufsichtsperson in der Pflicht? Eltern waren ja vermutlich keine dabei.
Unser Sohn ist zwar erst 8, aber er ist in seinem Leben vielleicht erst 5x Bus gefahren. Dem könnte es gut passieren, dass er quatscht oder herumalbert und dann das Kartekaufen einfach vergisst. Da würde ich schon erwarten, dass die Lehrerin ein Auge auf sowas hat. Sie hat ja in der Schulzeit nun mal die Verantwortung. Bisher hat sie auch immer vorher Geld eingesammelt, wenn das also mal anders wäre, wäre das zumindest erstmal neu und müsste nochmal gesagt werden.
Wäre es eine Gruppe von 16-Jährigen, sähe es für mich vielleicht schon anders aus, aber im Alter von 11 oder 12 haben viele Kinder, sie sonst nie Bus fahren, vielleicht einfach den Überbllick noch nicht oder denken in der Aufregung nicht dran (wie oft passiert es Erwachsenen, dass sie zB vergessen, das Ticket zu entwerten. Das "weiß" man eigentlich auch, vergisst es aber trotzdem)
Deine Sichtweise macht natürlich auch Sinn, wie und was genau vorgefallen ist weiss ich leider nicht, da mein Bruder gestern krank war.. haben es auch nur über die Elterngruppe nebenbei mitbekommen. Die Schule ist halt sehr zentral, da fahren viele Busse und viele der Kids fahren mit dem Bus in die Schule, aber ob genau dieses Kind oft Bus fährt weiss ich leider nicht. Der Ausflug bzw die Projektwoche hatte nichts damit zutun, ging ums Them Ernährung.. aber ja ich bin gespannt ob da noch was kommen wird oder ob ds Thema einfach beendet wird.
Nur weil man strafunmündig ist, heißt es nicht, das bestimmte Dinge nicht bestraft werden.
Ein Kind in dem Alter sollte wissen, das man nicht ohne Fahrkarte fahren darf. Ebenso das man nicht klaut. Das hat auch zu Folge, daß es ein Hausverbot gibt.
Für mich eindeutig das Kind.
Jedes 11/12 jährige Kind weiß, dass man ohne Fahrkarte nicht mit Öffentlichen fahren kann.
Insofern wäre es mir Wurscht ob der Lehrer da noch zu aufgefordert hat. Das gehört für mich zum Erziehungsauftrag der Eltern.
Nun ja. WISSEN und dran denken, sind aber zwei verschiedene Dinge - vor allem für Kinder in dem Alter.
Wir fahren nie mit dem ÖPNV. Dementsprechend würde unser Sohn wohl, ohne dass wir ihn dran erinnern, auch nicht von sich aus daran denken.
Zudem wurde bislang (Grundschule) das Geld immer eingesammelt und die Lehrerin hat für alle die Fahrkarten besorgt. Wenn das jetzt (5. Klasse, Schulwechsel) anders ist, als es die Kids gewöhnt sind, kann das dem ein oder anderen Kind (!) schon mal durchrutschen. Ich würde da selbst als Erwachsene vielleicht nicht dran denken, das Kind explizit dran zu erinnern, wenn wir es 4 Jahre lang anders gewohnt waren.
Insofern ist es wohl weniger der viel zitierte "Erziehungsauftrag" als vielleicht einfach andere Gewohnheit in Kombination mit recht jungen Kindern.
Ob die Lehrerin nicht dran erinnert hat, wissen wir ja nicht... oben steht lediglich, dass sie die Ausführung nicht kontrolliert hat.
Und selbst wenn nicht. Wenn mein Kind es vergisst und dann beim Schwarzfahren erwischt wird, dann knirsche ich als Mama mit den Zähnen, weil schade, aber würde mit Sicherheit nicht die Lehrerin verantwortlich machen.
Mein Kind weiß auch mit seinen 9 Jahren, dass ohne nicht geht und wenn er es verbaselt ist es ein Thema zwischen ihm und mir.
Ich würde sagen die Eltern des Kindes. In dem Alter sollten die Kinder wissen dass man nicht schwarz fahren darf. Wenn das Kind die Lehrerin nicht informierte dass es keine gültige Fahrkarte hat, kann der Lehrer nicht in Haftung genommen werden. Auch wenn vllt hätte kontrolliert werden müssen.. Auslegungssache.
Es ist total müßig, darüber zu diskutieren. Es kommt, wie immer, auf die Umstände des Einzelfalls an, die hier keiner kennt. 🤷🏼♀️
Keiner zahlt Strafe, da das Kind nicht strafmündig ist und die Eltern nicht dabei waren (sie müssen auch nicht als Ersatz zahlen), wenn nicht vorher ein Gruppenticket vereinbart wurde. Doch dann muss der Bescheid direkt an die Lehrerin gehen, ansonsten ist auch das Nichtig.
Es ist doch kein Strafrecht, sondern Zivilrecht! Es geht hier um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Das Kind ist beschränkt geschäftsfähig und eine Einwilligung der Eltern nach §107 BGB lag doch vor. Deshalb muss das Kind haften. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn die Eltern überhaupt keine Kenntnis davon hatten, dass genau dieses Verkehrsmittel benutzt wird.
Ob das Kind Regreßansprüche gegen die Lehrerin hat, regelt §839 BGB:
"Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag."
Da muss der Lehrerin grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Ob dies hier der Fall ist, kann ich nicht mangels Kenntnis des Geschehens nicht sagen.
Und sie muss Beamtin sein.
Welche Informationen wurden vorher an die Eltern gegeben ?
Wir kriegen die Info, dass die Kinder mit gültigen Ticket dann und dann, da zu stehen haben....
So mache ich es als Lehrkraft auch! Ein kurzer Elternbrief, wann es wohin geht und was die SchülerInnen dabei haben müssen.
Geht es jetzt um die Haftungsfrage (wie du in deiner Überschrift geschrieben hast) oder um die Schuldfrage (wie du in der Umfrage geschrieben hast)?
Was sagt das Kind? Was sagt die Lehrerin? Was steht auf dem Informationsblatt dazu?
Eigentlich war die Frage eher interessehalber und allgemein .. ich kenne das Kind nicht und habe es nur nebenbei mitbekommen.. viele Antworten kamen aber auch schon diesbezüglich:)