Hallo
unsere Tochter möchte unbedingt von Religion zu Werte und Normen wechseln. Der Schulleiter möchte einen dringenden Grund, da ein Wechsel nur zum nächsten Schuljahr möglich wäre...
Wir haben es vor den Ferien verpasst. Sie ist nur noch genervt vom ständigen wiederholen der einzelnen Religionen.
Wäre der Grund triftig genug?
Wechsel Anfang des Schuljahres Religion/WerteundNormen
Ich bezweifle, dass der Grund als triftig genug angesehen wird.
Ich schätze, dass ein triftiger Grund für den unmittelbaren Wechsel höchstens wäre, wenn ihre religiösen Gefühle durch die Teilnahme am Religionsunterricht extrem verletzt würden, weil sie bspw. eine andere Religion angenommen hat (zähle Atheismus jetzt mal unter "Religion").
Die Schulen müssen auch irgendwie planen und organisieren, deshalb ist de facto der unmittelbare Wechsel einfach nicht möglich. Da hättet ihr euch vor den Ferien drum kümmern müssen und sollen.
Ich würde um einen Wechsel zum Halbjahr bitten, das müsste für die Schule machbar sein, bzw. die Schule ist rechtlich verpflichtet, es zum Halbjahr zu ermöglichen.
In Niedersachsen geht es nur zum Ganzjahr und der Antrag (begründet!) muss vor den Ferien abgegeben werden.
Jedes Jahr wieder diskutieren zig Schüler und Eltern wieder und jedes Jahr gibt es wieder Ärger, weil zig Fristen verpasst werden.
Sie hat jetzt "Pech" gehabt. Stellt den Antrag jetzt, dann ist er fürs kommende Jahr da und wird berücksichtigt.
Stimmt so nicht - am Gym unserer Tochter ist auch zum Halbjahr ein Wechsel möglich ( NDS).
Hm, hier kann man auch zum Halbjahr wechseln und dann muss man auch keinen Grund angeben.
Ich schätze mal, dass Langeweile kein Grund ist. Und der Schulleiter nur deshalb einen Grund möchte, weil ihr zu spät seid.
Wenn es so formuliert wird nicht. Evtl. geht sie etwas mehr auf das positive ein das der Wechsel mit sich bringen würde. Sie wird sich doch irgend etwas von dem Fach erhoffen. Ich würde sagen wenn sie nicht erklären kann welchen Mehrwert das für sie hätte stehen die Chancen schlecht.
Für einen Wechsel (!) hat sie den Zeitpunkt schlichtweg verpasst.
Aber, man kann sein Kind jederzeit vom Religionsunterricht befreien (ab 14 darf es das selber). Als Angabe reicht das Grundgesetz und der Begriff "Gewissensgründe"...diese dürfen nicht hinterfragt werden.
Es gibt im Netz auch Vorducke.
Wird sie vom Religionsunterricht befreit, dann besteht trotzdem die Schulpflicht!
Und ich weiß nicht, ob es da in den Bundesländern wieder Unterschiede gibt....eigentlich kann es das nicht, denn, denn die Basis (das Grundgesetz Artikel 7) ist für alle gleich.
Ja aber genau das wäre ja der Wechsel in ethik oder wie es hier heißt „Werte und Normen“. Da es aber auch in diesen Fächern Klassenarbeiten und Noten gibt ist ein Wechsel nicht beliebig möglich. Außerdem müssen Gruppengrößen etc. geplant werden. Und es muss vermieden werden dass in der zweiten schulwoche plötzlich alle aus evang. Religion in ethik wechseln, weil die Religionslehrerin so streng ist … und im nächsten Jahr gehen alle in kath. Religion weil da eine tolle Exkursion geplant ist …
Nein, das sind völlig unterschiedliche Dinge und Vorgehensweisen!
Abwählen/ Wechsel und Befreiung sind nicht dasselbe.
In der Antwort unter mir wird es noch einmal genau aufgedröselt.
Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert und niemand kann gegen seinen Willen gezwungen werden, am Unterricht teilzunehmen. Der Schulleiter hat kein Recht darauf, einen Grund dafür zu erfahren, Du als Erziehungsberechtigte erklärst, das Dein Kind mit sofortiger Wirkung nicht mehr am Religionsunterricht teilnimmt. Punkt!
Sollte der Werte und Normen Kurs allerdings voll sein, kann es sein, das sie dann Freistungen hat oder irgendwo in einer anderen Klasse an irgendeinem Unterricht teilnimmt. Ein Anspruch darauf, in Werte und Normen/Ethik zu wechseln, besteht meines Erachtens nicht ... wobei laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Ethik als Ersatz-Pflichfach zulässig ist, was aber nicht heißt, das es für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, auch angeboten werden muss
Ber Ball liegt dann beim Schulleiter ...
Das ist bundeslandabhängig.
In BW kann man aus Glaubens- und Gewissensgründen in den ersten beiden Schulwochen wechseln.
Grüße