Verbleib in aktueller Schule nach Umzug in anderes Bundesland

Hallo zusammen,

wir überlegen aktuell, in einen Nachbarort von uns zu ziehen, da wir dort ein sehr interessantes und richtig tolles Haus gefunden haben (es ist aber noch nix fest). Der andere Ort wäre jedoch in einem anderen Bundesland (RLP). Wir wohnen aktuell in NRW.

Unsere Tochter besucht die 2. Klasse in der Grundschule bei uns im Ort und fühlt sich dort auch pudelwohl, hat viele Freunde, ist sehr gut in der Klassengemeinschaft integriert und wir haben auch ein gutes Netzwerk mit den anderen Eltern dort an der Schule. Es gibt in dem anderen Ort in RLP auch eine Grundschule (recht klein, da es ein generell ein eher kleiner Ort ist).

Was wäre zu beachten, wenn man sie weiter zu ihrer alten Schule lassen gehen wollte? Was für Anträge müsste man stellen und wo (neue oder alte Schule? Oder beide?). Wie schnell wird sowas entschieden? Und wie wahrscheinlich ist es, dass sie weiterhin in "ihre" Schule gehen darf? Würde sie sehr ungerne dort rausreißen, vor allem so mittendrin.

Fahrtzeit mit dem Auto vom neuen Ort bis zu "ihrer" Schule wären 12 Minuten, ich müsste diese Strecke sowieso morgens fahren, da meine Arbeit auch im gleichen Ort liegt wie ihre Schule. Würde sie also sowieso selber immer fahren und wir wären auf keine Öffentlichen oder Schulbus oder dergleichen angewiesen.

Danke euch schon mal für eure Erfahrungswerte!

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Ich kenne es nur so, dass man einen Gastschüler Antrag stellen kann damit das Kind in der alten GS verbleiben kann .

Der muss allerdings nicht genehmigt werden.
Wenn die neue Schule dringend Schüler benötigt, dann wird dem halt nicht stattgegeben.

Da das innerhalb einer Stadt schon oft nicht klappt---kann ich mir vorstellen, dass das beim Bundeslandwechsel erst Recht schwierig werden wird.

Zieht ihr im Laufe des Schuljahres um, dann kann es sein, dass ihr das Glück habt bis zum Schuljahresende dort bleiben zu können.

Ich würde die aktuelle Schule Kontaktieren und dort nachfragen--wenn ihr so dicht an der Grenze wohnt kennen die das dort sicher und können euch Tipps geben.

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Je nachdem könnte ein Wechsel zum neuen Schuljahr aber auch sinnvoll sein - so findet sie Anschluss im neuen Wohnort und Freunde zu denen sie einfach zu Fuß gehen kann :)

Das nur als Denkanstoß. Ist insgesamt wahrscheinlich keine so einfache Entscheidung 😅

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Hallo,
du brauchst einen Gastschulantrag, den du begründen musst und der von beiden Schulen befürwortet werden muss. Das Ganze geht dann ans zuständige Schulamt und das muss seinen Segen geben.

Das Schulamt kann hier die Zustimmung geben, es kann die Zustimmung aber auch jederzeit zurückziehen. Ich würde nicht davon ausgehen, dass das Kind die gesamte Grundschulzeit dort bleiben kann, sicherlich aber bis zum Halbjahreszeugnis oder gar bis zum Ende des Schuljahres.

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Den Rektor fragen. -- den alten, wie den neuen aus der neuen Sprengelschule. Die müssen beide einverstanden sein und beide unterschreiben, dann sollte das klappen. Die haben ja Erfahrung mit den "Grenzgängern". Ist nicht das erst mal.

-- oft lassen die die Kids in der alten Klasse, wenn keine äusseren Umstände (Klassenteile, Schülerzahl) denen reinpfeiffen. Bei uns gabs im Sekretariat ein Formblatt zum ausfüllen. Tatsächlich wird bei uns meist keiner "rausgerissen". Drin ist drin. Wobei bei uns wohl keine Schülerzahlenprobleme vorliegen. Eher das Gegenteil. Wir wollten in der "leereren" Schule bleiben. Die andere hat übervolle KLassen alle um die 30 Kinder. Vielleicht ist es sorum auch deswegen bei uns nie das Problem.

Die weiterführende Schule ist dann ja ein anderes Thema und könnt ihr dann gemütlich angehen und aussuchen. Ist ja Zeit und kann man dann ja in der 4. Klasse fragen, wenn das Bundesland nicht passt.

Bearbeitet von tr357
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Wie schon geschrieben: Prinzipiell geht das über einen Gastschulantrag. In dem muss dann begründet werden, wieso das Kind eine Schule ausserhalb der Wohnortkommune besuchen sollte. Die Betreuungssituation, drohendes seelisches Leid, usw..
Aber: So einen Antrag genehmigt zu bekommen, ist schon innerhalb eines Bundesland, zwischen zwei Nachbarkommunen schwierig, weil die Wohnortkommune Ausgleichszahlungen an die Schulkommune leisten müsste. Und wenn die Wohnortkommune genügend Schulplätze hat, hat sie logischerweise wenig Lust dazu.

Zwischen zwei Bundesländern ist es eventuell noch komplizierter und ich weiss auch nicht, ob es sinnvoll ist, Dein Kind möglichst lange auf der alten Schule zu lassen. Es könnte durchaus sein, dass sich die Lehrpläne und die Vorgaben für die weiterführenden Schulen unterscheiden und in dem Fall wäre es nicht verkehrt, dass Dein Kind möglichst früh nach dem neuen System unterrichtet wird.

Grüsse
BiDi

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Die Schulbezirke sind doch in NRW längst aufgehoben, es gibt Schuleinzugsbereiche, d.h. die Kinder, die in dem betreffenden Einzugsbereich wohnen, werden vorrangig aufgenommen, es besteht also kein Rechtsanspruch, dort aufgenommen zu werden, aber grundsätzlich freie Schulwahl, auch über Stadt und Kreisgrenzen hinaus, aber nur innerhalb des Bundeslandes. Ich kenne Leute, die das so handhaben.

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Aber in RLP gibt es - falls ich richtig gegoogelt habe - die Sprengelpflicht. Und als zukünftige Bürger von RLP gelten dann eben die Regelungen von RLP.

Grüsse
BiDi

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Mit der Schule in NRW sprechen, über deinen Plan. Denke aber, dass es geht. Die Schule kann dann auch sagen, wie es zu machen ist. Das einzige, was ich denke sind die unterschiedlichen Ferientermine, dass wird dann, vielleicht, doof, wenn sie neue Hobbys in RLP betreibt. Und neue Freunde natürlich.

Grundsätzlich solltest du dich mit den weiterführenden Schulen im neuen Bundesland vertraut machen, Realschule plus gibt's nämlich in NRW nicht.😉

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Was ist denn Realschule plus? Wir sind aus NRW, nicht aus RLP ;-)

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Ja, eben drum.
Ich habe auch keine Ahnung was das bedeutet bedeutet, ich bin auch aus NRW.

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