Kind wurde geschlagen

Mir fällt gerade keine bessere Überschrift ein.

Ich wurde heute vormittag (kurz vor elf) von der Schule angerufen und im Nachhinein ärgert mich mein Verhalten ein wenig.

Mein Kind wurde anscheinend heute morgen auf dem Schulgelände von einem Mann (stadtbekannt/ alkohol und drogenabhängig) geschlagen, also sie hat eine aufs Auge bekommen.

Die Schule hat (da es Schulgelände ist) die Polizei gerufen, wir müssen aber Anzeige stellen damit Sie tätig werden können und eine ärztliche Bescheinigung haben.

Ich sollte Sie jedoch nicht abholen, sie saß wohl im Unterricht und hat gekühlt. Ich persönlich kenne den Mann nicht, weiß also nicht wie er heißt. Ich werde jetzt früher Feierabend machen und meine Tochter an der Schule abholen.

Frage wäre jetzt wo hole ich mir das ärtliche Attest? Hausarzt? bzw. ich weiß ja gar nicht wie schlimm es ist. Würdet ihr das ganze "Prozedere" auch angehen wenn es nicht schlimm ist? Eigentlich schon oder?

Ich habe gerade noch 100 Fragezeichen im Kopf rumschwirren. Muss mir glaube ich die Geschichte auch nochmal von meiner Tochter anhören.

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Ich würde das auf jeden Fall angehen und auch dringend klären, wie dieser Mann denn aufs Schulgelände kommen UND sich zudem einem Kind nähern und es schlagen konnte.

Und ja, unbedingt auch Anzeige erstatten gegen den Mann.

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Ich kenne hier in der Gegend kaum eine Schule, wo ein Erwachsener nicht problemlos aufs Schulgelände gelangen kann. Hier sind die wenigsten Schulen hermetisch abgeriegelt. Es gibt zwar Zäune und Mauern, diese gehen aber in den seltensten Fällen ums komplette Schulgelände, sondern sind i.d.R. an verschiedenen Stellen offen. Und wenn eine Schule komplett umzäunt ist, steht i.d.R. zumindest morgens und mittags das Tor dauerhaft offen. Von daher bräuchte ich keine Klärung, wie der Mann aufs Schulgelände gekommen ist.

LG

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Krass, das ist bei uns nicht so. Und während der Pausen werden die jeweiligen Tore auch von den Pausenaufsichten im Auge behalten.
Ist das bei euch nicht so?
Das fände ich schon übel...

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Hallo!

1. Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten - auch wenn es vermutlich auf Schuldunfähigkeit hinausläuft. Aber vermutlich ist es nicht das erste Mal, dass dieser Mann gewalttätig geworden ist. Und wenn jeder sagt "Kommt doch eh nichts dabei raus", wird auch nichts rauskommen. Je öfter er aber angezeigt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für eine Gerichtsverhandlung, und irgendwann landet der Mann vermutlich in der geschlossenen Psychatrie - steter Tropfen höhlt den Stein.

2. Da der Vorfall in der Schule passiert ist, wird der Hausarzt nicht viel machen dürfen. Das zählt erst einmal als "Schulunfall", läuft daher über die Unfallversicherung und darf nur vom D-Arzt behandelt werden. Ich würde um ganz sicher zu gehen in die Notaufnahme fahren. Die sind i.d.R. als D-Ärzte zugelassen und werden sicherlich auch die korrekte Dokumentation durchführen. Hier ist wichtig, dass Du im Zweifelsfall immer wieder darauf hinweist, dass es sich um eine Körperverletzung handelt, die zur Anzeige gebracht werden soll.

LG

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Danke.
Der Augenarzt hat gesagt wir könnten vorbeikommen mit Wartezeit.
Es ist allerdings tatsächlich so das man kaum was sieht. So gesehen Glück im Unglück.

Aber wer weiß ob der nicht nächstes mal ein Messer hat. Eine Mitschülerin sagte mir eben das die Kinder Angst haben.

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Ja natürlich musst du Anzeige erstatten! Das bist du deinem Kind schuldig. Sehr seltsame Frage.

Du gehst mit ihr zum Kinderarzt oder besser noch zum Durchgangsarzt, lässt die Verletzungen dokumentieren und gehst damit schleunigst zu Polizei und erstattest eine Anzeige.

Dabei ist es auch absolut nicht relevant wie schlimm die Verletzung ist. Das muss gemeldet werden, damit es auf keinen Fall wieder passiert.

Bearbeitet von asl80
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Ja. Kurz und knackig: Ab zum Arzt, Attest ausstellen lassen. Und dann noch beim weißen Ring anrufen. Wie geht es dem Kind? Ist es gut drauf oder geschockt?

Dringend anzeigen. Der Schritt ist für das Kind wichtig.

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Dem Kind geht es soweit gut. Man sieht auch nicht wirklich was und sie wäre sogar alleine nach Hause gelaufen.
Entweder sehr hart im nehmen oder sie steht unter Schock.

Also Durchgangsarzt nur in der Notaufnahme?

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Hausarzt würde reichen. Das Hämatom kann noch entstehen.

Ich wurde mal von einem Schüler mit dem Ellenbogen angerempelt und habe mir die Verletzung, die nur tastbar war, vom Hausarzt attestieren lassen
Äußerlich sah man auch nichts.

Bearbeitet von schokofrosch
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Solltest du strafrechtlich vorgehen wollen, reicht deine eigene Dokumentation in Form Bilder und einer schriftlichen Darlegung der vorhandenen Schmerzen aus.

Solltest du zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen wollen (Unterlassungserklärung, Schadenersatz, Schmerzensgeld usw) ist ein ärztliches Attest sinnvoll.

Da es sich auf dem Schulgelände zugetragen hat, muss wahrscheinlich ein D-Arzt aufgesucht werden.

Meines Erachtens ist es sinnvoller, die Schulleitung aufzufordern, das Schulgelände vor dem Betreten unbefugter Personen zu sichern.

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Die Schule hat mir mitgeteilt das ich Anzeige mit Attest stellen muss.
Arzt wird jetzt aufgesucht.

Wie gesagt grenzt der Wanderweg an das Gebäude. Das war immer schon so zugänglich. Andererseits kann man auch von der anderen Seite aufs Schulgelände. Selbst die weiterführende Schule nebenan ist frei zugänglich.

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Die Schule hat anscheinend keine Ahnung von Strafrecht.

Wollt ihr noch zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen?

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Eigentlich wäre es Aufgabe der Schule gewesen:

a) einen RTW zu bestellen und die ärztlicher Versorgung zu organisieren
b) Anzeige zu erstatten

Zum fraglichen Zeitpunkt war Deine Tochter in der Obhut der Schule!

Das sich Obdachlose auf Schulgeländen aufhalten, nach Leergut und Schlafplätzen in Kellergängen suchen und sich manchmal sogar einschließen lassen, kommt vor. Klar kann man den Obdachlosen anzeigen, allerdings hat meine Tochter in der Wohnung,-Odachlosenhilfe Ehrenamt gemacht, tätliche Übergriffe und Randale kamen täglich vor, auch musste die Polizei Hausverbote durchsetzen und ähnliches, erwarte nicht zuviel von der Anzeige ... aber auf jeden Fall machen, warum Du das machen musst und Dich um das alles kümmern musst, weis ich allerdings nicht.

Ich würde da mal die Schule in die Pflicht nehmen.

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Das Problem ist das es kein Lehrer mitbekommen hat und meine Tochter "sehr untypisch" reagiert hat und erstmal nichts gesagt hat.
Und die haben wie gesagt die Polizei informiert.
Morgen werden wir mehr wissen!

Und es handelt sich nicht um einen Obdachlosen!

Bearbeitet von Nicola1381
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Nur zu a)

Viele Lehrer sehen es offensichtlich als persönliche Niederlage, wenn sie einen RTW rufen müssen. Meine Tochter hatte in der Schule 2* eine Gehirnerschütterung erlitten. Beim ersten Mal war sie auf der Treppe geschubst worden und mit dem Kopf an die Wand geknallt. Der Schulsanitätsdienst hat sich gekümmert, sie ins Krankenzimmer gelegt, ihr ein Kühlpack gegeben und mich angerufen. Als ich 10 Minuten später in die Schule kam, war meine Tochter deutlich eingetrübt (sie war zwar ansprechbar, reagierte aber, als hätte man sie gerade aus dem Tiefschlaf geweckt) und hatte keinerlei Erinnerungen mehr an den Unfall. Den RTW hab ich letztlich gerufen, weil ich mein halb bewusstloses Kind nicht alleine mit dem Auto transportieren wollte.
Beim 2. Mal war der Unfall in der Pause vor der Sportstunde passiert. Zunächst ging es meiner Tochter noch ganz gut, im Verlauf der Sportstunde wurde ihr Zustand aber deutlich schlechter, sodass der Sportlehrer uns nach kurz vor Ende der Stunde ankam. Als mein Mann das Kind dann abholte, war sie nicht mehr in der Lage, ohne Hilfe zum Auto zu laufen. Auch hier hat mein Mann veranlasst, dass der RTW kam.

Und versteht mich jetzt nicht falsch: Ich will damit nicht sagen, dass ein RTW im Fall der TE nicht erforderlich gewesen wäre. Ich will nur zeigen, dass auch bei deutlich gravierenderen Verletzungen Schulen u.U. erst einmal nur die Eltern rufen.
Ich kann mich auch noch an einen Fall erinnern, wo ich bei den Bundesjugendspielen geholfen hab. Da hat ein Kind nach dem Langstreckenlauf keine Luft mehr bekommen und dann massiv hyperventiliert. Ich hab die Lehrer bei der ersten Hilfe unterstützt und irgendwann entschieden, dass ein RTW kommen muss. Die Lehrer hätten vermutlich von sich aus auch keinen gerufen. Zuvor hatten wir erfolglos alle bekannten Maßnahmen ergriffen, um das Kind zu beruhigen und den O2-Gehalt des Blutes zu senken. die Lehrer sind mir heute noch dankbar!

Zu b) eine Strafanzeige hat die Schule gemacht, indem sie die Polizei gerufen hat. Bei einer einfachen Körperverletzung muss aber Strafantrag gestellt werden. Und das kann nur das Opfer. Und das ist erst einmal nur die strafrechtliche Seite. Bei einer Körperverletzung kann ja auch noch Schadensersatzansprüche stellen. Das ist dann Zivilrecht, und auch diese Ansprüche kann nur das Opfer (oder eben dessen ges. Vertreter) stellen.

LG

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Wie ist das alles denn abgelaufen?
Ist er einfach auf sie zu und hat zugeschlagen?
Gab es Streit wegen irgendwas?
Rechtfertigt selbstverständlich keine Gewalt, aber um es einzuordnen, wäre es ganz gut, wenn man das wüsste.
Auch müsst ihr bei einer Anzeige ja den Ablauf schildern.

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Unser Kind war auf dem unteren Teil der Schule- Schulgelände aber halt "durchgang/weg" zum Park.
Da kam dieser Mann, ist an ihr vorbei und sie hat wohl über seinen "gang" gegrinst und er hat ihr eine aufs Auge/Schläfe gegeben.

Heute sieht man schon nichts mehr!

Jetzt sollen wir die Unfallanzeige der Schule zurückgeben. Dringend laut Direktorin, wobei wir sie gestern auch erst mitbekommen haben.

Jetzt will mein Mann ein Fass aufmachen wegen "aufsichtspflichtverletzung" der Schule.

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Den Mann anzeigen & natürlich geht man mit den Verletzungen dann direkt zum Arzt und lässt es sich attestieren damit man u.a auch Beweise hat.

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Direkt zum Arzt ist schon schwer wenn die Schule kühlt und man mittags kaum was sieht. Aber Arzt wurde ja aufgesucht.