Hallo ihr Lieben.
Vor kurzem hatte meine Zweitklässlerin, mit der Schule, ein kleines Radfahrtraining. Leider ist sie kleinwüchsig. Dies ist der Schule auch bekannt. Nun hatten wir angefragt ob es denn ein Fahrrad für sie gibt oder ob wir ihres zum Übungsplatz bringen sollen. Die Aussage der Schule war das eigene Räder nicht genutzt werden dürfen, aber bisher jedes Kind ein Rad gefunden hat das passt.
Es kam wie es kommen musste, sie hatten kein Rad in der passenden Größe. Nun hatten wir am Abend ein total geknicktes Kind daheim. Sie leidet eh schon darunter so klein zu sein, sie lässt es sich so wenig wie möglich anmerken, aber wir kennen sie ja. Nun frage ich mich, musste das sein. Klar gibt es irgendwelche Regeln, aber sie kann ja nichts für ihren Kleinwuchs. Muss man ihr das zusätzlih so vor Augen führen?
Bin ich zurecht ein wenig sauer und enttäuscht von der Schule? Ich meine nächstes Jahr kommt der Fahrradführerschein. Kann sie den dann nicht mit machen? Nur weil sie klein ist. Wir helikoptern eigentlich nicht um unsere Kids herum, aber hier frage ich Luchterhand wirklich ob ich meinen Ärger der Schule mitteilen kann.
Was sagt ihr? Ärgere ich mich zurecht oder übertreibe ich?
Ärgere ich mich zurecht?
Ich finde, du ärgerst dich zurecht.
Ihr habt extra vorher nachgefragt und die Schule hat versichert, dass sie ein Fahrrad stellen würde - dann muss sie es auch tun!
Ich würde das definitiv noch einmal ansprechen.
Immer wird über Integration und "wir schließen niemanden aus" geredet, aber wenn es um die Praxis geht, dann sieht es oft ganz anders aus.
Sprich es an und drück deine kleine Maus!
Ich kann deinen Ärger schon verstehen, aber meist ist es einfach eine Versicherungssache.
Da will die Schule dann auch deinem Kind nicht vor Augen führen, dass sie anders ist. Sie dürfen es einfach schlicht nicht.
Ich denke da war wirklich kein böser Gedanke hinter und sie haben wirklich einfach gehofft, dass das kleinste Fahrrad deiner Tochter passen wird.
Unser Verkehrshof (dort findet bei uns das Fahrradtraining statt) wird z.B. durch die Stadt geführt, d.h. es sind nochmal andere Regeln an die sich gehalten werden müssen Versicherungstechnisch.
Ich würde jetzt kein Riesen Fass aufmachen, aber der Klassenlehrerin schon mitteilen wie enttäuscht dein Kind war und ob man da nicht irgendeine Lösung finden kann, gerade in Anbetracht der Fahrradprüfung.
Also meinen Ärger schlucken würde ich nicht, aber in Sinne meines Kindes würde ich versuchen es sachlich zu klären.
Was für eine Versicherungssache?
Sie muss einfach nur ein verkehrstaugliches Fahrrad haben - das kann man überprüfen und dann absegnen.
Bei uns in der Schule durften die Kinder auch mit dem eigenen Fahrrad die Fahrradprüfung machen - so lange es verkehrstauglich war.
Außerdem war der Schule der Kleinwuchs des Kindes bekannt.
Das ist schön, dass das bei euch so ging.
Bei uns durften nur die Stadteigenen Fahrräder genommen werden und die privaten dann zur Fahrradprüfung, weil diese dann an der Schule stattfand.
Du hast recht!
Ich wäre stinksauer !!!
nein: ich würde mich nicht ärgern. - denn die Lehrerin hat nur aufgrund der ihr auferlegten Auflagen geantwortet.
hm -- soooooo arg präsent werden sie den Grössenunterschied Ihrer Kleinwüchsigkeit nicht auf dem SChrim haben und da es ja wirklich sehr sehr kleine Räder gibt für die Grundschulknirpse, waren sie wohl zuversichtlich. Warum auch nicht. -- vermutlich waren es "nur" die entscheidenden 3cm, - aber das kann vorab ein Lehrer doch nicht wissen oder abschätzen. Du aber schon (aus Erfahrung). (versicherungs-sache mal aussen vor)
Ich denke mal andersrum:
du bist die Mama und kennst die echten Zentimeter-Unterschiede bei so Sachen wie Fahrrädern ja und hättest auch schon vorher sicher gut abschätzen können, ob sie nur mit Ihrem Spezialrad auf den Boden kommt. In dem Fall würde ich eben in Zukunft immer auf das Bauchgefühl oder das echte Zentimeterwissen hören und das Fahrrad eben hinbringen, wenn du darfst mit Ausnahmegenehmigung, andernfalls das Kind an dem Tag zuhause lassen. Kannst der Lehrerin sagen: hü oder hott..
Nur wenn das eben nicht erlaubt ist, dann muss man halt vorher etwas genauer sprechen und alles planen/abklären. -- für die nächste Aktion nächstes Jahr hast Du ja Zeit und jetzt aus der Situation gelernt. Aber sauer sein? nein. Du musst Dich mehr arrangieren und einbringen, wenn Du es besser weisst und denkst, die Lehrerin denkt was falsches.
(selbes gilt ja wohl auch für Freizeitparkbesuche: da muss sie halt lernen, dass sie evtl.die einzige ist, die manche Bahnen nicht mit fahren darf, weil sie die Größe nicht hat (war bei meinem Sohn so). -- oder nicht über den 3er-Kasten im Sport kommt, wie die anderen.... -- falls nötig musst Du mit den Lehrern Kompromisse finden, aber Deine Tochter auch stärken, dass sie ihre Grösse (oder Kleinwüchsigkeit) annimmt und sich arrangiert oder die Lehrer sich anpassen, falls nötig.
Mein Sohn ist nicht kleinwüchsig, -- war aber bis zur 5. Klasse mit ABSTAND immer der kleinste und total untergewichtig. - Also richtig auffällig auf Klassenfotos. -- klar gab es hier und da so Hürden (besonders im Sport).... aber wir haben ihn in den Sachen, die er gut kann immer gestärkt und wo es relevant war, eben vorher eingegriffen, weil wir es ja besser wussten.
Das Kind mit Halbseitenlähmung hatte sein Rad dabei mit Stützrädern, das Kind aus der Parallelklasse das Handbike am Rolli. Es geht also. Und sir ist SEHR deutlich kleiner als alle Anderen. Ein Freizeitpark ist für mich eine komplett andere Sache. Da kann ich nämlich vorher fragen ob sie mit möchte und wenn ja, sie darauf vorbereiten das sie nicht alles word machen können. Aber danke für deine Antwort.
Da frage ich mich aber schon warum wurden die anderen nicht abgewimmelt und hatten ihre Spezialräder dabei?
Die Müttern haben sich vermutlich etwas ausführlicher vorher um die Gegebenheiten gekümmert.
--- da immer gleich sauer auf Lehrer (Deiner Formulierung sogar "der Schule") zu sein find ich halt einfach drüber.
Ich würde auch das Gespräch suchen, das war nicht in Ordnung, aber wie schon geschrieben bestimmt eine Sache der Versicherung. Jetzt ist die Frage ob man die Regeln mit dem eigenen Fahrrad lockern kann, damit sie teilhaben kann. Sollte doch nun möglich sein, wenn ihr die Erlaubnis gebt und die Verantwortung tragt.
Also in diesem Fall würde ich wirklich nochmal kund tun, wie enttäuscht du bist und dass sie so traurig war. Integration absolut gescheitert und in Zukunft sollte sowas besser laufen. Sei stark für eure Motte :)
Ja, du ärgerst dich zurecht. Ich würde das auf jeden Fall noch mal thematisieren und ggf. die zuständige Beratungslehrkraft einbeziehen.
Hallo,
ich kann deinen Ärger verstehen. Für die Radfahrprüfung solltet ihr euch genau informieren, wer die Fahrräder stellt und unter welchen Bedinungen nicht doch das eigene Fahrrad zugelassen werden kann.
Bei uns findet in der 4. Klasse das Radfahrtraining statt. Die Theorie vermittelt ein/e Lehrer/in der Schule. Das praktische Training wird durch die Verkehrspolizei begleitet. Die Polizei stellt die Fahrräder und eigene Fahrräder dürfen hier auch nicht genutzt werden. Das ist keine Vorgabe der Schule, sondern der Polizei.
Ich denke bei uns kann eine Lehrkraft der Schule gar nicht darüber entscheiden, ob das eigene Fahrrad genutzt werden darf und schon gar nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüfen. Wahrscheinlich hat eure Lehrerin auch nur die Regeln an euch weitergegeben und gehofft, dass ein Fahrrad in der passenden Größe dabei ist.
Ich würde an deiner Stelle freundlich (!) anfragen, wie das im nächsten Jahr funktionieren kann, wenn es um die Radfahrprüfung geht. Mach dich aber darauf gefasst, dass deine Tochter vielleicht nicht teilnehmen kann. Ich kenne einen kleinwüchsigen Jungen, der für das Radfahrtraining das kleinste Fahrrad von der Polizei bekommen hat und damit nicht gut fahren konnte, weil es immer noch etwas zu groß war. Das eigene Fahrrad durfte er trotzdem nicht nutzen. Das fand auch die Lehrerin doof, aber die Regeln macht bei uns, wie gesagt, nicht die Schule.
LG