Im Ermessen der Eltern

Hallo zusammen,

wir haben heute von der Schule die Info bekommen dass es „im Ermessen der Eltern liegt die Kinder wegen des Sturms zur Schule zu schicken“.

Mich würde hier das versicherungstechnische interessieren.
Ist das gleich bedeutend mit „auf eigene Gefahr“?

Ich hab online dazu leider nichts gefunden.


DANKE

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Mit dem Versdicherungsschutz hat das nichts zu tun, auch nicht damit, dass die Schule sich vor irgendwas drücken nwollen würde (wovor überhaupt?)

Es ist euch lediglich überlassen, das Kind auch daheim zu lassen, wenn ihr den Sturm als zu gefährlich erachtet. Es gibt dann KEINEN Fehltag eingetragen.
Darum geht es.

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für mich klingt das so, als sei die Schulpflicht ausgesetzt. Wenn das Kind nicht kommt, gilt das nicht als Fehltag.

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Ja aber sind sie versichert wenn ich sie schicke oder heißt es dann „auf eigenes Risiko“?

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Auf dem direkten Schulweg ist sie versichert. Sie darf nicht vom DIREKTEN Schulweg abkommen. Also kein Besuch bei der Freundin und kein Stopp beim Bäcker.

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Ich habe so das Gefühl das machen die Schulen damit sie nicht mit allen besorgten auseinandersetzen müssen wird es frei gestellt. Aber an der Versicherung auf dem
Schulweg ändert sich nichts, wenn du entscheidest ist verantwortbar und das Kind einen Unfall hat.

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Das war bei uns vor ein paar Monaten Vorgabe vom Schulamt und hängt insbesondere bei jüngeren Kindern auch damit zusammen, dass man die Schulen nicht ganz schließen will, damit die Kinder dann eben betreut sind.

LG

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Das sollte sich nur auf die Schulpflicht beziehen, natürlich nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler.

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Hi,

du schickst deine Kinder immer auf eigene Gefahr in die Schule. Die Kinder sind versichert für den direkten Weg, aber die Schule übernimmt keine Verantwortung für Dinge die sonst auf dem Schulweg passieren, Sachen verloren, Autos zerkratzt etc.

Also ja, dein Kind ist ganz normal versichert, die Schule sagt euch damit nur, dass ihr das Kind nicht schicken müsst, wenn ihr es als zu gefährlich betrachtet, es ist also quasi die Schulpflicht an dem Tag ausgesetzt.

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Die gesetzliche Schulpflicht hat doch nix mit der Versicherung zu tun.
Abiturienten z.B. sind nicht mehr schulpflichtig und trotzdem auf dem Schulweg versichert.

Grüsse
BiDi

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Ich schließe mich den anderen an (es wird keine Fehlzeit registriert). Aber in erster Linie geht es vermutlich darum, dass das Kind theoretisch auf dem Schulweg im Sturm umkommen oder bleibende Verletzungen davontragen könnte. In dem Fall schützt sich die Schule davor, dass die Eltern klagen (warum haben Sie die Schule nicht geschlossen, Sie haben ja gewusst, dass ein Sturm kommt). Von der psychischen Belastung des Schulleiters einmal ganz abgesehen, sollte dieser Fall eintreten. So müssen halt die Eltern damit fertig werden, dass sie ihr Kind dem Schulwegrisiko bei extremer Witterung ausgesetzt haben.

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Nein, dein Kind bleibt weiterhin versichert, wenn du es schickst.

Dieses " im eigenem Ermessen" gilt ja immer, nur bei solchen Wetterlagen wird darauf hingewiesen.

Also Kind krank, z. B. ist ja dein Ermessen, ohne Arzt, nur du.