Hallo,
kann ein Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, das eine Regelschule besucht, durchfallen?
LG
Frage
Da Schule Ländersache ist...
Schau auf der Kultusminsterseite deines Bundeslandes
Unter Versetzung / Klasse/ Förderbedarf
Ich weiß, dass hier bei uns ( NDS) in der GS die Kids einfach in die nächste Klasse mitgenommen werden-- weil bei unserem Sohn ein Kind mit GB und SB in der Klasse ist...
Außerdem müsstest du eine schriftliche Info bekommen, wenn dein Kind Versetzungsgefährdet ist.
Wenn es schon im ersten Halbjahr so war, dann steht das auch im Zeugnis.
Ansonsten gibt es Briefe und es wird beim Elternsprechtag darauf hingewiesen.
Im Zeugnis ist es gestanden.
Wenn es im Zeugnis stand, dann können sie es auch durchziehen, wenn dein Kind nicht in der Lage ist die schlechte (n) Note(n) entsprechend auszugleichen.
Je nach Fach / Klassenstufe gelten da unterschiedliche Ausgleichsregelungen.
( U.a. Haupt oder Nebenfach und Stundenzahl spielen eine Rolle)
Dazu kannst du dir auch Infos im Netz holen oder halt direkt in der Schule nachfragen. Die wissen das dort auch, dass passiert ja in der Regel öfter mal.
indirekt vermutlich schon, weil langfristig von der Schule dann zum Gespräch geladen wird, das Kind runter in die Hauptschule oder Förderschule umzumelden.
"durchgezogen" wird eigentlich auf der Realschule niemand, wenn die Leistungen zu krass nach unten abweichen.
Grauzonen gibt es viele, aber ich setze mal voraus, dass du hoffentlich regelmässig Kontakt mit dem Klassenlehrer hast und die Rahmenbedingungen besprochen wurden? Es kann ja auch so eine Grauzone sein, dass man bewertet, dass das Kind auf der richtigen Schule ist, aber eben ein Jahr sitzen bleibt.
Rede mit dem Klassenlehrer.
Was bedeutet durchfallen, über welche Klassenstufe und über welches Bundesland reden wir?
Lage in Niedersachsen Realschule, also Jg 5-10. Die SuS mit dem FöLe rücken auf außer im Jahrgang 8, dort werden sie versetzt und da müssen sie auch einen gewissen Notenschnitt haben, denn im Jg 9 schreiben sie ihre Abschlussarbeiten der Förderschule Le, eben dann bei uns in separaten Räumen und bei uns auch mit Aufsicht durch Förderschul-KuK.
Bestehen sie den Förderabschluss in 9 gehen sie in die 10. Klasse und probieren dort den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu machen.
Bayern 6. Klasse Mittelschule
Schau im Schulgesetz nach und sprich mit den Lehrern!
Ist der Bedarf "festgestellt" worden ?
Gibt es eine zieldifferente Förderung?
Zielgleich
Kind war vorher auf Föderschule
Na, wenn das Kind zielgleich unterrichtet wird, kann es natürlich durchfallen. Dann gelten ja die gleichen Zielvorgaben.
Grüsse
BiDi
In der Schlagzahl in der du hier gerade Threads zum Thema verfasst, glaube ich, dass du nach Antworten suchst, die dir hier keiner geben kann. Du scheinst Rechtssicherheit zu benötigen.
Frage am Schulamt, ob es eine Beauftragte für sonderpädagogischen Förderbedarf gibt. Lies dazu die Gesetztestexte nach, veröffentlicht das Bildungsministerium. Frage einen Fachanwalt.
Hier bekommst du nur Erfahrungen und Meinungen, aber nichts, dass dir in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Schule, den Schulbehören hilft. Zumal ja viele Sachen nicht nur von Bundesland zu Bundesland anders gemacht werden, nicht nur von Schule zur Schule, sondern von Lehrkraft zur Lehrkraft.. .
Eigentlich nicht.
Der Förderbedarf Lernen ist sehr weit gefasst. Zwar haben die allerbesten Kids im Förderbedarf Lernen immernoch die Möglichkeit am Ende den Hauptschulabschluss zu erreichen, aber das ist keineswegs bei der Masse der Kinder der Fall. Einige schaffen „nur“ den Abschluss des Förderbedarf Lernen und andere schaffen gar keinen Abschluss.
Mein Sohn hat einen IQ im Bereich der leichten geistigen Behinderung und zahlreiche weitere Behinderungen - auch er wird im Förderbedarf Lernen beschult und hat nun den Abschluss des Förderbedarfs bestanden. Er hat nie eine Förderschule besucht - immer inklusiv, erst mit Förderbedarf Geistige Entwicklung, später mit Förderbedarf Lernen.
Schafft ein Kind mit diesem Förderbedarf trotzdem ein Schuljahr nicht, steht bei uns auf dem Zeugnis, dass das Kind aus „emotional/sozialen Gründen“ vorrückt (es bleibt also nicht sitzen, es wird aber auch nicht wie üblich versetzt) und geprüft werden muss, ob ein Anspruch auf den Förderbedarf Geistige Entwicklung besteht.
Hier NRW:
Ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Lernen bleibt nicht sitzen, auch nicht an der „Regelschule im gemeinsamen Lernen“, da es ja nach einem individuellen Förderplan unterrichtet wird und nicht nach den allgemeinen Lehrplänen.