Unfall während Ergotherapie

Hallo, unser ,7 jähriger Sohn hatte einen Unfall während der Ergotherapie. Eine Schaukel im Turnzimmer hatte sich vom Balken gelöst und er ist auf das Gesicht gefallen.
Zwei bleibende Schneidezähne sind in den Kiefer gedrückt worden, ebenso ein Eckzahn der noch milchzahn ist. Dieser Eckzahn ist abgestorben und musste entfernt werden. Sobald die bleibenden Schneidezähne mehr Wurzel haben ( sind gerade erst am wachsen) müssen sie per Schiene/ Spange fixiert und wieder Stück für Stück rausgezogen werden.
Laut Praxis ist das kein BG Fall, da die Kinder da nicht arbeiten würden ( Aussage Praxis), wir sollen bei unserer Kasse anrufen.
Ich habe bei unserer Versicherung angerufen, da man normal bei einer Kieferorthopädie Behandlung einen Eigenanteil hat ( privat versichert), der nicht unerheblich ist.
Die Behandlung ist unangenehm, langwierig und kostenintensiv. Aber natürlich möchten wir gerne das unser Kind nicht ohne obere Schneidezähne dauerhaft herumläuft .ob die Schneidezähne gerettet werden können ist laut Kieferchirurgie etwas 50/50. Wenn die nicht gerettet werden können muss auch noch Zahnersatz für mindestens einen, mit Pech beide Zähne her.
Wer weiß wie das mit den Kosten ist? Die Praxis verweist uns an unsere Kasse und diese an die Praxis...
Was uns zusätzlich noch ärgert ist, dass die Ergotherapeutin noch erzählt hat, das diese Schaukel sich schon öfter gelöst hat. Man hätte das also verhindern können. Aber das hat vermutlich nichts mit der Kostenübernahme zu tun 😅, es ärgert und nur ziemlich.

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Soweit mir bekannt ist, muß der Unfall der Betriebshaftpflicht gemeldet werden. Es ist kein BG-Fall, das ist richtig.

Wenn eine Kassenzulassung besteht, dann ist die Betriebshaftpflicht sogar Pflicht! Auch ohne Kassenzulassung sollte sie eine haben, aber wer weiß das schon, wer sich nach einem Unfall in der eigenen Praxis auch noch so doof hinstellt und erzählt, das die Schaukel schon öfter abgefallen ist...joah, der kann nicht die hellste Kerze auf der Torte sein.

Spannend ist hier sogar sehr, das die Schaukel sich vorher schon öfter gelöst hatte....dann kann man sogar grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

Dier Ergotherapeutin muß den Vorfall ihrer Versicherung melden, hat sie keine, dann wird es spannend. Also, hak mal ungezwungen nach, an welche Versicherung sie den Vorfall gemeldet hat, damit du weißt, von wem du Nachricht bekommen wirst. Hat sie keine, ab zum Anwalt, umgehend. Warte nicht, ich kenne mich mit den Fristen nicht aus, aber es gibt sicherlich welche.

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Die Praxis hat eine Haftpflichtversicherung für sowas. Da muss das gemeldet werden.
Ich glaube, ihr werdet gerade so hin+her-geschoben, dass sich vermutlich ein Anwalt lohnt. Vor allen Dingen, wenn es sich um langwierige oder ungewisse Kosten in der Zukunft handelt. --

Sprich die Ergo darauf an, - frage die KK, wie man vorgeht. Wenn beide nicht kooperieren, lass das Deinen Anwalt klären, damit Du später nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

Auch wenn Ihr eine Unfallversicherung fürs Kind habt, könnt ihr das melden, -- die werden euch dann beraten bzw. hintenrum dann an die Versicherungen der Ergo herantreten.

Bearbeitet von tr357
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Du hast doch sicher eine Privathaftpflicht?

Ruf da an und lass dich beraten- wenn da nichts bei Rum kommt - Anwalt beraten lassen ...

Das ist ja normalerweise kein Fall erstmal direkt für die KK . Sondern es ist ein Unfall und durch den Unfall sind Schäden entstanden die die KK betreffen.

Wie bei einem Autounfall auch- da geht man auch erst zur Autoversicherung...und dann läuft das darüber.


Ich tippe darauf, die Praxis will sich rauswinden- weil das sind richtig langwierige Kosten -

Wenn es geht, lass dir von der Ergo schriftlich geben, dass das schon öfter war -- Zeuge ..


Ansonsten Anwalt -- denn die Folgekosten und ggfls Einschränkungen für dein Kind kann keiner absehen....nicht das die mit einem Abschlag um die Ecke kommen..

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Die Haftpflicht ist da aber nicht der ri ch zeige Ansprechpartner. Die TE oder ihr Kind haben ja nichts beschädigt.

Ich würde es mit meiner Unfallversicherung besprechen falls vorhanden. Bei der Praxis würde ich nicht locker lassen, die werden eine Haftpflicht haben die auch Personenschäden abdeckt.

Vom Zahnarzt würde ich mir einen Bericht erstellen lassen, der den Unfall dokumentiert.

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Grundsätzlich ein Unfall, da plötzlich und unvorhersehbar.
Der Unfall muss von der Praxis gemeldet werden und ihr zum D-Arzt. Spannend wird es dann, wie ist der Unfall geschehen.

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Die Ergotherapie wird doch sicher versichert sein, damit genau solche Sachen abgesichert sind.

Ich würde es auf jeden Fall meiner Unfallversicherung melden und in der Ergo-Praxis richtig paletti machen, notfalls mit Hilfe eines Anwalts.

Würde mich echt interessieren wie das weiter geht, zumal es ja nicht das erst mal mit der Schaukel ist.

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Hallo,
ach Gott, der Arme...
Meiner Meinung nach ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung der Praxis. Dennoch würde ich das auch der eigenen Unfallversicherung schildern. Die werden sich zwecks Kostenübernahme (da es ja kein selbst verschuldeter Unfall ist) sicherlich an die Praxis bzw. deren Versicherung wenden. Davon ab, ob die Versicherung der Praxis das übernimmt, wenn bekannt wird, das das schön öfter passiert ist? Die werden sich dann das Geld ggf. von der Praxis wiederholen...
Aber um 100%ig sicher zu sein, würde ich es eben allen wichtigen Stellen melden und mich zusätzlich anwaltlich beraten lassen. Selbst wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung habt, das Geld für eine Beratung würe ich investieren....wer weiß, welche Schwierigkeiten Euer Sohn aufgrund der Verletzung vielleicht ein Leben lang haben wird (z.B. wenn es um Zahnersatz geht, falls die jetzigen Zähne gerettet werden können) und was da dann immer noch für Kosten auf ihn zukommen können.
LG
Elsa01

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Vielen Dank für eure Antworten

Ich habe mal der Unfallversicherung gemailt mal sehen was die antworten.
Laut Zahnarzt müsste die Kasse das sich von der Praxis bezahlen lassen.
Von der Praxis habe ich nichts mehr gehört, Unfallbericht gibt es bisher nicht und ich weiß nicht,ob da was geplant ist

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Frag bitte direkt bei der Ergotherapie nach, zur Not renn denen die Bude ein oder droh mit einem Anwalt, um welche Betriebshaftpflichtversicherung es sich handelt....nur so bekommst du raus, ob überhaupt eine besteht und ab etwas gemeldet wurde.

Das muß jetzt alles umgehend in trockene Tücher, warte nicht das jemand auf dich zu kommt, werde selber aktiv.

Welche Unfallversicherung meinst du? Eure private? Die hat nichts mit dem entstandenen Schaden der Ergotherapiepraxis zu tun, das ist ein ganz anderer Topf. Dort kannst du die Ansprüche deines Sohnes geltend machen, aber das ist eben euer privates Ding.

Die Ergotherapeutin hat so unprofessionell reagiert, dein Sohn hat einen Schaden durch Fahrlässigkeit erlitten....bei dem keiner absehen kann, wie scih das im Laufe des Lebens entwickeln wird. Nicht abwarten, handeln!

Das sie dich noch nicht über ihre Versicherung informiert hat, das lässt bei mir alle Alarmglocken angehen.

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Ich habe mehrfach versucht die Praxis zu kontaktieren. Per WhatsApp auf dem Praxis Handy, Anrufbeantworter ( bin nicht durchgekommen)
Ich denke am Wochenende passiert nichts, ich hoffe das ich Montag durchkomme
Ja, unsere private Unfall Versicherung hab ich angeschrieben. Bisher keine Antwort....

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Hallo, mein Mann ist Versicherungsmakler. Ich hab ihm den Fall gerade mal vorgelesen.

Er sagt: Falls ein Rechtsschutz vorhanden ist dann ab zum Anwalt, die Kosten hat die Praxis zu tragen. Die müssen eine Berufshaftpflicht haben. Die müssen das tragen.
Es kann zu Folgekosten kommen, lasst euch nicht abspeisen!

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Vielen Dank, ja eine Rechtschutz Versicherung haben wir.
Danke auch an deinen Mann!

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Gerne, wenn noch Fragen kommen schreib uns gerne😊
Gute Besserung an deinen Sohn 🍀

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Sie müsste es eigentlich der Betriebshaftpflicht melden. Wenn sie sich aber so merkwürdig verhält und die Schaukel sich schon öfter gelöst hat würde ich zum Anwalt gehen.