Mein Sohn 10 geht in die 5.Klasse einer Realschule. Er hat ADHS und eine LRS. Leider liegen seine Leistungen in den meisten Fächern etwa im ausreichenden Bereich. Nun hat mir die Schule im Rahmen des Elternsprechtages mitgeteilt dass er ,wenn seine Leistungen in der 6. Klasse so bleiben, wohl nicht versetzt wird und eine Wiederholung der Klasse auf dieser Schule nicht möglich sei.
In Nebensätzen würde erwähnt das diese Schule ihr hohes Niveau und auch ihren guten Notendurchschnitt keinesfalls verschlechtern möchte.
Auch wurde mir nahegelegt das er evtl die 5. Klasse wiederholen soll ,allerdings nicht auf dieser Schule da dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich sei.
Nun fühle ich mich als Mutter stark unter Druck gesetzt da wir wirklich jede Art der Förderung wahrnehmen und auch privat selbst bezahlen.
Darf ich verlangen,wenn mein Sohn tatsächlich sitzen bleibt,daß er das Jahr auf dieser Schule wiederholt?
Von anderen Eltern weiß ich daß auch ihnen nahegelegt würde über einen Schulwechsel nachzudenken ...
Von der Schule unter Druck gesetzt
hat er eine offizielle Diagnose?
Welche Nachteils-Ausgleiche habt ihr mit der Schule vereinbart, -- oder sind die Noten trotz Nachteilsausgleiche so schlecht?
Grundsätzlich würde ich auf so Gespräche nix geben. - Er ist dort angemeldet, punkt. -- wenn man einen bestimmten Schnitt hat, bleibt man sitzen, auch punkt. - deswegen muss keiner die Schule wechseln (also hier in BW nicht). -- es ist ganz normal, dass wenn z.B. der KLassenteiler dann drüber ist, dann muss es eben eine weitere Klasse geben: toll! weniger Kinder in einer Klasse - das sind doch tolle Aussichten.
Sicherlich arbeitet ihr intensiv und seit längerem an Therapien dran, -die brauchen oft eine gute Zeit bis man für sich das passende gefunden hat und Erfolge erzielt. -- bis dahin würde ich auf solche druck machenden Aussagen nicht reagieren, sondern die Entscheidung alleine für Euer Kind fällen.
Die Schul-Zusagen werden erst im Juni endgültig rausgeschickt. - somit ist sehr wohl Platz in der 5 für Euren Sohn: dann kriegt halt ein anderer 4-Klässler seinen Platz nicht oder es gibt mehr Klassen. Ist doch ganz normal bzw. es ist dann halt einer mehr in der Klasse.
In wie weit ihr denkt, dass 5 wiederholen gut oder schlecht für ihn ist, müsst ihr selbst beurteilen. Wie es aber aktuell aussieht, wird er nach 6 versetzt. - Das bringt euch doch gut Zeit, das mit dem Nachteilsaugleich und Nachhilfe und Therapien weiter zu verfolgen.
Frage: -- würde er sich in einer Gesamtschule oder Werkrealschule nicht evtl. wohler fühlen und würde das einem Leistungsvermögen mit weniger Druck besser entsprechen? -- ihr könnt auch in die 6 einer Hauptschule wechseln, sollte das für ihn besser sein. --
"Von der Schule kündigen" können die Euch nicht. Und: was heisst "die schule hat mitgeteilt". -- war das vielleicht einfach eine Aussage der Klassenlehrerin und nicht vom Rektor?
Dass man bei so Noten anregt , über einen Wechsel nachzudenken ist durchaus legitim und bei manchen vielleicht auch ein guter Weg. -In wie weit das für EUch zutrifft, müsst ihr selber sehen. -- Bei ADHS UND LRS hat er vielleicht doch zu viele Baustellen auf einmal und man könnte ihn druckmässig entlasten, indem er in eine Gesamtschule oder Hauptschule geht (je nachdem wie das bei euch heisst). -- man kann danach immer noch weiter machen und verbaut sich nix. -- aber die kommenden 5 Jahren es Euch vom Niveau her angepasster zu gestalten tut dem Kind vielleicht auch gut?
Wie kommst du darauf dass die schulzusage für die 5er erst im Juni rausgehen? Hier sind die nach den Osterferien raus. Übrigens auch BW. Andere Bundesländer haben Ende Juni ja schon fast Sommerferien.
Klasseneinteilung kam beim großen Ende Juni und eine Woche vor den Ferien war Einschulungsfeier.
Wir wussten das auch schon im Januar bzw Dezember.
Ist es eine private Schule?
Dann ja, die dürfen ablehnen, dass jemand dort wiederholt -- auch wenn sie es anders begründen " keinen Platz in der anderen Klasse"
eine Freundin von mir hat das Spielchen anders rum-- das Kind möchte wiederholen ( war lange krank) und darf nicht, weil kein Platz...
An einer öffentlichen Schule kann man m.W. nur ablehnen, wenn was vorgefallen ist -- also Schüler fehlt ständig , bringt weder Entschuldigungen noch Atteste bei ...so was halt -- weil dann davon auszugehen ist, dass der Schüler auch im nächsten Jahr so ist...
Aber selbst das ist schwer.
Schau doch mal im Schulgesetz von eurem BL nach...ob da was dazu steht...
Und wenn ihr das von der Schule gesagt bekommt ...das er wechseln soll
Lass es dir SCHRIFTLICH geben!!
Dann hast du was in der Hand und mit den Paragraphen dazu...
Weil Inklusion ist ja eigentlich vorgesehen und deshalb jemanden " rauszuwerfen" ist normalerweise ganz dünnes Eis, auf das sich die Schule begibt..
Sag mal, hast du so wenig Ahnung von der Materie?
Ja, ein Kind kann nur gezwungen werden die Schule zu verlassen, wenn etwas vorgefallen ist. Und wer sagt, dass etwas vorgefallen ist? Die Lehrer der Schule! Und wer wollte, dass das Kind die Schule verlässt? Die Lehrer der Schule!
Nochmal: Muss etwas vorgefallen sein, wenn ein Kind gezwungen wird, die Schule zu verlassen? Nein!
Es gibt bevor ein Kind gezwungen wird die Schule zu verlassen
Viele offizielle Wege die eingehalten werden müssen
Klassenkonferenz
Gespräche
Briefe der Schule
Gegen die man fristgerecht Widerspruch einlegen kann
Dann geht das an die LSB
Dann wird es entweder dort geprüft oder zurückgegeben an die SL dass das Intern überprüft wird
Etc
So einfach wie du behauptest geht es nicht
Wäre nämlich schön wenn es einfach wäre würde viel Arbeit ersparen....
Lässt sich so nicht sagen.
Erstmal die wichtigste Frage:
Sind das richtige Diagnosen, festgestellt von einer KJP (ADHS) und der Schule (LRS), oder nimmst du das an?
Wenn das Diagnosen sind, welche Hilfen sind dann bereits installiert? Was wurde alles für ihn beantragt? Bekommt er Therapien? Habt ihr Notenschutz und Nachteilsausgleiche beantragt?
Es ist natürlich verständlich, dass ihr geschockt wart, aber habt ihr auch mal versucht zu verstehen, dass ein Schulwechsel vielleicht sogar sehr sinnvoll wäre? Wenn er schon in Klasse 5 so schlecht ist, wie will er dann die folgenden Jahre schaffen? Was hatte er denn für eine Empfehlung aus der Grundschule? Wie waren dort die Noten?
Eine Privatschule darf kündigen. Sie sucht sich ihre Schüler immer selbst aus.
Eine staatliche Schule hat da auch ihre Möglichkeiten. Hier kommt es auf das Bundesland an. Natürlich kommt das Kind dann nicht auf eine Gesamtschule oder Hauptschule, sondern auf eine Förderschule.
Nur ein Kind mit offiziell diagnostizierten Förderbedarf darf eine Förderschule besuchen.
Es kommt vielleicht auf das Bundesland an, aber bei uns kann man in der Erprobungsstufe nicht sitzenbleiben. Am Ende dee 6 wird dann spätestens durch „Nichtversetzung“ eine neue Schulform gesucht. Zumindest auf dem Gymnasium NRW, Realschule funktioniert da aber hier ähnlich.
Wir beraten auch teilweise in 5 in den von dir beschriebenem Sinn … ein Kind das kaum Erfolgserlebnisse hat noch ein weiteres Jahr durchzubringen kann für alle Beteiligten einfach nur hard sein und vor allem fürs Kind.
Ich würde schauen: was sagt euch euer Bauchgefühl … kann es nächstes Jahr besser werde? Hat euer Sohn im Grunde Interesse und Ehrgeiz? Wie gut greifen die Förderungen?
Wenn ihr eine Schule für die Wiederholung findet, wäre das für ihn emotional sozial passend … ist er eher klein und jünger und verspielt zb.
Liegen seine Leistungsschwierigkeiten an der Diagnose oder dem Vermögen … ist eigentlich das wichtigste.
Mein Rat: sehr viel stärker die schulischen Belange begleiten und kontrollieren. Unabhängig von der Schulart wird euer Sizn dies noch brauchen.
Sind Hausaufgaben vernünftig angefertigt, hat er sich gemeldet, ist die Schultasche gepackt usw.
In NRW wird das Kind nach klasse 6 nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung versetzt oder eben nicht.
Ein Kind darf 3 Jahre in der Erprobungsstufe bleiben und in der Regel wird das auch so gehandhabt, bevor eine Abschulung vorgenommen wird.
Mmh, in der Tat … ! habe die Handhabung an meiner Schule nie in Frage gestellt bisher. Danke für den Hinweis.
Da hieß es man kommt von der 5 automatisch in die 6 unabhängig von den Noten und Wiederholung gibt es nur in der 6 und das nur mit sehr besonderen Hintergrund, was recht selten vorkam …
1. Sind die Zu-und absagen schon raus
2. gibt es auf der Realschule (NRW) eine Erprobungsstufe. Heißt, wenn ein bestimmter Schutz nicht erreicht wird, muss man die Schule verlassen
Das stimmt so nicht, wenn in NRW in der Erprobungsstufe noch kein Jahr wiederholt wurde, hat das Kind ein Anrecht auf Wiederholung, falls es das Klassenziel notentechnisch nnach 6 nicht geschafft hat.
Und wohin soll das Kind abgeschickt werden? Es gibt kaum noch Hauptschulen und somit haben viele Realschulen in NRW einen Hauptschulzweig integriert. Da ist nichts mit Schulwechsel.
Gesamtschulen nehmen nur in Ausnahmefällen.
Abgeschickt = Abgeschult
Eine Schule darf einen Schüler nicht von der Schule verweisen, wenn er nochmal ein Schuljahr wiederholen muss. Solche Aussagen stimmen nicht.
Hi,
bei Fragen hier zu schulischen Belangen ist es immer sinnvoll, das Bundesland mit anzugeben.
vlg tina
Kasemito,
das hängt leider ganz vom Bundesland ab. Ohne Nennung desselben wirst Du daher wenig taugliche Antworten bekommen.
Hier in NRW ist das von Dir beschriebene Verfahren möglich: die 5. und 6. Klasse sind die sog. Erprobungsstufe. Nach der 5. kann man hier nicht sitzenbleiben, nach der 6. sehr wohl und dann kann (muss aber nicht, hängt vom Votum der Schulkonferenz ab) abgeschult werden. Das Schulministerium schreibt sinngemäß "nicht versetzte Realschüler gehen in die Klasse 7 der Hauptschule über".
Ob Ihr Förderung wahrnehmt und dafür bezahlt tut wenig zur Sache. Wenn er für die Realschule nicht die nötigen Leistungen erbringt, muss er runter. In NRW gibt es keine verbindliche Schulempfehlung mehr, diese Verfahren ist die einzige Möglichkeit für die Schulen, Fehlentscheidungen zu korrigieren.
Allerdings habt Ihr ja noch ein ganzes Jahr Zeit, in dem er sich fangen kann. Wenn er sich hinter die Schule klemmt, kann er das noch schaffen!