Hallo.
Wir haben vor 10 Tagen den Bescheid zur Einschulung unseres Sohnes im nächsten Sommer erhalten. Wie bereits "befürchtet" muss unser Sohn auf eine Schule, die zu Fuss gut 25 Minunten entfernt ist, uns aufgrund ihrer Größe (die größte in Grundschule in NRW) und uns auch wegen des hohen Altersdurchschnitts der Lehrer (viele stehen ein bis zwei Jahre vor der Pension) nicht zusagt. Zumal es in unserer unmittelbaren Nähe (keine 10 Minuten Fussweg) eine vor fünf Jahren eröffnete Grundschule gibt, die uns sehr gefällt. Leider verläuft die "Bezirksgrenze" genau mit der Hauptstraße direkt vor unserer Türe, also wir wohnen quasi auf der falschen Seite.
Nun möchte ich Widerspruch einlegen und versuche, Sohnemann doch auf die gewünschte Schule zu bekommen.
Ich gehe zwei volle Tage in der Woche arbeiten. Wenn Sohnemann auf die "Muss-Schule" gehen würde,würde er dort in die Betreuung gehen "müssen". Wenn er auf die Wunschschule geht, dann wird er an zwei Tagen der Wochen von der Mutter seines Freundes, der dann wahrscheinlich auch in seine Klasse gehen wird, betreut. Diese Familie wohnt auf der richtigen Seite, also im Einzugsgebiet der Wunschschule.
Könnte ich das als Begründung auf dem Widerspruch angeben?
"... da mein Sohn an den zwei Tagen meiner Berufstätigkeit von der Mutter seines Freundes, Frau XXX XXX, wohnhaft XX XXX, direkt nach Unterrichtsende bis zum Abend betreut wird..."??
Bitte, bitte, könnt ihr mit Tipps geben, wie ich das mit dem Widerspruch mache und vor allen Dingen: bekommt die Betreuerin auch kein Problem. Sie macht das unentgeltlich, wir sind befreundet.
DAnke
pitti-lise
Wie Widerspruch einlegen gegen Einschulungs-Bescheid?
Hallo,
deine Beschreibung könnte aus unserer Kleinstadt kommen, auch da gibt es immer wieder diese Problem!(Sassenberg). Zu dem Widerspruch kann ich nur sagen: versuche es einfach!! Eine Freundin aus einer größeren Stadt hat es so hinbekommen!! Aber es kommt wohl auch sehr auf das Wohlwollen der Ämter an!
Lg
Katinka
warum sollte sie Probleme bekommen? Klar kannst Du das angeben.
Gruß
Manavgat
soll man denn nicht ab nächstes jahr nicht selber entscheiden können, ist doch ein neues gesetzt raus ,wenn ich mich nicht irre, zumindest in nrw?????lg
Das Gesetz zählt erst ab Schuljahr 2008!! Leider.
Hallo
Hier in Bayern, kannst du einen Antrag auf Gastschulbesuch Stellen. Als Begründung gibst du das an, was du hier Schreibst
>>Wenn er auf die Wunschschule geht, dann wird er an zwei Tagen der Wochen von der Mutter seines Freundes, der dann wahrscheinlich auch in seine Klasse gehen wird, betreut<<
In Bayern ticken zwar die Uhren anders aber in Hessen, hat es meine Freundin auch so Geschafft
LG Manu
Danke.
Versuchen tu ich es auf jeden Fall!
Hallo,
..genau so bekommst Du Dein Kind auf die Wunschschule.
Sobald die betreuende Person in diesem Einzugsgebiet wohnt!!
Und damit sie keine "Schwierigkeiten" bekommt, wird das ganze als "unendgeldliche Nachbarschaftshilfe auf Gegenseitigkeit" deklariert...
Schließlich ist ihr Sohn doch auch regelmäßig bei Dir, oder etwa nicht
Hah, so haben wir auch eine Einzugsgebietumgehung hinbekommen und auch noch die Freunde zusammen in eine Klasse bekommen
Grüßle
Charly
Prima. Diese Formulierung mit der Nachbarschaftshilfe fehlt mir noch in meinem Schreiben. Danke.
Wo steckt der BITTE Urbi???
Also, bitte bitte, gern geschehen
Und denk dran, wenn Du mit dem Direktor der aufnehmenden Schule frühzeitg über die geplante Betreuungsform sprichst, können die Kinder auch in einer gemeinsamen Klasse beschult werden, was für die nachmittägl. Betreuende die Hausaufgabenbeaufsichtigungssituation enorm erleichtert und beide Kids können so auch gleich von Anfang an gute Teamworker werden!!
Lieben Gruß und viel Erfolg
Charly