Hi,
Ich hab grad eine kleine Diskussion mit meinem Mann über die Schulpflicht in Deutschland.
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen#:~:text=Schulpflicht%20in%20der%20Sekundarstufe%20II%20%2D%20%C2%A7%2038%20Schulgesetz%20NRW&text=Die%20Schulpflicht%20in%20der%20Sekundarstufe%20II%20endet%20f%C3%BCr%20Jugendliche%20ohne,Lebensjahr%20vollenden.
Unser Sohn ist nun 15 ½ und hätte im Sommer seine 10 Jahre Schule voll momentan besucht er die 9.klasse(hat eine Klasse wiederhohlt)
In seiner Schule fühlt er sich nicht wohl und er möchte gern im Sommer auf das Berufskolleg wechseln und seinen Abschluss dort machen.Haben darüber heute mit seiner Lehrerin gesprochen.
Nun kam grad das Thema Schulpflicht auf und mein Mann meinte wenn der Junge sich nun gegen die Schule und eine Vollzeitstelle ohne Ausbildung entscheiden würde, wäre das Okay.
Ich hingegen bin der Meinung das die Schulpflicht besteht und er bis er 18 ist eine Schule besuchen müsste.
Das dir Schulpflicht beim FSJ oder der Grundausbildung ruht wissen wir aber wie ist es in den Fall der Vollzeitarbeit ohne Ausbildung?
Vielleicht hat hier ja einer Ahnung davon wie sich das Verhält.
Schulpflicht und die Vorraussetzungen
Schon früher kam man da meines Wissens nicht drumherum.
Meine Mutter, heute knapp 85, ist nach den 9 Jahren Volksschule noch in die "Winterschule".
Das hieß, okay, die Kinder der Bauern durften nach den 9 Jahren Schule im Sommer in der Landwirtschaft helfen daheim, aber im Winter mussten sie dennoch die Schulbank drücken.
Ja,
es gibt eine Schulpflicht bis 18. Aber das kann auch durch eine Ausbildung mit Berufsschulunterricht erfolgen.
Und:
Wenn Euer Sohn nach der 9. Klasse die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlässt und eine Ausbildung beginnt, hat er nach erfolgreicher Ausbildung automatisch den Realschulabschluss.
Lg
Elsa01
"Wenn Euer Sohn nach der 9. Klasse die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlässt und eine Ausbildung beginnt, hat er nach erfolgreicher Ausbildung automatisch den Realschulabschluss."
Das ist nicht ganz richtig. Für den Realschulabschluss gibt es Vorgaben bezüglich der Stundenzahl in den Hauptfächern, die in einigen Berufen eigentlich nicht vorgesehen sind. Wir hatten einmal eine Auszubildende mit Hauptschulabschluss, die hätte für den Erwerb des Hauptschulabschlusses zusätzlichen Unterricht besuchen müssen, da hab ich allerdings die Freistellung nicht gegeben - sie war ohnehin schon 40% ihrer Stundenzahl in der Schule und nicht gerade die eifrigste Auszubildende...
Das muss allerdings nicht in allen Bundesländern der Fall sein und hängt sicherlich auch vom Ausbildungsberuf ab.
LG
Nein, Vollzeitarbeit geht in dem Alter nicht. Wie schon andere geschrieben haben, gilt in NRW nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) zusätzlich die Teilzeitschulpflicht bis Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Ausnahmen bilden BvB oder ähnliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, gelenkte Praktika oder Berufsausbildung, wo nur 2 Tage das Berufskolleg besucht wird. Ganz ehrlich: eine Alternative sind diese Maßnahmen oder der Verbleib in den Auffangklassen nicht, hier wird fachfremdes Lehrpersonal eingesetzt, es sind auffällige Mitschüler drin und oft ist das Lernkonzept "selbstlernen", was vielen schwachen Schülern schwer fällt, oft fällt der Unterricht auch ganz aus.
Ich persönlich würde alles in Bewegung setzen, damit mein Kind nicht in eine solche Klasse kommt. Hinzu kommt noch, dass sich der Schüler für eine Fachrichtung entscheiden muss (je nach Berufskolleg z.B. Holzbearbeitung, Raumgestaltung oder Gastronomie/Ernährung, es gibt aber noch andere), was möglicherweise später hinderlich ist.
Was schlägt denn seine jetzige Lehrerin vor? Leider kennen sich vielfach Lehrer an allgemeinbildenen Schulen schlecht mit Berufsorientierung aus, wart Ihr vielleicht mal bei der Berufsberatung beim Arbeitsamt?
„ Leider kennen sich vielfach Lehrer an allgemeinbildenen Schulen schlecht mit Berufsorientierung aus“
Das trifft nur auf Gymnasien zu
Das ist wegen der Kultushoheit der Bundesländer nicht in ganz Deutschland gleich geregelt - um welches Bundesland geht es denn?
Tante Edit sagt:
Ich habe das "NRW" in Deinem Link übersehen, sorry.
Ich bin auch der Meinung es geht nicht.
Meine Tochter hat ihre 10 Jahre voll und den Realschulabschluss.
Irgendwas ging bei der Dokumenten Weitergabe der alten Schule schief und ich bekam ganz schnell ein Brief von der Meldestelle was meine Tochter den nach dem Sommer tun würde.
Ich schickte das zurück (Sie ist in Ausbildung)
Bekam ich Wochen später wieder ein Brief mit der Androhung das Ordnungsamt zu schicken.
Witzigerweise ging meine Tochter da bereits 4 Wochen zur Berufschule.
Ein Telefonat konnte das ganz schnell klären aber dem nach würde ich definitiv sagen geht nicht.
Lg
Das ist nicht deutschlandweit einheitlich, es hängt vom Bundesland ab. Da du einen Text aus NRW verlinkt hast, gehe ich davon aus, dass ihr in NRW wohnt. Dort endet zwar die Vollzeitschulpflicht nach 10 Jahren, aber gleichzeitig beginnt die Berufsschulpflicht, wenn er keinen Schulabschluss hat. Es ist aber u. U. möglich, für eine Vollzeitbeschäftigung eine Befreiung zu bekommen.
Selbst wenn der Jugendliche einen Abschluss hätte und noch unter 18 ist, wäre er weiter schulpflichtig in NRW.
Ausnahmen sind sehr selten, auch in den seit Jahren beliebten Langzeitpraktika müssen minderjährige Praktikanten zwei Tage zur Schule.
> Selbst wenn der Jugendliche einen Abschluss hätte und noch unter 18 ist, wäre er weiter schulpflichtig in NRW.
Ok, das ist richtig. Zwar endet die Schulpflicht mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, aber den erreicht man auch kaum vor 18, schon gar nicht wenn noch eine Wiederholung im Spiel ist. Mittlere Reife reicht in NRW nicht.
Eine liebe Freundin hat Mitte der 10. Klasse hingeworfen.
Sie durfte nach Absprache mit dem Schulamt mit einem Praktikum in ihrer Ziel-Ausbildungsstätte überbrücken.
Das war in bawü, ca. 2005.
Damals war das Fazit, dass Ausnahmeregelungen für besondere Fälle durchaus möglich sind - insbesondere wenn es sich eben nicht um ein vernachlässigtes, kindeswohlgefährdetes Assi-Kind handelt UND vor allen Dingen, wenn man einen klaren Plan vorlegen kann, wie es weiter gehen soll.
So eine Diskussion hatte ich kürzlich auch. Die Tochter, 17,5 hatte im Sommer eine Ausbildung begonnen und diese im Oktober abgebrochen. Nun arbeitet sie im Einzelhandel Teilzeit, kein Minijob.Sie hat einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Die Eltern behaupten, das keine Schulpflicht mehr besteht, vielleicht schafft sie es, es bis zum 18. Geburtstag auszusitzen, ohne das der Anhörungsbogen kommt,.
Beim Fall der TE (Sohn 15 ½) wird das denke ich ich irgendwann auffallen, auch ein Antrag auf Ausschulung oder ruhen der Schulpflicht würde in dem Alter wohl kaum genehmigt.
De facto gilt die Schulpflicht bis zum 18 Lebensjahr, hinzu kommt auch, das er unter das Jugendarbeitsschutzgesetzt fällt. Hier stellt sich die Frage, ob die Vollzeitstelle dem Rechnung trägt ...?
Es macht immer Sinn, eine Ausbildung zu machen.