Hi, ich hab über Ebay ein Regenverdeck verkauft.
8,50 Euro + 3,90 Päckchenporto
Nach etwa 2 Wo. hat der Käufer bezahlt (nachdem ich ne Unstimmigkeit gemeldet hatte etc.)
Nun denn...habs versendet.
Und dann schreibt der Käufer mich zwei Wo. später an, wo das Päckchen bleibt, es sei nix angekommen.
Ich hab nett geantwortet, dass ich sogar den Beleg habe (Kassenzettel wo 3,90 Päckchen drauf steht).
Nun kam heute dies:
harbe schon kontackt mit meinen Ahnwalt aufgenommen der meinte wir wollen es erst mall auf der humahnen schine fahren und fordern nur den Rechnungs betrag zurück ansonsten wirts teuer eine Zewilklarge mit gerichts Kosten ligt so bei 2800 euro bei fragen mail schiken oder meinen Ahnwalt kontacktiren Fritz Willich zu finden unter Star Anwälte Hannover
Kann er mir was?
War ja Päckchenversand.
Bei wem liegt das Versandrisiko?
Danke euch!
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Versandfrage EBAY -Päckchen ist verschwunden -wer trägt VersandRisiko?
Ich hatte Päckchen (unver.) und aber auch Paketversand (der wäre versichert gewesen) angeboten...
Er hat Päckchen gewählt...
Beim Käufer aber ich glaub sowieso der will dich foppen.
Ich würde ihm freundlich antworten:
Vielen Dank für Ihre Nachricht, wie sie sicher wissen liegt das Versandrisiko bei unversicherten Versand beim Käufer.
Sollten sie dennoch ihren Anwalt einschalten wollen so ersuche ich den ihren mit meinem Kontakt aufzunehmen da ich die Konversation mit ihnen abbrechen möchte.
Einer Klage sehe ich gelassen entgegen und warte auf Unterlagen ihres Anwalts.
mfg
Name
Hallo,
meines Erachtens nach bist Du auf der sicheren Seite, da versucht jemand zu bluffen - weil er weiss, dass er keine Chance hat!!
Bist Du als privater Verkäufer angemeldet?!
Dann weise ihn doch einfach auf folgende Seite hin:
ebay
Hilfe
Rechtsportal
Rechtliche Hilfe für Käufer
Punkt 5: Was gilt, wenn die Ware beim versand verloren geht?
Schaus Dir auch mal an, freu Dich und geniess den Tag!!
LG, hulbi
Hallo,
wenn du einen Artikel Privat verkaufst, dann geht das Versandrisiko mit der Übergabe an das Versandunternehmen auf den Käufer über.
Zu deutsch, der Käufer trägt das Versandrisiko.
Das steht auch so im Gesetz (BGB) http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
und da hilft ihm ein Staranwalt überhaupt nichts.
Ein Anwalt kann nämlich auch keine Gesetze aushebeln.
Bei den Rechtschreibfehlern des Textes den du kopiert hast, ist es schon peinlich lächerlich so eine Drohung.
Solange du den Versand beweisen kannst, würde ich gar nicht reagieren.
Hat der Käufer halt Pech gehabt, das ist Lebensrisiko.
Gruß
Demy
Da will dich wohl jemand vera****! Google mal den Namen. Hab es jetzt im Zusammenhang mit Anwalt, Hannover und Star Anwälte versucht... NIX! Und im Telefonbuch gibt es den auch nicht!
Mal abgesehen von der Rchtschreibung Ich hoffe, du hast das nur kopiert!
Würde, wie geschrieben, antworten, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt (unversicherter Versand), dass sein Anwalt mit deinem bzw. mit dir Kontakt aufnehmen soll.
klar hab ich das rauskopiert :)
Fritz Willig heisst er wohl, hab auch gegoogelt....
Nich WilliCH
Hallo,
wenn du den Beleg hast schau doch einfach bei DHL nach, du kannst doch den Sendungsstatus verfolgen.
Vielleicht sollte der Mensch erstmal einen Deutschkurs besuchen, bevor er zum Anwalt geht.
LG
Also wenn du mich fragst, dann hat da jemand vor dich zu veräppeln. Der hat garantiert die Ware erhalten und will jetzt noch sein Geld zurück.
Das ist doch ne leere Drohung. Bei Päckchen ist der Käufer dafür verantwortlich. Er haftet, wenn das Päckchen verschwindet. Ansonsten muss er Paketversand wählen.
Du bist auf der sicheren Seite!!
lass dich nicht beeindrucken.... das Versanrisiko trägt der Käufer...
> eine Zewilklarge mit gerichts Kosten ligt so bei 2800 euro
Aber nur, wenn man sich um mindestens 6000 EUR streitet und nicht um 8,50 (also Mindeststreitwert 300 EUR), dann ist es billig und kostet keine 200 EUR für alles inklusive.
Der VK sollte natürlich den Versand beweisen können. Eine Quittung alleine nutzt nichts, weil sie nicht belegt, was versendet wurde (und vermutlich auch nicht an wen?).