Ebay, falsche Artikelbezeichnung, aber 1 Gebot drauf, was tun?

Hallo.

Haben gestern Abend was eingestellt, nun sagte mir mein Feund das 1 Wort in der Artikelbezeichnung nicht dahin gehört, es ist ausschlaggebend und muss also weg.

Aber ändern kann ich es ja nun nicht mehr, Gebot ab ich auch schon eins, genauso wie einige Beobachter.

Hab den Bieter schon angeschrieben, aber wer weiß wann der sich mal meldet...#schwitz

Soll ich das Angebot einfach rausnehmen oder warten, bis er sein Gbot zurücknimmt??
Ich hatte sowas noch nie...#schock

Danke für eure Hilfe.

LG Ela

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Hi,

nimm es heraus, ändere es ab und stelle es dann wieder ein!

Kannst du auch, wenn schon Gebote drauf sind!

Ansonsten schau doch mal, ob du es ändern kannst?? Müsste doch auch in der Bechreibung möglich sein?

Aber wie gesagt, wenn das nicht geht, rausnehmen! Habe ich auch schon gemacht.

LG
Gael

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Hi Gael,

ich habs schon probiert, aber sobald ich im Betreff versuche zu löschen, gehts nicht mehr...#kratz

Also ich habs dem Bieter ja schon geschrieben, meinste gibt kein Ärger??#schwitz

LG Ela

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Hallo,

Du kannst die Auktion nur noch abbrechen, eine Änderung der Überschrift ist nach Gebotsabgabe nicht mehr möglich - den Fall hatte ich auch schon, hatte mich sogar telefonisch bei ebay erkundigt!

Der Bieter könnte maximal sein Gebot zurückziehen, aber für ihn ist der Tippfehler ja gut, so kommen nicht so viele Interessenten auf Deine Auktion mit der Suchfunktion!

Die Auktion abbrechen/vorzeitig beenden kannst Du auch trotz Gebot - mußt Dich mal bei ebay durchwurschteln!

Keine Sorge, halb so wild!!

LG, sechisi

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Wer abbricht, ohne vorher alle Gebote zu streichen, geht einen Kaufvertrag mit dem zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden ein!

Das ist derzeit der Stand in der Rechtsprechung.

Das kann also kritisch sein, wenn das 5000-EUR-Teil dann für 5 EUR abgegeben werden muß.

Zumindest sollte man also die Gebote streichen, bevor man abbricht.

Auch dann bleibt das Restrisiko, daß zwischen Streichen und Abbrechen noch mal jemand bietet.

Narrensicher geht es also so:

1. Man läßt einen Freund eine sehr hohe Summe bieten (mehr als man realistisch für die Ware erwarten kann), sodaß dieser gesichert Höchstbieter ist und bleibt.

2. Dann beendet man die Auktion, ohne die Gebote zu streichen.

In (1) selbst zu bieten, kann kritisch sein, weil eBay möglicherweise bemerkt, daß man von derselben IP aus geboten hat, dann wird man am Ende noch als VK gesperrt...