EBAY, Käufer droht mit Anwalt....

Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage bzgl. Ebay.

Wir haben eine Endstufe verkauft (30€) die hat in meinem Auto Tadellos funktioniert und ich brauchte sie nun nicht mehr.

Der Käufer hat das Geld sofort überwiesen und wir haben darauf geich die Endstufe verschickt (richtig transportsicher verpackt).

Nun, nach 14 Tagen meldet sich der Käufer...

"Sie haben eine defekte Endstufe verkauft ohne es in der Beschreibung zu erwähnen, überweisen sie mir sofort das Geld oder ich gebe alles meinem Anwalt und dann wird es sehr teuer für Sie..."

#schock

UND NUN???

Habe gleich geantwortet das die nicht defekt ist/war und ich soetwas nicht machen würde ohne es in der Beschreibung etc zu erwähnen. Das es kein Problem sei das Geld zu überweisen ich aber die Endstufe dann auch wiederhaben möchte.

Was können wir denn jetzt machen?

Woher sollen wir wissen das sie die nicht kaputt gemacht hat zbdurch falsches anklemmen (Kurzschluss) wir bekommen dann meine defekte Endstufe zurück und bleiben somit auf den Kosten sitzen (Zeitwert der Endstufe).

Das Geld würden wir nur zur Hälfte überweisen und wenn wir die Endstufe wieder haben dann den Rest.

Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten?

Bitte um Hilfe #schmoll

LG Nancy

1

Wenn Du dir sicher bist, dass die Ware ordnungsgemäß verschickt wurde und sie vorher auch funktioniert hat, dann würde ich mir keine Gedanken machen. Hast Du vielleicht sogar Zeugen dafür, dass das Gerät funktioniert hat und ihr es ordentlich verpackt habt?

LG

3

Ja natürlich, da bin ich mir 100%ig sicher das sie vorher funktioniert hat. Und genug Zeugen habe ich auch.

Wir haben die in so Knisterpapier und auch noch Luftwabenfolie eingepackt.

2

Huhu,

ich würde GAR NIX überweisen. Wenn überhaupt erst wenn die Endstufe bei euch wieder angekommen ist. Sonst überweist du nämlich die Hälfte und bekommst sie nicht wieder.

Wenn sie tatsächlich kaputt ist dann ist sie bei ihm kaputt gegangen, sonst hätt er sich viel früher gemeldet.

Lg Elli

4

Richtig, das habe ich auch schon gesagt, das die bei ihm dann kaputt gegangen ist...weil warum meldet er sich so viel später?

Na prima, dann bekomm ich meine Endstufe kaputt zurück #schmoll

5

Ich gehe mal davon aus das du Privater Verkäufer bist, oder?

Dann MUSST du sie nicht zurück nehmen und ich würds an deiner Stelle auch nicht tun.

weitere Kommentare laden
7

Ha....

ich habe ja gerade gesehen, das ich extra in der Auktion geschrieben habe...

Da Privatauktion keine Garantie und Rücknahme

Somit kann sie uns nichts ne???

8

>>Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten?<<

Hallo!

Ja, die gibt es! Und zwar nachfragen, BEVOR man vor Angst in blinden Aktionismus verfällt und dem Käufer schon mitgeteilt hat, daß man die Endstufe zurück nimmt!

Allerdings hast Du in diesem Fall das Gesetz auf Deiner Seite. Der Käufer muß Dir die Endstufe auf seine Kosten zurückschicken (verlange versicherten Versand). Du hast dann die Möglichkeit den Defekt des Gerätes zu überprüfen. Ist die Lage so, wie vom Verkäufer geschildert, dann mußt Du ihm alle Kosten zurückerstatten.

Die einzige Lösung jetzt noch da rauszukommen, ist, daß Du ihn auf

"Sie haben eine defekte Endstufe verkauft ohne es in der Beschreibung zu erwähnen, überweisen sie mir sofort das Geld oder ich gebe alles meinem Anwalt und dann wird es sehr teuer für Sie..."

festnagelst! Das ist m. M. nach eine (versuchte) Nötigung gem. § 240 StGB. Und lies einmal hier, evtl. hilft Dir das auch weiter:

http://www.rechtslexikon-online.de/Drohung.html

Aber überlege Dir gut, was Du zurückschreibst, denn drohen darfst Du ihm im Gegenzug natürlich auch nicht.

Viele Grüße
Trollmama

9

Vielen dank für deine Antwort.

Das ist wirklich interessant.

Natürlich würde ich ihm nicht drohen. Aber bei solchen Leuten kann einem die Hutschnur platzen...

Ich denke durch den Satz

"Da Privatverkauft keine Garantie oder Rücknahme"

ist das ganze auf meiner Seite und ich muss gar nichts zurücknehmen bzw ihm das Geld zurück zahlen...richtig?

10

Hallo,

hast du wirklich nur Garantie und Rücknahme geschrieben?

Wenn ja hast du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und dann musst du leider auch für Defekte haften die beim Käufer innerhalb eines Jahres auftreten, ausser er macht es vorsätzlich kaputt.

Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

Aber auch wenn du den Satz stehen hast und was von Anfang an Defekt ist was nicht in der Beschreibung steht, nützt dir der Satz nicht.

Dann könnte ja jeder seine kaputten Sachen einstellen und wäre ja doof wenn er das erwähnen würde.

LG

weiteren Kommentar laden
11

Hallo, also ich verkaufe auch viele Sachen seit Jahren. Aus meinen Erfahrungen weis ich, wenn ein Käufer bockig ist nur weil ihm an der Ware etwas nicht passt und er denkt sich weis goot was aus, am bestens ist es, er muss erst die Ware zurück schicken und nur dann kannst du das Geld überweisen + Versand kosten nur einen Weg, nicht umgekehrt.
Ich mache immer so, kostet weniger Zeit und die Nerven. Ich stelle eben mein Artikel noch einmal rein.

lg lilli

12

Ausitzen...

Zum einen ist klar das private VK keine Gewähr übernehmen und ganz ehrlich nach 14 tagen sei sie defekt,lachhaft.

Wenn sie Defekt ist hat er es vermutlich selber verursacht,durch falsche inbetriebnahme oder was weiss ich.

Dem würde ich gar nix Überweisen,weise ihn auf deine Beschreibung hin (ich hoffe du hast nochmals erwähnt das die Gewähleistung ausgeschlossen ist ) und ende,Thema erledigt.

15

Hallo,
so, jetzt mal ganz ruhig.

Du hast schonmal die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, auch wenn es nicht so hundertprozentig in deiner Auktion stand.

Damit ist das Thema erledigt und der Verkäufer müsste dir arglistige Täuschung nachweisen damit du haften würdest.

Ein nahezu aussichtsloses unterfangen ;-)

Wir können jetzt ja mal den Worstcase durchspielen dass du die Sachmägelhaftung nicht ausgeschlossen hast.
Der Verkäufer müsste dir in diesem Fall gerichtsfest beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand und nicht bei ihm kaputt ging.
Dies ist wenn überhaupt, nur mit einem teuren Gutachten möglich.
Dieses Gutachten würde den Warenwert bei weitem übersteigen, dazu trägt der Käufer erstmal das komplette Kostenrisiko einer Zivilklage.
Ich glaube auch nicht, dass bei so einem gelagerten Fall eine Rechtsschutzversicherung die kosten übernehmen würde, da das Erfolgsrisiko zu gering im verhältnis zu den kosten ist.

Ich persönlich würde gar nichts zurücknehmen!
Einen eventuellen Anwalt würde ich viel Glück bei seiner Klage wünschen und alle Ansprüche seinerseits und seitens des Mandanten zurückweisen.

Leute die mit Anwalt drohen machen in den meisten Fällen sowieso nix.

Ich z.B. drohe nicht mit Anwalt wenn ich etwas durchsetzen möchte wo ich mir nahezu sicher bin es auch zu bekommen und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Ich lasse es dann einfach ohne Ankündigung von einem Anwalt regeln.

Also, nicht so ein schisserhaftes verhalten an den Tag legen und den Spinner auflaufen lassen und fertig.

Gruß
Demy

16

Der hat die Enstufe bestimmt schon beim Anschließen "verheizt" und geht jetzt auf Dummfang.

Ich hätte hier nur 1 Mail geschickt, worin ich erklärt hätte, das das Gerät einwandfrei funktionierte und fachgerecht ausgebaut wurde. Und dass ich aufgrund des Privatverkaufes keinerlei Ansprüche gerechtfertigt sehe.