Hallo,
ich habe mir im März 2007 eine Waschmaschine bei einem Onlinehandel inkl. 48 Monate Garantie (zum Glück) bestellt. Lieferdatum war der 27.03.2007. In der Garantieerklärung steht, dass die Garantiezeit ab Lieferdatum läuft - also noch bis zum 27.03.2011.
So, jetzt hab ich den Salat: Waschmaschine läuft nicht mehr. Steht auf Spülen und versucht zwar zu pumpen (ob Wasser rein oder raus vermag ich nicht zu sagen) und hört nach ca 5 Sekunden wieder auf.
Programm könnte man laut Beschreibung eigentlich löschen - geht aber hier nicht, selbst wenn ich die Waschmaschine längere Zeit komplett vom Strom wegnehme, bleibt das Programm so auf Spülen. Manuelle Veränderung vom Programm funktioniert auch nicht, weil die Maschine nur wechselt, wenn man das Programm vorher gelöscht hat.
So, also Kundenservice angerufen (letzte Woche Dienstag) und Problem geschildert (nachdem ich das Flusensieb gesäubert habe, die Zu- und Abläufe kontrolliert habe und auch in der Maschine soweit wie es mir möglich war alles genau untersucht habe).
Kein Problem, Techniker kommt vorbei, wann es mir denn dann am 01.02.!!!! (ich komme mir ein wenig wie in der ehemaligen DDR vor, wo man ja - wenn man den ganzen Witzen Glauben schenken darf - auch längere Zeit auf einen Termin warten durfte) passt usw.
Dann halt noch der Passus: bei Eigenverschulden, zahlen Sie selbst (ist mir klar, darum gehts auch nicht).
Meine Frage ist halt, was passiert, wenn sich die Sache noch länger als den 26.03. hinauszögert (was ich ehrlich gesagt nicht hoffen will).
Ich kann mir halt vorstellen, dass der Techniker kommt, sich das Teil anschaut, meint: hab keine Ersatzteile dabei, müssen bestellt werden, dauert, wir melden uns dann wegen einem Termin... und was passiert, wenn der sagt: kann man nicht reparieren? Gibt es dann eine neue Maschine? Läuft dann die Garantie für die Neue dann auch wieder neu?
Hat da jemand Erfahrungen?
Gruß
Sandra
Garantiefall bei Waschmaschine - ich habe einige Fragen dazu
Wichtig ist, dass du dich in der Garantiezeit meldest und das hast du ja getan. Dass der Techniker erst später einen Termin frei hat, ist ja nicht deine Schuld.
Wenn ein neues Teil eingebaut wird, hast du auf dieses Teil erneut 1 Jahr Garantie, allerdings auch NUR auf dieses Teil.
Sollte die Maschine nicht zu reparieren sein, könntest du eine neue bestellen. Allerdings musst du damit rechnen, dass dir nicht der komplette Warenwert der alten Maschine gut geschrieben wird, da sie ja an Wert verloren hat.
Auf die neue Maschine hast du dann wieder 2 Jahre Garantie oder du kaufst wieder die Garantie-Verlängerung dazu.
Hallo,
alles klar, dann wollen wir mal hoffen, dass der Techniker den Schaden beheben kann.
Lieben Gruß
Sandra
"Wenn ein neues Teil eingebaut wird, hast du auf dieses Teil erneut 1 Jahr Garantie, allerdings auch NUR auf dieses Teil. "
Hallo,
das ist eine immer wieder auftretende irrtümliche Meinung.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und die läuft so ab wie der Garantiegeber das in seinen Bedingungen festhält.
Egal wie viele Teile und welche Teile getauscht werden.
Aber auch bei der gesetzlichen Gewährleistung verlängert sich die Gewährleistung niemals für die zu tauschenden Teile.
Die Sachmängelhaftung läuft ganz normal nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Kauf ab und verlängert sich nicht durch Tausch einzelner Teile oder des ganzen Gerätes.
Gruß
Demy