Was passiert wenn der Verkäufer das Paket Unfrei nicht annimmt??

Hallo, meine Eltern haben einen Artikel in einem Internetshop gekauft der Artikel entsprach nicht der Beschreibung außerdem war er defekt dem Paket lagen keine Zettel für die Rücksendung bei genauso keine Rechnung. Meine Eltern haben per Überweisung bezahlt. Das Paket haben Sie Unfrei zurück gesendet was passiert wenn die das Paket nicht annehmen möchten unser Geld zurück immerhin handelt es sich um fast 60Euro.

lg

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Hallo!

Deinen Eltern hätten das Paket nicht unfrei schicken sollen. So ist das Risiko doch recht hoch, dass der Empfänger es nicht annimmt. Normalerweise nimmt man in solchen Fällen erst einmal Kontakt zum Verkäufer auf, dann hätte man alles besprechen können. Als Verkäufer hätte ich mich auch nicht auf eine unfreie Rücksendung eingelassen, da muss er nämlich noch einen Zuschlag zahlen.
Wenn der Empfänger das Paket nicht annimmt, geht es an deine Eltern zurück, die dann das doppelte Porto zahlen müssen und immer noch auf der Ware sitzen.

Liebe Grüße!

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und wenn die das Paket nicht annehmen??

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dann haben sie weder Geld noch Ware und damit auch nichts gewonnen. Der Internet-Shop ist nicht verpflichtet, ein unfrei verschicktes Paket anzunehmen, und wenn die die Ware nicht zurückerhalten, müssen sie auch das Geld nicht zurückerstatten. Deine Eltern würden nur Zeit verlieren, von daher würde ich einfach hoffen, dass der Shop das Paket annimmt und ansonsten es halt doch lieber selbst annehmen und noch einmal regulär verschicken.

Liebe Grüße!

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Hallo,

kein Onlineshop nimmt unfreie Sendungen an, die kosten nämlich ein halbes Vermögen. Normalerweise steht das auch deutlich in den AGB.

Wenn der Shop das nicht annimmt, werden deine Eltern das Porto zahlen müssen

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Hallo

Haben sie mal in die AGB´s geschaut?
Haben sie Kontakt zum VK aufgenommen?
Wenn es Neuware war und der Artikel defekt ist kann der VK auch nichts dafür, kommt vor.

Wenn sie das Paket einfach unfrei zurück gesendet haben bekommen sie es wieder weil denen unfrei auch zu teuer ist.

Wir haben unseren NDS aus einem Internetshop und es funktionierte was nicht.
Ich schrieb den Verkäufer an und er bat mich ihn zurück zu schicken und um meine Kontonummer für das ausgelegte Porto.
Alles klappte prima. Ich bekam das Porto erstattet und einen neuen NDS.

Man muss eben mal Kontakt aufnehmen und nicht einfach handeln wenn man per Internet einkauft.

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Hallo,
wenn der Händler nicht ganz blöde nach aktueller Rechtssprechnung ist nimmt er das Paket an.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/08/11/die-nichtannahme-unfreier-rucksendungen-ist-wettbewerbswidrig/

Das "Strafporto" für die unfreie Sendung kann er immer noch vom Kunden fordern, er darf aber die unfreie Sendung nicht nichtannehmen.

In die AGB sollte er es auch nicht schreiben dass er unfreie Sendungen nicht annimmt, möchte er nicht teuer 4stellig abgemahnt werden.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/06/09/olg-hamburg-entscheidet-erneut-unfreie-ruecksendungen-werden-nicht-angenommen-ist-unzulaessig/

Gruß
Demy

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Ist den Eltern bewußt gewesen, dass für unfreie Sendungen ca. EUR 12,-- an Porto fällig werden?

Haben sie sich darüber Gedanken gemacht? Erwarten Sie, dass diese anstandslos vom Verkäufer geleistet werden?

Bezüglich der regelmäßigen Annahmepflicht hat ja demy zutreffendes ausgeführt.

Wobei ich mich frage, was wäre wenn der Verkäufer behaupten würde er könne bei Annahme ja noch gar nicht wissen, ob es sich um eine Retour aus einem Widerruf etc. handele. Was wäre wenn jemand einfach leere unfreie Versendungen verschicken würde? Oder ein vermeintliches Widerufsrecht ausübt was gar nicht vorhanden ist (weil zum Beispiel viel zu spät zurückgesandt wurde). Ist der Verkäufer verpflichtet dieses Risiko zu tragen oder muss eventuell der Käufer zumindest eine Ankündigung des unfreien Versands machen um dem Verkäufer die Möglichkeit der Prüfung zu ermöglichen. Ansonsten kann es ja passieren das er auf den Kosten sitzen bleibt (weil Käufer z.BB. pfändungslos).

Das letztere sind jetzt aber nur meine persönlichen Gedanken. Ich komme auch nicht zum Ergebnis, dass eine Ankündigung erfolgen muss. Bis dato ist m.E. erstmal von einer Annahmepflicht auzugehen.

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Ich würde bei einer Kaufpreiserstattung die ich als Händler gewähren muss bei einem Widerruf, regelmäßig bei einer erhaltenen unfreien Sendung das "Strafporto"abziehen und maximal einen normalen Paketversand per DHL erstatten.

Selbst im Sachmängelhaftungsfall würde ich das "Strafporto" dem Kunden aufbürden.
Ein Kunde hat nämlich auch eine Schadensminderungspflicht.

Ich finde aber diese "Hausfrauentipps" mit den unfreien Sendungen hier immer wieder etwas befremdlich, da das eigentlich der grundlegend falsche Weg ist und man immer das Risiko trägt das solche Sendungen entgegen der geltenden Rechtslage nicht angenommen werden.

Gruß
Demy

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Dem stimme ich voll zu.

Ob der Käufer immer vorleisten muss kann hier noch dahingestellt bleiben. Zumindest muss dem Verkäufer zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden eine Paketmarke etc. zu übersenden.

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Wenn deine Händler das Paket nicht annimmt geht das Paket zurück und ihr müsst doppelten Porto bezahlen.

Nehmen deine Eltern dieses Paket auch nicht weil sie das Geld nicht haben, liegt es erstmal 1 Woche in der Filiale und wenn es dann immer noch keiner abholt, wird das Paket geöffnet und es kommt zur Versteigerung in der Hoffnung das die Post das Porto wieder kriegt.

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Hallo, also ich würde wegen der Rechnung mal im Mailpostfach nachschauen. Es ist auch bei kleineren Shops nicht üblich das ein Rückschein im Paket liegt, das macht nicht mal Amazon.

Es kann durchaus sein, das Paket kommt zurück. Man hätte ja auch vorher mal anrufen können.