Hallo
Ich habe einen Buggy versteigert (einen super Buggy für echt wenig Geld, aber das tut ja nix zur Sache ) und nach Auktionsende eine Nachricht vom Käufer erhalten à la meine Frau hat das Teil ersteigert und hatte ganz vergessen, daß dies und jenes ansteht etc pp. Fazit, er würde nicht zahlen und wolle den Buggy auch nicht.
Bei Ebay selbst kenn ich mich gar nicht mehr aus, Frage ist jetzt: kann ich die Mail irgendwie an Ebay weiterleiten oder so, damit ich keine Verkäuferprovision bezahlen muss? Oder was mach ich jetzt?
Danke und Grüße, C
Käufer will Ware nach Auktionsende doch nicht - was machen?
Hallo
Also grundsätzlich hat der Käufer den Artikel zu zahlen, ob er ihn nun will oder nicht, denn er (oder seine Frau in dem Fall) hat einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Wenn du dir aber den Stress nicht antun willst, gibt es bei ebay die Möglichkeit, die Transaktion abzubrechen. Dazu gehts du auf "Probleme klären" im Bereich "Mein ebay" - "Mitgliedskonto". Dort kannst du die Artikelnummer eingeben und gibst dann an, dass du die Transaktion abbrechen willst. Du musst dann noch angeben warum - also hier "Der Käufer hat sich geirrt". Der Käufer muss dem zustimmen und du erhälst die Verkaufsprovision wieder und kannst den Buggy neu einstellen. ACHTUNG: wenn du Einstellgebühren gezahlt hast (z.B. für einen höheren Startpreis) werden diese NICHT erstattet!!!! Für deinen Käufer hat das keine negativen Auswirkungen. Für dich natürlicha uch nicht ;)
Ich finde es immer sehr ärgerlich, wenn Leute Artikel kaufen und hinterher dann meinen, dass sie den Artikel doch nicht wollen, brauchen, etc...
LG Sia
P.S. Alternativ kannst du natürlich auch melden, dass der Käufer nicht bezahlt! Dann würde er bei Nichtzahlen verwant werden, denn er hat bei dir als Privatverkäufer nicht das Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Je nachdem wie freundlich oder unfreundlich die Zeilen geschrieben sind, gäbe es für mich nur 2 Möglichkeiten.
1. Den Kauf stornieren, der Käufer muss dem zustimmen, und Du erhälst die VK-Provision zurück
2. Einen unbezahlten Artikel melden (geht erst ca. 1 Woche nach Auktionsende), dann bekommst Du auch die VK-Provision gutgeschrieben, der Käufer wird aber zusätzlich noch verwarnt. Nach 3 Verwarnungen fliegt er.
Auf den Kauf bestehen würde ich nicht, wer nicht zahlen will, der zahlt eh nicht.
Ah super, danke, jetzt habe ich den Knopf gefunden - sonderlich gut versteckt war er dann ja doch nicht.
Das ist nicht mein erster Fall dieser Art und ich hab mittlerweile gar keine Lust mehr, mich drüber zu ärgern. Wenn ich auf den Kauf bestehen würde, kann ich ja davon ausgehen, daß der Wagen "kaputt ankommt" o.ä. Das ist es echt nicht wert.
Ich muss jetzt also warten, bis das geklärt ist und darf dann neu einstellen!?
LG, C
Hallo.
Du kannst den Buggy glaub ich auch den unterliegenden Höchsbieter anbieten?!
Hallo
Nö, da hakt es dann an meiner Sturheit, ehrlich gesagt
Auch wenn es nur um 50 Cent geht.
entweder du beharrst auf deinem Recht
oder machst es wie ich.
Ich bitte immer darum, dass wir einen Fall eröffnen "Artikel zurückgegeben" oder so. Dann bekomme ich meine Gebühr zurück und gut ist.
Hat meist funktioniert.
Ich will und muss mich da nicht rumstreiten.
Sowas hatte ich auch mal und letztendlich habe ich nichts erreicht. Spar dir Ärger und Aufregung - melde den Artikel bei ebay als unbezahlt, du erhältst deine Ebayzahlung gutgeschrieben und setze ihn erneut rein.
LG
Suse
So, jetzt isser neu eingestellt.
Der ursprüngliche Käufer war diesmal beeindruckend schnell