ebay-warensendung verloren,jetzt polizei vorladung!

HI!
ich habe am 2.9 ein paar ohrstecker für knapp 80 euro bei ebay versteigert.zuerst hat die dame nicht bezahlt,dann irgendwann doch und der artikel wurde wie bezahlt per warensendung verschickt.nach ein paar tagen kam dann mail der artikel sei nicht angekommen.ich habe natürlich keinen absendenachweis.
aber ich weiss auch nicht,ob die dame nicht betrügt und hat es bekommen ?!
jetzt kam per post eine vorladung zur polizei ?!

und nun ??
sie kann es doch auch nicht beweisen es nicht bekommen zu haben..ausserdem ist es fast 3 monate her..solange verwahre ich auch keine quittung briefmarken o Ä

hat jemand tipp für mich ??fühle mich echt verar...

gruß mitralis

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Hallo

Ich schließe Haftung bei WS immer in der Artikelbeschreibung aus. Allerdings überschreitet ein Artikel den Wert von 15€ verschicke ich nur versichert! Da zahle ich 2€ drauf (Hermes Päckchen) aber bin 100% abgesichert. Das ist aber echt selten, WS sind bei mir Artikel die 1-6€ Wert haben. In deinem Fall hätte ich es erst gar nicht so weit kommen lassen. Für 80€ verschickt man doch nichts in einem offenen Umschlag.

Nun ist es aber so. Du machst bei der Polizei eine Aussage und nichts wird passieren. Aussage gegen Aussage. Und ihr habt hoffentlich beide was draus gelernt.

Liebe Grüße

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hi..ja das stimmt..war auch blöd von mir,es so unversichert zu schicken..aber ich muss z zt auch auf jeden euro schauen..habe nicht weiter nachgedacht..

mache das in zukunft nur noch versichert..den stress brauche ich nicht

danke für antwort

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<<aber ich muss z zt auch auf jeden euro schauen..habe nicht weiter nachgedacht..>>

Verstehe ich nicht. Der Versand wird doch vom Käufer gezahlt, da kann es doch egal sein. Du musst doch dann nicht drauf zahlen.

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hast du in der autktion direkt darauf hingewiesen das du keine haftung für unverischerten versand übernimmst. steht bei mir immer direkt mit drin.

ich denke du wirst nur zur polizei gehen müssen und versichern das du es abgesandt hast und die dame ausdrücklich diese versandart wollte (hast ja bestimmt auch versichert angeboten)

lg

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#sonne

mach dich nicht verrückt....du gehst zur Polizei machst deine Angaben,fertig.
Passieren wird eh nicht viel da Aussage gegen Aussage steht.

Lg

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Hallo

Hast du geschrieben das du keine Haftung übernimmst.

Denn das Problem ist doch darin

Du sagst du hast es abgeschickt.
Sie sagt es kam nie was an.

Beides kann man glauben oder nicht, denn es verschwindet eben mal was.

Da stellt sich bei mir die Frage warum du so kleine Sachen nicht als Einschreiben schickst.

du fühlst dich verar.... und sie sich auch.

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Hallo,

Dir wird nicht viel passieren. Kenne das leider aus eigener Erfahrung, dass die Anzeige gegen einen Verkäufer nicht wirklich was bringt. Ich hatte sogar für versicherten Versand bezahlt, die Verkäuferin hat angeblich als unversichertes Päckchen verschickt. Naja, jedenfalls wurde das Verfahren nach ca. 1 Jahr eingestellt, da gegen die VK sonst noch nie was vorgelegen hat. Mir wäre noch der zivilrechtliche Weg über einen Anwalt geblieben, das habe ich dann aber sein lassen.

Im Übrigen verstehe ich Dir aber auch nicht. Ich würde einen Artikel, für den ich 80 Euro einnehme, NIEMALS als Warensendung verschicken. Da würde ich in den sauren Apfel beißen und auf eigene Kosten versicherten Versand wählen oder wenigstens per Einschreiben versenden. Ich habe das auch schon gemacht.

LG, Cinderella

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Hallo,

bei einem Warenwert von 80 € per Warensendung zu verschicken, ist echt fahrlässig.

Ich vermute mal, die Dame hat Dich wegen Betruges angezeigt.

Und ich hebe Belege auf, bis ich weiß, das mein Gegenpart die Ware auch erhalten hat.

Kürzlich habe ich einen Beleg weggeworfen, der 1 Jahr alt war.

GLG

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Hallo,

hatte auch schon eine Vorladung bei der Polizei, bei mir ging es um gerade mal 10,-Euro.
Habe gesagt das ich auch versicherten Versand anbiete aber die Käuferin wollte unversichert Versand und das es dann ja nicht mein Problem wäre...ich wahr übrigends zum Polizist ganz nett und er meinte-wenn ich es nicht überweise...kann es bis zum gerichtlichen Mahnverfahren etc.kommen.
Da die Verkäuferin ja per Kontoauszug beweißen konnte das sie überwiesen hat, ich leider nicht (wie auch bei Großbrief) das cih verschickt habe-habe ich in den sauren Apfel gebissen und das Geld zurücküberwiesen.

Jetzt würde ich sowas nicht mehr ohne weiteres machen-ich rate dir-nehme jemand mit-der aussagen kann, das du die Ware versendet hast und wenn das nicht hilft-würde ich bei der Vorladung sagen, das du erstmal zu einem Anwalt gehst und dich beraten läßt.

Auf alle Fälle würde ich nicht ohne weiteres alles zurücküberweisen und lasse dich bloß nicht einschüchtern....

Lg und #klee

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Einer Vorladung zur Polizei musst Du nicht folgen.
Sag den Termin der Höflicheit halber ab und dass Du dazu nichts sagen möchtest. Auch wenn Du nur etwas richtigstellen möchtest - Du bist die Beschuldigte und könntest Dich ja irgendwie selbst belasten. Also Kappe halten, bevor Du was Falsches sagst ;)

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Du gehst hin, sagst du hast alles gemacht wie beschrieben.
Was Warensendung bedeutet weiß jeder.

Du kannst auch noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben:

hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich ....

Da kann dir keiner was, aber die Polizei muss Anzeigen halt nachgehen.

lg