Muss ich ein schlechtes Gewissen haben? Verkauf Möbelstück

Hallo,
also ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Annonce geschaltet, dass ich ein Möbelstück verkaufe, welches erst zwei Monate alt ist. Das stimmt auch und die Rechnung davon habe ich auch noch. Jetzt ist es so, dass ich das Möbelstück für 500 € an einen Interessenten verkaufe. In die Anzeige habe ich geschrieben, dass der Neupreis bei 680 € liegt, dass stimmt auch, jedoch habe ich das Möbelstück gekauft, als es im Angebot war. Ich habe nur 530 € bezahlt.
Der Interessent hat jetzt, wegen der Garantie, nach der Rechnung gefragt. Ich habe ihm, bis jetzt, gesagt das ich nicht weiß wo die Rechnung ist. Ich sie aber suchen werde. Der Interessent hat gesagt, dass ich ihm die Rechnung zur Not dann auch zuschicken kann.
Jetzt ist meine Frage:
Was würdet ihr tun? Soll ich ihm die Rechnung bei Abholung geben und hoffen, dass er das Möbelstück mit nimmt? Oder soll ich die Rechnung später zuschicken? Oder soll ich den Interessenten anrufen und ihm sagen,dass ich es ggekauft habe, als es im Angebot war.

Nur zur Info das Möbelstück ist noch top in Schuss.
Ich meine ich habe ja nicht gelogen, wenn man das Möbelstück jetzt kauft kostet es wirklich so viel, deswegen habe ich ja geschrieben "der Neupreis liegt bei 680 €".
Ich weiss nicht was ich tun soll. Ich habe irgendwie ein schlechtes Gewissen. Beim Erstellen der Annonce habe ich mir nichts dabei gedacht und auch nicht dran gedacht, dass eventuell die Rechnung gewollt wird. Würde ich nicht über tausend Euro für ne Mietsicherheit zusammen kriegen müssen, würde feststehen was ich mache, aber irgendwie muss ich ja auch an mich denken, oder?

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Hallo,

wenn der Käufer bereit ist, 500 Euro für dieses Möbelstück zu bezahlen, dann ist das ganz alleine sein "Problem". Letztendlich macht er doch immer noch ein Schnäppchen, wenn der Preis jetzt deutlich gestiegen ist.

LG, Cinderella

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Danke für eure Antworten. Ob der Interessent weiss, dass es jetzt teurer ist, weiß ich, aber im Online Shop des Möbelhauses kann er das sehen. Soll ich die Rechnung dann lieber nach schicken? Nicht das ich ihm die Rechnung gebe und er dann lieber selber warten will, bis es irgendwann wieder im Angebot ist und somit das Möbelstück nicht mit nimmt.

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Ich würde da kein "Theater" drum machen und ihm die Rechnung gleich geben. Wenn er vom Kauf zurücktritt, ist es eben Pech und Du suchst einen neuen Käufer.

Für den Käufer ist es im Übrigen völlig irrelevant, was Du bezahlt hast. Entscheidend ist einzig und allein, welchen Preis er für ein gebrauchtes Möbelstück zu zahlen bereit ist. Und wenn das eben dieser Preis ist, den Du verlangst, dann ist das eben Glück für Dich.

Cinderella

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Zur Info vielleicht noch. Der Interessent war hier und hat sich das Möbelstück angeschaut. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ich 680 € bezahlt habe.

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Es ist doch völlig unerheblich, was Du bezahlt hast.

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Ich sehe dein Dilemma und kann es nur gut nachvollziehen. Schick ihm die Rechnung irgendwann zu und gut ist. Und wenn er sich beschwert, hat er Pech gehabt. Er spart schließlich immer noch. Und du hast zu keiner Sekunde falsche Angaben gemacht. Aber dass es dir moralisch schwer fällt, kann ich verstehen. Irgendwie eine doofe Situation!

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Mich persönlich interessieren solche Angaben (Neupreis, hat früher mal gekostet) sowieso NULL. Ich frage mich immer, was ich JETZT unter MEINEN gegebenen Umständen bereit bin auszugeben. Da ist mir der Rest völlig wurscht!

Allerdings wäre ich so oder so irritiert und würde NIE WIEDER was bei dir kaufen oder dich empfehlen, denn unter der Angabe "Neupreis" versteht man in der Regel nicht das, was irgendetwas irgendwann vielleicht mal gekostet haben könnte, sondern schon das, was du beim Neuerwerb gezahlt hast! Das ist in meinen Augen eine (moralische) Falschaussage!!!

Du wärst bei mir definitiv unten durch!

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Hallo,

mein Mann und ich haben mal eine Voliere gekauft.
Neupreis lag bei 120€ allerdings waren zwei Stäbe kaputt deswegen wurde sie wieder im Laden abgegeben und der Preis lag bei 60€.
Ich bekam dort noch Rabatt und haben die Voliere im Endeffekt für 54€ gekauft.

Haben Sie nach einem halben Jahr auch bei Ebay reingesetzt und noch 50€ bekommen.
Also gerade mal 4€ Verlust gemacht.
Klar war das irgendwo fies aber die Frau hatte sich ja auch gefreut - sie dachte ja Sie hätte 70€ gespart!

Ich würde das Teil verkaufen und sagen du hattest noch keine Zeit die Rechnung zu suchen wüsstest aber grob wo Sie ist und danach zuschicken.
Wenn das Teil in Ordnung ist und nichts dran warum nicht? Der Käufer hat ja trotzdem 180€ gespart!
Glaube nicht das er danach noch einen Aufstand macht.

TB

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Habt ihr der Käuferin gegenüber denn die 120 Euro als Neupreis genannt oder gar nicht erwähnt?
Das macht für mich schon einen Unterschied.

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Sofern du schon das Geld erhalten hast, schicke ihm die Rechnung einfach zu. Ihm geht es doch im Grunde eh mehr um die Garantieansprüche falls in der nächsten Zeit etwas kaputt geht.

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du "findest" die Rechnung später und schickst sie ihm per Post. Dem Käufer hat es egal zu sein, was du für das Möbelstück bezahlt hast. Deiner Logik nach dürfte man Dinge, die man geschenkt bekommen oder geerbt hat, niemals weiter verkaufen sondern nur verschenken

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"Deiner Logik nach dürfte man Dinge, die man geschenkt bekommen oder geerbt hat, niemals weiter verkaufen sondern nur verschenken"

Woraus entnimmst Du denn das? Ist das Deine "Logik"? Ich kann die nicht nachvollziehen.

Du gehst also davon aus, dass der vermeintliche Neuwert einer Ware dem Käufer egal zu sein hat?

Meinst Du nicht, dass der vermeintliche Neuwert einer Ware für diesen Relevanz bei der Kaufentscheidung hat (juristische Wertung mal außen vor)?

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Ich erwarte, dass ich die Rechnung MIT dem Möbelstück bekomme.

Wenn man mir die Rechnung "später zuschicken" will, wirkt das weder vertrauenserweckend, noch glaubwürdig.

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Was sich in diesem Fall ja auch bestätigt...