Ebay gebrauchte Kleidung verkauft- Käufer tritt zurück und schaltet Anwalt ein!

Ich habe ärger mit einem ebay Käufer .

Es geht um ein Kleidungsstück ,welches ich angeboten habe. Angegebener Zustand : gebraucht

Da ich es nur wenige Male getragen habe, habe ich in der Beschreibung geschrieben : neuwertiger Zustand .

2 Tage nach Versand meldete sich der Käufer und meinte ,die Sache wäre nicht neuwertig und ein Reißverschluss wäre auch kaputt . Ich bin mir keiner schuld bewusst. Sonst hatte ich nicht geschrieben "neuwertig"
Der Käufer wollte nun sein Geld wieder haben und die Jacke zurück senden.

Das habe ich angelehnt. Privatkauf. Da bin ich eigentlich der Meinung es gibt kein Rückgaberecht.

Heute kam post vom Anwalt.

Ein kleiner Auszug

"Die mandatschaft tritt vom Kaufvertrag zurück .

Die von von getätigte produktbeschreibung stimmt nicht mit dem tatsächlichen Zustand überein .

Mandatschaft schickt den Mantel zurück

Ich habe sie aufzufordern meiner mandatschaft den Kaufpreis sowie Porto und Versand zu erstatten .

Dem Anwalt soll ich das Zahlen bis zu einer bestimmten Frist.

Ich weise sie bereits jetzt darauf hin , maß ich meiner Mandatin empfehlen werde , für den Fall des fristlosen Fristablaufs klage gegen sie zu erheben. "

Muss ich das Geld zurück zahlen ?
Können mir im Nachhinein kosten vom Anwalt in Rechnung gestellt werden?

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Ach ja und eine negative Bewertung habe ich auf ebay auch schon bekommen !

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Hallo.

Ich denke mal, der Käufer möchte den Artikel zurück geben, weil er nicht passt.

Wenn du sicher bist, dass der Mantel neuwertig war und der RV nicht defekt war, dann kannst du die Sache getrost aussitzen.

Ich weiß ja nicht, wieviel der Käufer für den Mantel bezahlt hat, aber so ein Anwaltschreien kostet ja auch?!? #gruebel Könnte höchstens sein, dass der Anwalt ein Freund des Käufers ist....

Wie dem auch sei. Ich würde hier gar nix unternehmen, sondern gelassen abwarten.

LG

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Wenn die Ware wirklich in Ordnung war hast du eigentlich nichts zu befürchten.
Für den Fall, dass er dich nun tatsächlich verklagen wollte, dann ginge es nur um den Wert der Ware.

Das ist eigentlich lächerlich, deshalb ein Gericht zu bemühen. Ich nehme auch an, dass Käufer und Anwalt sich kennen.

Ich würde auch erst Mal abwarten. Wenn der dich tatsächlich verklagen will, kannst du dir ja immer noch Rechtsbeistand suchen.
Am besten nicht zu viel kommunizieren oder besser gar nicht.

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Ich stimme in soweit zu, als dass du nichts unternehmen musst. Allerdings ist " gar nicht kommunizieren" immer schlecht. Ich würde dem Anwalt schreiben, dass du sein Schreiben zur Kenntnis genommen hast, die Forderung allerdings ablehnst, da die Ware wie beschrieben versendet wurde.

Den Zusatz, dass du keine Garantie, Umtausch oder Rückgabe anbietest hast du aber in deinem Angebot stehen, oder ?

Ist immer besser ganz klar darauf hinzuweisen.

Zu einem Verfahren kann es erst ab einem gewissen Streitwert kommen, vorher beschäftigt sich da kein Gericht mit. Wie hoch der liegt, weiß ich allerdings nicht genau, ich glaub zwischen 50 oder 100 Euro... Vielleicht werdet ihr euch anders einig. Bevor du deine Ware zurück hast, würde ich auf gar keinen Fall irgendetwas zahlen. Und falls ihr euch entgegenkommen wollte- Porto sollte komplett der Käufer tragen.

LG

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Muss ich das Geld zurück zahlen ?

Wenn die Ware der Beschreibung entsprach und jegliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung /Rücknahme ausgeschlossen war nicht.
Zeugen sind da immer hilfreich.

Können mir im Nachhinein kosten vom Anwalt in Rechnung gestellt werden?

Nein, die Kosten des gegnerischen Anwalt muss man nicht übernehmen. Es sei denn ein Gericht verurteilt einen dazu. Der Gang zum Anwalt war Privatvergnügen des Käufers.
Der hat ihn beauftragt und wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch .

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"Nein, die Kosten des gegnerischen Anwalt muss man nicht übernehmen. Es sei denn ein Gericht verurteilt einen dazu."

Die Antwort ist vollkommen nichtssagend.

Es kann einen immer nur das Gericht zur Zahlung zwingen!

Das ist doch also kein Argument für die abstrakte Frage, ob man zur Zahlung verpflichtet ist!

Muss man die Kosten tragen = Anspruch ja oder nein.

Wenn man sie tragen muss, kann das Gericht helfen diesen Anspruch durchzusetzen.

Das Gericht ist also nur für die Durchsetzung des Anspruchs notwendig. Nicht zu dessen Begründung. Und das wirfst Du durcheinander.

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Hallo Mel! Ich sehe das etwas anders als die anderen bisher. Denn du schreibst du hast NEUWERTIG angegeben und du siehst dich im Recht. Denn es hört sich so an wie wenn du möglicherweise einen kaputten Reißverschluß als neuwertig ansiehst sonst hättest du NEU angegeben. Daher kommt es so rüber wie wenn du bei Neuwertig eben nicht neu meinst sondern gebraucht mit gewissen Spuren. Dazu würde für mich ein Reißverschluß der kaputt ist jedoch nicht zählen auch wenn ich dann sicherlich keinen Anwalt eingeschaltet hätte.

Wie gesagt es kommt für mich nur zu rüber ich kann mich natürlich auch irren dann sorry.

Wußtest du denn der REißverschluß ist kaputt? Wenn nicht würde ich das deutlich sagen und möglicherweise auch Zeugen benennen! Denn dann frag ich mich was der Anwalt dir will.....

Ela

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Hallo also ich finde , das man bei eBay? Leider den Begriff Neuwertig gerne benutzt um Artikel gerne besser zu verkaufen. Ich kaufe sehr viel über ebay sowie verkaufen Aber was mir schon oft als Neuwertig verkauft wurde. Hat mir den Boden unter den Füßen bei Ankunft weghauen. UND ich habe auch auf Rückname bestanden. EINEN Mantel der nur ein paar Mal getragen wurde , hätte ich unter sehr gut erhalten bezeichnet , nicht mehr als Neuwertig. Auch wenn man eine Rückname ausschließt muss man wenn die Beschreibung nicht stimmt ,fairer Weise den Artikel zurück nehmen. Gut ich habe auch nie einen Zeugen wenn ich alles einpacken. Aber ich mache immer viele Fotos,für den Fall. Sowie Reißverschlüsse werden geschlossen und offen fotografiert. Bei dir steht nun Aussage gegen Aussage. Aber wenn man einen Fall eröffnet kann man neu bei Ebay auch Fotos miteinfügen. HAT sie dir schon mal Fotos gesendet ?
liebe grüße Tina

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Hi Tina
Ich nehme an der Beitrag sollte an die Posterin gehen.

Ging aber an mich weil du auf meinen Beitrag geantwortet hattest.

Wobei ich allerdings deiner MEinung bin. Getragen heißt gebraucht und nicht direkt neuwertig. Neuwertig wäre für mich wie neu, eventuell mal anprobiert oder sowas. Aber nicht mehrere Male getragen.

Aber klar manche verwenden es wirklich weil sich die Sachen besser verkaufen.

DA hatte ich bisher bei EBAY wohl Glück.

Gruß Ela

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Meine Beschreibung bei ebay enthielte den Satz

"Der Mantel wurde nur ein paar mal von mir getragen .
Absolut neuwertiger Zustand !"

Wäre er ungetragen , hätte ich geschrieben , dass er neu ist.

Aber wenige Gebrauchsspuren sind nach ein paar mal tragen zu sehen .

Ich habe mich ja schließlich damit bewegt und auch mal hingesetzt.

Dennoch habe ich Bilder von Mantel gepostet , auf denen auch zu sehen ist, dass der Reißverschluss intakt ist.

Der Käufer hat nun 20 Bilder bei ebay hinterlegt.

Und ich muss echt sagen ,da ist jemand mit der Lupe drauf los gegangen.

Der Reißverschluss ist ganz unten am Ende ein wenig ausgefranst ( nicht kaputt oder defekt) das ist mir selbst gar nicht aufgefallen ,denn er schließt ja normal !
Ich versuche mal das Bild vom Käufer einzustellen .

https://www.dropbox.com/s/7z0wr1lbpnsnesj/Foto%2001.01.14%2017%2034%2052.jpg

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Sorry, aber ein Mantel, der zwar wenig getragen wurde aber trotzdem (leichte) Gebrauchsspuren aufweist, würde ich nicht als neuwertig bezeichnen.

Ein Kleidungsstück, dass getragen wurde aber eben keine Gebrauchsspuren hat, beschreibe ich als neuwertig.

Der Reißverschluß sieht alles andere als neuwertig aus. Als Käufer wäre ich da auch sauer.

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Dass der Reißverschluss unten so ausgefranzt ist kommt sicher nicht davon, dass du ihn ein paar Mal getragen hast. Wahrscheinlich war das schon von Anfang an so und du hast dir selbst schon eine Jacke mit Fehler gekauft.
Als Käufer bei Ebay, kann man wenn man neuwertig, kaum getragen liest wird man sicher nicht auch einen grundlegenden Materialfehler in Kauf nehmen. Das würde ich auch nicht.
Gut du hast es (angeblich) selbst nicht bemerkt, aber dann sei jetzt so fair und nimm die Jacke zurück und gib das Geld zurück.
Sicher der Käufer hat sich vielleicht schlecht ausgedrückt, der Reißverschluss an sich ist funktionsfähig aber er ist nicht korrekt verarbeitet.
Interessant wäre noch für wieviel die Jacke verkauft wurde. Bei 10 Euro fänd ich es affig vom Käufer, dafür ist es halt eine billige Jacke.

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So weit ich weiß, bist du in der Nachweispflicht, und es herrscht auch ein Rückgaberecht für private Verkäufe, siehe: http://xn--rckgaberecht-dlb.net/ - ich hatte mal ein ähnliches Problem. Habe Schuhe gekauft, und mir ist dabei nicht aufgefallen, dass die Sohle unten aufgerissen war. Habe sie auch als neuwertig verkauft, weil sie bis auf die Sohle in sehr gutem Zustand waren. Der Verkäufer hat den Artikel reklamiert, weil er nicht der Beschreibung entsprach und nach einem Gespräch mit einem Anwalt, musste ich den Artikel zurücknehmen und das Geld zurücküberweisen.

Solche Fälle sind im Allgemeinen immer sehr schwer zu entscheiden, also aus gerichtlicher Sicht, ich wollte es wegen 20 Euro Schuhe nicht so weit kommen lassen.