Verkauf über Ebay Kleinanzeigen

Hallo zusammen,

ich brauche Hilfe.

Wir haben im Januar über Ebay einen gebrauchten Roller gekauft. Der Roller hat funktioniert, aber mein Mann hat gemeint, er will diesen Roller doch nicht. Deshalb haben wir den Roller über Ebay Kleinanzeigen inseriert. Ein Azubi hat sich bei uns gemeldet, dass er den unbedingt haben will, weil einen Roller braucht, mit dem in die Arbeit fahren kann. Er hat nicht so viel Geld hat, deshalb hat er verhandelt (350 Euro). Er konnte den Roller nicht abholen, deshalb haben wir vereinbart, dass wir den Roller für ihn transportiren für wenig Geld (50 Euro).
Wir haben den transportiert, er hat vor Ort den Roller ausprobiert, er hat eine Probefahrt gemacht, alles geguckt. Alles war in Ordnung, wir haben einen Kaufvertrag geschrieben, in dem es steht: "Verkauf von privat, daher unter Ausschluss jeder Garantie / Rücknahme / Umtausch oder Gewährleistung."

12 Tage später hat er uns angerufen, dass der Roller kaput ist. Er hat den Roller in eine Werkstatt genommen und dort einer Gutachter hat gesagt, dass sie die Variomatik auseinander gebaut und die Riemen von der Kurbelwelle komplett abgerissen wurde. Der Gutachter hat gemein, dass diese Sache nur ein paar Wochen alt oder höchstens 3-4 Monate alt. Der Gutachter hat gesagt, dass die Schrauben nicht die Originalschrauben sind. Das bedeutet, wir müssten es wissen. Er wollte die Hälfte des Kaufpreises zurückhaben, aber den Roller behalten. Er hat einen Anwalt gefragt und er hat gesagt, egal dass der Ausschluss der Garantie / Rücknahme / Umtausch oder Gewährleistung in dem Kaufvertrag steht, weil wir dieses Problem wissen müssten und der Roller hatte dieses Problem schon vor dem Kauf, also beim Kauf war alles mit dem Roller nicht Okey.

Wir haben gesagt, wir geben das Geld nicht zurück, weil wir dieses Problem nicht gewusst haben und er hat den Roller ausprobiert und er ist damit noch 30 km weit gefahren.
Er wollte sich uns nicht anhören, er hat nur geschrien und gedroht.
Er hat uns gedroht, dass er zu Polizei und Anwalt geht und eine Anzeige macht.

Wir haben leider kein Rechtschutz und wir sind gerade vor unser Hochzeit und wir wollen die Kosten eines Rechtsanwalt nicht bezahlen und unnötige Ärger kriegen.

Wir haben uns entscheiden, dass wir den Roller zurückkaufen und wir können diese Geschichte vergessen und den Roller als defekt verkaufen. Ich habe den Typ zurückgerufen und unsere Angebot geteilt: Wir geben den Kaufpreis ohne Transportkosten zurück und nehmen den Roller mit. Und jetzt hat er gesagt, dass er schon 5000 Euro Reparaturkosten hat, und deshalb müssen wir 250 Euro die Hälfte der Reparaturkosten bezahlen und er will den Roller behalten.

WTF?
Ich habe gesagt, es kann nicht sein, dass jemand einen Roller für 350 Euro kauft und der Roller wird innerhalb von einigen Tagen kaput und er nimmt den zu der Werkstatt, macht ein Antrag den Roller zu reparieren lassen (für 500 Euro) und er meldet sich bei uns erst danach.

Er hat dazu nur gesagt, er muss es bei der Werkstatt nachfragen und er meldet sich morgen bei uns.

Ich habe die Meinung, er will uns verarschen. Der Roller hat funktioniert, er hat den ausprobiert, er ist damit gefahren und innerhalb von 14 Tagen hat den Roller kaputtgegangen, aber wir wussten es nicht, dass der Roller etwas Problem hat.

Was können wir in diesem Fall machen?

Vielen Dank für die Hilfe!

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Ich rate euch sehr dringend einen Anwalt zu beauftragen. Scheut nicht das Geld, es ist nicht so schlimm wie man meint, und man spart oft Zeit und Nerven. Ihr werdet kompetent beraten und betreut und seit auf der sicheren Seite. Viele die es auf eine solche Masche versuchen, drohen gerne, aber wenn ihnen selbst ein Anwalt im Nacken sitzt geben sie klein bei.
Wir hatten ein ähnliches Problem, haben es über einen Anwalt "geklärt" und die verlogene Käuferin bekam einen Tritt.

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Hallo helofniflheim,

es wäre gut aber wir haben keiner rechtschutz, deshalb würde ein Anwalt mehr kosten, als der Roller. Deshalb kann ich es nicht machen. :(

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Ich kenne mich zwar mit der Rechtslage nicht aus, würde aber nichts weiter unternehmen ausser ihm zu sagen, dass Ihr das Angebot der Rücknahme gemacht habt und er dann die Anzeige oder was auch immer er nun geplant hat machen soll wenn er die Rücknahme nun nicht mehr will. Mehr wie den Artikel zurück nehmen kann man ja wohl echt nicht und ich finde es eine Frechheit, dass er nun meint er hätte die Reparatur schon veranlasst. Unter der Hand würde ich mit diesem Menschen nicht mehr verhandeln. Gekauft wie gesehen dachte ich immer ....Lg

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Ich würde zum Anwalt gehen.
Erstmal nur zur Beratung, das kostet nicht viel.

Es könnte ja auch sein, dass der Typ den Roller frisieren wollte, was falsch gemacht hat und es nun euch in die Schuhe schieben will...!

Ich würde den Roller auch nicht mehr zurücknehmen.

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Hallo

Ich würde gar nichts tun und erst zum Anwalt gehen wenn ihr was schriftliches bekommt.

Ein Gutachter hat gesagt....

Habt ihr das schriftlich mit Adresse vom Gutachter?

Er wollte sich uns nicht anhören, er hat nur geschrien und gedroht.
Er hat uns gedroht, dass er zu Polizei und Anwalt geht und eine Anzeige macht.

Soll er doch erstmal zur Polizei und zum Anwalt gehen.

Danach könnt ihr handeln.

Alles andere sieht für mich aus wie ein Schuldeingeständnis

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Hallo,

also gleich zu Beginn, ich bin auch kein Experte im Thema Recht. Aber ich hatte einen ähnlichen Fall.

Wir haben damals unser altes, aber noch gutes Auto an einen Bekannten verkauft. So ein halbes Jahr später hatte das Auto einen Motorschaden. Der Bekannte woltle kein Geld zurück, hätten wir ihm auch nicht gegeben - solche Dinge kann man ja nicht vorraussehen?!

Ihr habt ihm ein Angebot gemacht, den Roller zurückzunehmen - er wollte nicht, also dann eben nicht. Hätte er einen Neuen beim Händler gekauft, hätte er den Roller zurückbringen können, aber er wollte einen billigen Roller - hat ihn gebraucht gekauft, das Risiko, dass der dann nicht einwandfrei ist, liegt meiner Ansicht nach bei ihm.
Er hätte euch ja bitten können, dass er den Roller in einer Werkstatt vor dem Kauf checken lässt, dann wären solche Fehler vielleicht aufgefallen?!

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Du hast absolut Recht.

Ich habe nur Angst, weil er gesagt hat und ich habe auch ähnlich gelesen, wenn die Ware schon beim Verkauf ein Fehler hatte und wir haben es nicht gesagt, wir sind verpflichtet die Ware zurücknehmen.
Aber wir haben es nicht gewusst, wir haben den Roller nicht gebastelt. Aber wenn wir es nicht beweisen können, sollten wir den Roller zurücknehmen und nicht die Reparaturkosten oder die Hälfte vom Kaufpreis zurückgeben, ich habe ähnlich nie gehört. Es ist ganz absurd.
Er will uns nur irgendwie verarschen und wir müssen es irgendwie vermeiden.

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Ich würde den Roller auf keinen Fall zurücknehmen!

Aber an der Geschichte ist ganz klar etwas faul. Er hat also für den Roller mit Transport 400 Euro bezahlt, plus (angeblich) die 500 Euro für die Reperatur. Also 900 Euro für einen Roller bei einem jungen Mann, der eigentlich kein Geld hat? Für das Geld bekommt man sicherlich schon günstige Modelle neu, aber auf jeden Fall gebrauchte Roller vom Händler und die dann mit Garantie.

Als wir unser Auto verkauft haben, hatten wir auch eine Ausschlussklausel drin. Alle bekannten Fehler / Defekte haben wir natürlich angegeben, aber bei einem alten Auto kann immer etwas kaputt gehen! Und als Laie kann man das noch weniger einschätzen. Die Argumentation vom Anwalt finde ich daher schon recht lustig.

Ich würde ihm einfach sagen, dass er gerne seinen Anwalt einschalten könne, aber er soll bedenken, dass er die Verfahrenskosten auch bezahlen muss, wenn er den Rechtsstreit verliert. Mit schreienden Menschen diskutiere ich überhaupt nicht, da würde ich einfach sagen, er solle sich melden, wenn er sich beruhigt hat und dann einfach auflegen.

Heb aber alles Schriftliche auf, das du hast, notiere dir, wann ihr was besprochen habt, usw. Und sooo teuer sind Beratungsgespräche beim Anwalt auch nicht.

lg

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Wurde der Kaufvertrag selbst entworfen und geschrieben oder wurde ein Muster benutzt?

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Wir haben den Vertrag selbst geschrieben. Auf dem Vertraf steht: Verkäfer (Name, Adresse, Geburtsdatum), Käfer (Name, Adresse, Geburtsdatum), Ich, der Verkäfer verkaufe meinen folgenden Roller für den obengenannten Käfer. Rollerhersteller, Modell, Baujahr, Id. Nummer. Verkauf von Privat, daher unter Ausschluss jeder Garantie / Rücknahme / Umtausch oder Gewährleistung. Ort, Datum und beide Unterwschriften.
Ist es schlimm?

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Da wird der gute selbst herum geschraubt haben und irgendwas kaputt gemacht haben.
warum wartet man wohl sonst 12 Tage um den Roller einem Gutachter bzw. In einer Werkstatt (wenn es dann ein Gutachter war) nachschauen zu lassen. So etwas macht man am selben Tag oder einen Tag später.

Lasst Euch den Namen des Gutachter geben, sagt ihm das ihr das beim Anwalt drüber schauen lasst. Mal schauen was er dann sagt.

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Hallo,

wenn ein Gutachter ein Gutachten erstellt hat oder eine Werkstatt bereits eine Reparatur durchgeführt hat, dann gibt es in irgendeiner Form einen Schriftverkehr dazu. Ich würde mir das alles schriftlich anfordern.

Kommt nichts, dann hat sich die Sache erledigt.

Kommt tatsächlich ein Gutachten und Rechnungen, dann würde ich mit dem Kaufvertrag zum Verbraucherschutz gehen. Es gibt eigentlich in allen größeren Städten Büros von denen. Dort kann man für wirklich kleines Geld mit einem Anwalt sprechen. Natürlich nicht unbedingt auf das Gebiet spezialisiert, aber ich gehe davon aus, dass in solch einem Fall jeder Anwalt eine Auskunft geben können müsste. Zur Not wird man dich weiterschicken.

Viele Grüße,
lilavogel

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Hallo lilavögel,

ich habe auch daran gedacht, dass ich der Name und alles des Gutachters frage. Diese Idee finde ich gut :)

Anwalt kostet mehr als der Roller und wir haben keinen Rechtschutz, deshalb finde ich es nicht so gute Lösung.

Ich habe alle Gespräche mit meinem Handy aufgenommen (zum Glück). Er spricht immer ein bisschen anders. Ich habe ihn an den ersten Tag zurückgerufen und gesagt, dass ich den Roller zurückkaufe für 300 Euro (Die Transportkosten will ich nicht bezahlen) und er hat sein Geld und ich habe den Roller und wir können alles vergessen, weil ich kein Bock auf Anwalt und Polizei, ich will ruhig schlafen. Er hat gesagt, er muss noch die Werkstatt fragen und er ruft mich morgen zurück. Er hat mich erst übermorgen zurückrufen aber ich konnte nicht rangehen, dann hat er ein Whatsup geschrieben:

"Hallo.
Die Werkstatt hat die Roller Teile schon bestellt. Daher will ich die Hälfte vom Kaufpreis zurück!
350:2 = 175 Euro
Also 175 Euro will ich zurückhaben. Sie können froh sein dass mir unterwegs während der Fahrt nix passiert ist. Sonst wäre alles über Gericht gelaufen.
Über weisen sie mir das Geld auf mein Konto: ......."

Ich will die Hälfte vom Kaufpreis nicht zurückgeben. Entweder kaufe ich den Roller zurück für 350 Euro - meine Transportkosten (50 Euro) = für 300 Euro und wir vergessen alles, oder lass er mich in Ruhe.
1. er müsste sich erst bei uns melden und keine Reparatur für so viel Geld bestellen.
2. er müsste uns nicht sofort mit dem Anwalt und Polizei drohen, sondern erzählen was ist das Problem und er will eine Lösung finden und was sagen wir dazu (ohne Geschrei)
3. ich bin nicht verpflichtet den Roller zurücknehmen, aber ich habe es angeboten, er will es nicht, er will nur Geld (und jetzt nicht die Reparaturkosten, sondern die Hälfte vom Kaufpreis)
Wenn ich auf etwas verpflichtet bin, weil z.B. der Roller schon beim Verkauf dieses Problem hat, ich müsste keine Reparaturkosten bezahlen oder nur die Hälfte vom Kaufpreis zurückgeben, sondern der ganze Verkauf zurückmachen (Ganze Geld zurück und der Roller zurück) Habe ich Recht?