Hallo Leute,
ich habe mal eine frage und bin auf euren antworten und Meinungen gespannt.
Ich habe im August 2015 eine Babysitterin für meine Zwillinge gebraucht, ich habe auch eine gefunden die mir erzählt hat das sie im Kindergarten arbeitet ect. hatte auch eine Tochter. Wir haben uns gut verstanden und ich habe ihr meine Kinder anvertraut irgendwann kam sie abends mit ihrer Tochter zu uns und ich habe ihr unseren Zwillingsbuggy (350 €)ausgeliehen damit sie nach hause kann damit ihre Tochter schlafen kann da es schon spät war. Ich wollte den Buggy holen es kamen aber immer andere ausreden wie dein Kind hat da rein gepisselt ich muss es sauber machen usw. Einige Wochen danach musste sie für 3 Tage auf meine Kinder aufpassen was Monate vorher abgemacht war ich habe ihr meine Kinder und Klamotten für 3 Tage gebracht (marken Klamotten, Marken Anzüge in wert von 300 €) als sie angefangen hat rum zu zicken und mir blöd kam habe ich meinen Mann zu ihr geschickt um die Kinder von ihr abzuholen so dass er nicht mal warten könnte bis ich aus dem OP Saal rauskam als mein Mann alles mitnehmen wollte kam die aussage die Klamotten müssen noch gewaschen werden. Wir sind in Streit auseinander gegangen ich habe mitbekommen das sie doch keine Kindergärtnerin ist sondern von hartz4 lebt also habe ich beim jobcenter angerufen und mitgeteilt das sie Geld von mir kassiert hat darauf hin war ich bei der Polizei und habe eine anzeige erstattet da ich weder meinen Buggy bekommen habe noch die Klamotten von meinen Kindern habe jetzt einen Brief bekommen das sie anzeige eingestellt worden ist was mich wahnsinnig gemacht hat und ich die Entscheidung nicht verstehe. Meine frage Lohnt sich es Zivil rechtlich noch weiter zu gehen? danke
Lohnt sich Zivil weiter zu machen oder nicht ?
Wenn bei ihr in de nächsten 30 Jahren nichts zu holen sein wird (wovon man mal ganz vorsichtig ausgehen könnte), dann bringt Dir das Ganze außer Kosten gar nichts.
Hake es als Lebenserfahrung ab und such Dir in Zukunft besseren Umgang.
Huhu,
also erst einmal verfolgst du ja strafrechtlich etwas anderes als zivilrechtlich. Zivilrechtlich geht es dir doch bestimmt darum, dass du den Buggy und die Kleidung wiederbekommst, oder? Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Falls ja, dann würde ich es auf jeden Fall weiter verfolgen. Vielleicht bekommst du ja noch etwas zurück oder ggf. Schadenersatz (selbst wenn sie Hartz IV) bekommt ... Heißt ja nicht, dass das immer so ist und ein Titel bleibt ja über Jahre bestehen.
Hast du keine Rechtschutzversicherung, dann würde ich es zähneknirschend lassen. Da schmeißt du nur gutes Geld zum Fenster raus ... auch wenn du ggf. natürlich auch hier einen Titel bekommst, mit dem du in den kommenden Jahren immer wieder vollstrecken könntest. Das kostet aber auch jedesmal Geld. das darfst du nicht aus dem Blick verlieren.
Haben sie dich strafrechtlich auf den Privatklageweg verwiesen?
VG
Was soll sich da lohnen, wenn sie von Stütze lebt?
Sei froh, dass sie nur den Buggy und die Klamotten geklaut hat.
Wenn ich mir vorstelle, dass Du einfach Deine Kindern tagelang zu einer fremden Frau von der Du ja nichts wusstest, gebracht hast, wird mir ganz anders.
Hey du also dir brauch nicht anders werden weil ich wusste wo sie wohnt habe von ihr ein polizeiliches Führungszeugnis bekommen Adresse Telefonnummer klar und war 2 Wochen zum einlernen bei ihr. Ihre Lüge war halt einfach das sie eine angebliche Kindergärtnerin war und zu dem Zeit Punkt Urlaub hätte was gar nicht richtig war. Meine Frage war auch gar nicht wie ihr das findet wenn meine Kinder bei der Babysitterin sind sondern was ganz anderes
Was war die Begründung für die Einstellung bezüglich Buggy und Klamotten? Hast Du dagegen Beschwerde eingelegt?
Sie sagt angeblich hat sie mir den Buggy und die Klamotten vor die Tür gelegt aber das stimmt nicht. Ich werde gegen diesen Bescheid von der Staatsanwältin wiederspruch einlegen.
Dann solltest du Beschwerde einlegen. Wurdest du auf die Möglichkeit hingewiesen? Falls ja steht dort regelmäßig eine Frist binnen zwei Wochen (ob diese überhaupt verbindlich ist steht auf einem anderen Blatt).
Ggf. kannst du ja auch zusätzlich eine Durchsuchung anregen (auch wenn das etwas überzogen erscheint).
Und sehe dich bestenfalls schonmal bei ebay und Ebay Kleinanzeigen durch, da verkaufen ja die meisten ihr Diebesgut dann hast du nochmal beweise!
Die würde ich im übrigen richtig fertig machen , das würde ich mir nicht gefallen lassen!
Alles Gute, hoffe du kommst nicht irgendwie an die Sachen immerhin ist schon allein der zwillingswagen sau teuer.