Gewährleistung Hoverboard

Hallo zusammen,

bin auf Schwarmwissen angewiesen, ich hoffe, man kann mir weiterhelfen.

Ich habe im Herbst ein Hoverboard für meine Tochter gekauft, das sie im Dezember zum Geburtstag bekommen hat. Wir mussten feststellen, das sich das Board nicht Laden lässt, haben den Verkäufer kontaktiert und das Board eingeschickt.

Jetzt kam vom Verkäufer die Nachricht, das er das Board nicht reparieren kann, gegen die Zahlung von 40 Euro aber ein neues Board losgeschickt.

Hä? Im Grunde der Gewährleistung hat er ja ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf gebracht, die Möglichkeit zur Nachbesserung wurde gegeben und da das nicht geht, steht uns doch ein Ersatz zu, oder sehe ich das falsch?

Gruß, Katrin

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Das ist richtig, wie du denkst.
Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre.
Er hat in deinem Fall die Pflicht, den Artikel entweder nachzubessern oder ihn auszutauschen, kostenfrei.
Du kannst also Ersatz einfordern oder das Geld zurückverlangen.
Beeil dich aber, sobald 6 Monate um sind, tritt die Beweislastumkehr ein.
Das heißt, nach 6 Monaten bist du in der Pflicht, zu beweisen, dass der Mangel schon ab dem Kauf vorhanden war.
Das kannst du zwar beweisen, aber der Verkäufer wird wahrscheinlich versuchen zu diskutieren.

Viel Erfolg