Kinderwagen - Geld zurück? Rechtsgrundlage? 🧐

Guten Abend ihr Lieben,
Ich hätte mal eine eher rechtliche Frage.
Sorry - wird lang 🙈
Vor einem Jahr habe ich einen Kinderwagen gekauft. Dieser hat nach einigen Monaten ziemlich geklappert (kam von der Bremse). Dies hab ich reklamiert und der Kinderwagen wurde eingeschickt. Als er zurückkam klapperte er unverändert und war verkratzt.
Als ich den Kundendienst kontaktierte, wurde mir umgehend ein komplett neues Gestell geschickt. Dieses neue Gestell klappert nach nur 8 Wochen wieder genauso schrecklich.
Der Kundendienst wurde kontaktiert und es wurde gesagt ich müsse den Kinderwagen nochmals einschicken. Zusätzlich meinten sie, mittlerweile wüssten sie woher die Problematik stammt und könnten das Problem beheben.

Nun ist es so, dass ich absolut kein Vertrauen mehr in den Kinderwagen habe und keine Lust mich weiterhin damit rumzuärgern (man muss dazu sagen, der Kiwa hat 1100€ gekostet, also war nicht gerade günstig..)

Die Firma hatte jetzt 2x die Möglichkeit, den Fehler zu beheben, kann ich mein Geld zurückverlangen? Bzw. Wie ist dazu die rechtliche Grundlage, weiß das jemand?

Es war wirklich mein Traumkinderwagen und ansonsten ist er auch wirklich gut, nur hab ich mittlerweile nur noch schlechte Laune, wenn ich das Teil nur angucken muss 😫

Freue mich auf Ratschläge!
Liebe Grüße
Stubenfliege 🪰

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Hey,
Juristin hier. Genau nach 2 fehlgeschlagenen Verbesserungen seitens des Herstellers kannst du vom Vertrag zurücktreten. Das geht aus den §§ 437 bis 443 BGB hervor. Du kannst also gemäß § 439 BGB und § 323 BGB den vollen Kaufpreis zurückverlangen.
Ich würde also an deiner Stelle ein Schreiben fertig machen, in welchem du den Kaufpreis (nach den o.g. Paragrafen) zurückverlangst, innerhalb einer angemessenen Frist (eine angemessene Frist ist i.d.R. 14 Tage). Ansonsten würdest du dich gezwungen sehen, rechtliche Schritte einzuleiten.

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Oh super, vielen vielen Dank für deine schnelle, fachliche Antwort! Dann mach ich das genau so! ☺️

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Auswendig weiß ich die Rechtsgrundlagen nicht aber es ist definitiv normales BGB. Vermute du wirst denen zweimal die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen müssen und dann kannst du zurück geben 🤔

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Das würde ja dann bedeuten, dass ich jetzt mein Geld zurück fordern könnte, da ich ihnen die Möglichkeit ja schon zwei mal gegeben habe?

Danke für die schnelle Antwort ☺️