Rückgaberecht

Hallo zusammen 🙋🏻‍♀️
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und kann mir helfen.

Ich habe in einem Spielzeugladen mit „Babyabteilung“ ein Babyphone gekauft.
Die Dame hat mich nett beraten und vor mir die Verpackung geöffnet um zu schauen ob auch alles da ist (warum weiß ich nicht). Habe ihr in einem netten Gespräch erzählt das wir mit dem Babyphone vorher so unzufrieden waren und darauf hin meinte sie wenn irgendwas mit diesem Babyphone sein sollte, kann ich es jeder Zeit, mit Vorlage des Kassenbons, zurück geben. Im Laden selber stehen überall Schilder „Umtausch nur gegen Gutschein“.
Wie soll es anders sein, das Babyphone hat einen Defekt. Der Bildschirm wird hin und wieder schwarz. Heute wollte ich das Babyphone umtauschen gegen den Gutschein natürlich. Das wurde nicht gemacht. Der Verkäufer meinte er müsste erstmal den Händler des Gerätes informieren ob die es reparieren oder sie mir das Geld zurück geben sollen (in Form von einem Gutschein). Ähm bitte was? 😅 das habe ich ja noch nie gehört. Ich habe ihm gesagt das ich auch kein neues möchte. Ich möchte einfach den Gutschein. Nach sehr langer Diskussion habe ich das Babyphone wieder eingepackt weil ich mich erstmal über die Lage bzw. Mein Recht informieren wollte.


Was sagt ihr? Bin ich im recht oder der Laden?

Danke für eure Zeit und eure Antworten ☺️

3

Der Verkäufer hat 2 Versuche das Gerät zu reparieren. Wenn es dann immer noch nicht funktioniert, kannst du vom Kauf zurück treten und bekommst dein Geld zurück (in bar bzw überwiesen; nicht als Gutschein)

4

Wobei der Verkäufer auch das Gerät ersetzen kann wenn eine Reparatur keinen Sinn macht oder nicht zielführend ist.

Wenn das nicht möglich ist, kann eine Wandlung erfolgen. Das ist ganz normale Gewährleistung nach BGB. Alles andere ist Kulanz…

1

Wenn du beweisen kannst das die VK dir das Recht auf Rückgabe zugesichert hast, dann besteht das auch.

Ansonsten gibt es beim Kauf im Laden kein gesetzliches Rückgaberecht.

Bearbeitet von gobberblast1
2

Das ist kein Umtausch sondern Reklamation!

Du hast defekte Ware bekommen und hast das Recht darauf das Geld wieder zu bekommen. Das sogar in Form von Bargeld oder Rückbuchung.
Das Problem kann sein das sie darauf bestehen es reparieren zu wollen (was er ja tun wollte).
Ich weiß aber nicht ob die Hersteller/ Verkäufer drauf bestehen können es zu versuchen. Denn bis zu 2 mal räumt man dem Hersteller die Reparatur ein und danach entweder neues Gerät oder Geld zurück (nicht als Gutschein!)

Meine Ausbildung ist leider etwas her zur Einzelhandelskauffrau daher bin ich mir in Sache Reparatur nicht ganz sicher.

Umtausch ist in den meisten Fällen Kulanz da es da ja nur um nicht gefallen geht. Bei dir sieht die Sachlage aber anders aus.

5

Nein, der Händler bzw Hersteller hst dss Recht, 2 × nachzuweisen, erst dann gibt es Anspruch auf Erstattung des Kaufpreised.