arbeitsloser Jugendlicher Kindergeld?

Hallo,
unsere Grosse Tochter (meine Stieftochter) wird bald 18 Jahre.
Sie hat nun die zweite Lehrstelle geschmissen ( hat sich das zweite Mal nach wenigen Wochen kündigen lassen),besitzt aber ne eigene Wohnung die auf ihre leibliche Mutter angemietet wurde,weil sie nicht mehr bei uns zu Hause wohnen wollte und auch nicht bei Ihrer Mutter wohnen möchte.
Wie ist das nun..mein Mann wurde vor kurzem arbeitslos ( Firma hat Insolvenz gemacht) er bewirbt sich aber und hat gute Chancen bald etwas zu finden,wir haben noch zwei kleine Kinder,ich hab im Moment nur einen Saisonjob ab Mai,ihre Mutter hat noch ein Kind ( 16),sie ist alleinstehend und arbeitet wohl halbtags.
Die Grosse möchte nun aber keine Lehre machen ,sondern sich einen Job suchen...
wenn sie aber keinen findet??

Bekommt sie dann Arbeitslosengeld ( ich sag nein,sie meint ja)
Kindergeld?
Unterhalt bekommt sie nach dieser Düsseldorfertabelle,oder?

Kann mir jemand helfen?

Werde es auch noch in Finanzen reinsetzen,sorry schonmal für Doppelposting...

Danke

1

Arbeitslosengeld bekommt man doch eigentlich nur wenn man ein paar Jahre gearbeitet hat, oder?
Ich weiß es nicht so genau, aber ich hab mal gehört,dass man richtig mit Steuerkarte schon gearbeitet haben muss,damit man das bekommt!

Also kriegt sie dass dann schonmal nicht.

Und das mit dem Kindergeld kann man mit dem Amt klären dass sie das bekommt, meine Brüder wohnen auch schon alleine und bekommen beide das Kindergeld vom Amt ausgezahlt.

Und das mit der Düsseldorfer Tabelle... keine Ahnung, da solltest du dann mal http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php gucken.

7

Auf Harzt 4 hat aber jeder anspruch, das wird aber dann bestimmt berechnet wieviel die Eltern verdienen!

9

Ja dann müsste ich ja ohne Probleme alleine wohnen dürfen, genug Geld dafür hätt ich dann ja...

:-D so ein Quatsch!

Auf Hartz 4 hat jeder Anspruch, der schon gearbeitet hat und Steuern gezahlt hat!

;-)

2

Wofür soll sie denn Arbeitslosengeld bekommen? #kratz Im besten Falle wird sie zu einem von euch ziehen müssen, weil sie garantiert unter Hartz IV fällt. Kindergled wird sie wohl bekommen.

LG Kristin

3

danke hab bei Finanzen schon Antworten bekommen...

4

Also, ich muss mich mal zur Unterhaltspflicht der Eltern einmischen.
Richtig ist, dass man auch bei einem volljährigen Kind als Elternteil unterhaltsverpflichtet ist. Und zwar nicht mehr über rein Kost und Logie, sondern sogar Barunterhaltsverpflichtet. Aber natürlich ist das kein Freibrief für faule Kinder (wie es bei der Stieftochter hier den Anschein hat).
Ein volljähriges Kind kann die Eltern erst dann auf Unterhalt verklagen, wenn es absolut nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Das heisst, das Kind muss jede Arbeit annehmen. Das Kind muss zur Aufnahme einer Tätigkeit umziehen. Das Kind muss sich zunächst deutschlandweit um einen Job bemüht haben.

Zitat:
"Bei volljährigen Kindern besteht eine Erwerbsobliegenheit. Derjenige, der einen Verwandten auf Unterhalt in Anspruch nehmen will, muss zunächst genau wie der Unterhaltsverpflichtete seine Arbeitskraft verwerten. Diese Argumentation muss sich auch die Arbeitsagentur oder die Gemeinde für Sozialleistungen entgegenhalten lassen. Die Gemeinde steht gegenüber Eltern nicht besser da, als das Kind selbst.

Ein volljähriges Kind muss für seinen Lebensbedarf grundsätzlich selbst aufkommen (BGH). Es muss, wenn in einem erlernten Beruf keine Anstellung zu finden ist, jede Arbeit, auch berufsfremde und einfachste Tätigkeit angenommen werden. Viel wichtiger ist noch, dass bei anhaltender Arbeitslosigkeit dem volljährigen Kind jeder Ortswechsel und jedwede Arbeit zumutbar ist. Das bedeutet, dass ein volljähriges Kind, bevor es von den Eltern Unterhalt verlangen kann, deutschlandweite Bemühungen um jede Art von Arbeit nachweisen muss. Erst wenn über einen längeren Zeitraum Bewerbungen bundesweit erfolglos sind, kommt eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern in Betracht..."

Quelle: http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1236

Die Tochter wird also schlecht Karten haben, sich von den Eltern durchfüttern zu lassen. Auch die Mutter der Stieftochter wird schlechte Karten haben, die Miete für die Tochter der Wohnung auf den Vater umzulegen, bzw. anteilig zu fordern.

Die Tochter wird glaube ich, wenn überhaupt, ALG II nur den Mindestsatz von 347 Euro bekommen. Jedoch keinerlei Unterstützung für Miete und Nebenkosten.
Kindergeld müssten ihre Eltern (also Vater oder Mutter) für die Tochter beantragen. Wird, wenn sie keine Ausbildung macht, und keinen Job hat, bis maximal zum 21. Lebensjahr gezahlt, wobei das Kindergeld glaube ich dann auf ihr ALG II angerechnet wird. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Die Tochter selber kann das Kindergeld nicht für sich selbst beantragen.

5

Hallo,
mein Sohn (im Febr. 18 geworden) wohnt auf eigenen Wunsch auch allein. Er bekommt Hartz IV. Allerdings ist mir das Kindergeld gekündigt worden, weil er ja nicht mehr bei mir wohnt ( finde ich richtig). Und sein ALG II wird im Moment noch um das Kindergeld gekürzt. Ich habe schon mehrfach gesagt, er soll sich erkundigen, ob er noch einen Anspruch hat ( ARGE meint ja hat er), und ansonsten steht ihm ja mehr Hartz IV zu.
Was ich nicht ganz verstehe. Die Mutter arbeitet halbtags, wie finanziert sie denn die zweite Wohnung für ihre Tochter.
Natürlich gibt es sicher verschiedene Gründe wenn ein Kind auszieht, aber mein Sohn wollte auch das ich die Wohnung für ihn anmiete, aber da hab ich mich geweigert. Zum einen hat er hier im Haus ein grosses Zimmer mit eigenem Bad und zum anderen übernehme ich mit dem Mietvertrag auch die volle Verantwortung für die Wohnung und bei dem derzeitigen Umgang ( Drogen sind im Spiel) ist mir das zu heikel.
gruss cybill

6

Unterhalt und Kindergeld bekommt man nur, wenn sie sich in einer Ausbildung befindet oder weiter zur Schule geht. Maximales Einkommen pro 7680€ um Kindergeld zu erhalten....Nun wei0 ich aber nicht ob Unterhalt zum EInkommen mit dazu gerechnet wird

8

Es gibt weiter Kindergeld man muss aber nachweisen das man sich um Arbeit/Ausbildung bemüht.

Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, bei ein Volljährigen Kind steigt der Selbsterhalt deines Mannes.

Ich denke sie wird nur ALG 2 bwkommen kein Alg1