heimunterbringung - was kostet es den eltern?

hi,
mein sohn ist momentan in einer kinder und jugendphsychatrie, da er öfters geklaut hat und in der schule total abgesackt ist. jetzt wurde uns gesagt das er momentan noch eine 24 h betreuung durch fachpersonal braucht, da er sonst wieder anfangen würde in sein altes verhaltensmuster rein zu rutschen. kurzum: er möchte und soll nach aussagen der phsychologen in ein "betreutes wohnen" (früher sagte man "heim" dazu) rein. wir sind auch damit einverstanden, da er freiwillig will. weiß jemand was das für uns kostet? bin verheiratet, hab noch eine kleine tochter und der vater von meinem sohn zahlt mir momentan unterhalt. das das wegfällt weiß ich dann. und das kindergeld für meinen sohn bekommt dann auch das jugendamt. aber was muss ich zahlen?
wäre schön, wenn mich mal jemand aufklärt. beim jugendamt ist grad keiner da der das weiß.

#danke schon mal für eure antworten.

#herzlich christe

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So wie ich es weiß nichts, da Du nicht arbeitest. Im übrigen stimmt es nicht, dass das Kindergeld dann für Dich wegfällt. Du hast Deinen Sohn weiterhin an den Wochenenden (es sei denn es gibt einen pädagogischen Grund dagegen) sowie eventuell in den Ferien. Der Unterhalt geht wohl an das Jugendamt. Aber genau weiß ich es nicht. Frag doch einfach nach. Das Geld Deines Mannes hat in der Berechnung nichts zu suchen, da er nicht der Vater ist.

Gruß

Manavgat

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hi manavgat,
danke für deine antwort. die vertretung im ja sagte mir aber schon, das es uns was kostet und da das erziehungsgeld, wie bei der steuererklärung, auf das gehalt meines mannes mitgerechnet wird, müssen wir wohl einen gewissen satz mit bezahlen. sie konnte mir nur nicht sagen wieviel. steht es irgendwo, das ich das kindergeld weiterbekomme? hab schon gegoogelt, finde aber nix.

christe

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Hallo Christe,

das sagen sie immer, aber die Berechnung stimmt nicht. Das Geld Deines Mannes darf für ein Kind dessen Vater er nicht ist, nicht herangezogen werden!

Mein Rat: sein Gehalt nicht angeben mit eben dieser Begründung und wenn ein Bescheid kommt, diesen von einem Anwalt überprüfen lassen. Wenn Du was verdienen würdest, dann wäre das etwas anderes.

Mit dem Kindergeld ist es so, dass Dein Junge ja immer noch zu Deinem Haushalt gehört. Deshalb ändert sich nichts.

Gruß

Manavgat

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Hallo Christe,
ich bin als Pädagoge in der öffentlichen Erziehung in Leitungsfunktion tätig.
Also, ob Dein Sohn in ein Heim kommt wird im Rahmen einer Hilfeplankonferenz im Jugendamt besprochen.
Zunächst sollte abgeklärt werden, ob eine Heimunterbringung überhaupt die richtige Maßnahme ist oder andere Hilfen besser geeignet sind. Sollte eine "Verwahrlosung"...sorry...schlimmes Wort... vorliegen, dann wird meist eine Heimunterbringung vorgeschlagen. Das Jugendamt nimmt Dir dann einen Teil der elterlichen Personensorge für deinen Sohn ab, in diesem Fall das "Aufenthaltsbestimmungsrecht".
Wenn Du nicht über ein größeres Einkommen verfügst, wirst Du nicht zu den Kosten herangezogen. Diese werden nach Tagessätzen berechnet und liegen je nach Betreuungsgrad und Lebensalter zwischen Euro 70.- und Euro 105.- pro Tag !
Das Kindergeld für Deinen Sohn wird als Einkommen gerechnet und durch das Kostensachgebiet des Jugendamtes verechnet. Da bleibt dann meist nichts mehr von über...Wenn Dein Sohn Dich über mehrere Stunden besucht, bekommst Du den anteileigen Verpflegungssatz ausgezahlt. Der liegt so bei knapp 10.- Euro am Tag.
Rechtliche Grundlage für alle Hilfen zur Erziehung ist das SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz).

Hoffe, ich habe Dir etwas helfen können...

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hi eisenhai,
also eine verwahrlosung findet nicht statt. mein sohn hat die krimelle schiene gewählt und ist dann in eine kinder und jugendphsychatrie gekommen. und da wurde beschlossen das es wohl besser wäre wenn er weiterhin unter kontrolle bleibt und deswegen in ein heim sollte und auch möchte. weil wir keine 24 h auf ihn aufpassen können. er soll dann auch wenn er dann mal soweit ist, in ein betreutes jugendwohnen kommen. und sollte es klick machen bei ihn, dann darf er auch wieder zu uns. wir werden aber immer in kontakt bleben und er darf jedes wochenende zu uns nach hause. es ist also nur zu seiner sicherheit und soll ihn vor den knast bewahren. aber das jugendamt muss erst mal zustimmen. ich wollte halt nur mal im vorraus wissen was es eigendlich kostet. muss ja auch erst mal ein antrag stellen und so.
trotzdem danke fürs antworten.

#herzlich christe