Hallo Ihr Lieben,
ich finde nichts verfünftiges im Internet, deswegen frage ich Euch.... Wie lange dürfen 13-Jährige vom Gesetzgeber aus abends raus ?? Ich frage für Niedersachsen (oder ist das Gesetz bundesweit??) Wer weiß es und kann mir eventuell sogar n Link schicken??
Lieben Dank
LG, Nele
Wie lange dürfen 13-Jährige abends raus??
Bis 14 Jahre gilt es noch als Kind und muss somit ohne Begleitung spätestens um 22 Uhr daheim sein also ich würde meine 13-jährige Tochter nicht so lang raus lassen, aber nun gut.
Hier ist der Flyer vom Jugendschutz und der Jugendschutz ist bundeseinheitlich
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/flyer-jugendschutz,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
Hallo Nele,
arbeite nebenbei in einem Billard-Center.
Bei uns dürfen unter 14-jährige ( ohne Erwachsenen) bis 22 Uhr bleiben.
Wobei es natürlich in Deinem Ermessen liegt, ob Deine Tochter bis 22 Uhr draußen bleiben darf.
Gib bei Google mal " Jugendschutzgesetz " ein; das hilft Dir bestimmt weiter.
Liebe Grüße
Tanja
prinzipiell dürfen se gemäss Gesetz bis 22 Uhr raus. Meine darf Ausnahmsweise bis 22 h normal in den Ferien bis 21 h Wenn Schule ist 20 h Freitags und Samstags wenn Parties angesagt sind eben 22 h
Hey,
danke schön, dann weiß ich Bescheid!
Liebe Grüße
Nele
Kommt darauf an wo sie sich aufhalten. Generell müssen sie zu keiner bestimmten Zeit zu Hause sein. Geregelt ist nur wo sie ohne Erwachsenen nicht mehr sein dürfen.
Also ich kenne es so:
Ab 12Jahren bis 20Uhr
Ab 14Jahren bis 22Uhr
Ab 16Jahren bis 24Uhr
und ab 18 eben solange man möchte
und da bin ich mir ziemlich sicher!!
LG Anna =)
Hallo Nele,
vom Gesetzgeber ist 22 Uhr festgelegt und ich finde auch, dass dies für unter 14 durchaus angemessen ist.
LG Hebamme Nina
hallo
habe erst letzte woche von der polizei erfahren, dass (zumindest in bayern) es keine regelung für draußen (also nicht kneipen und kinos...) gibt. also 13 jährige dürfen anscheinend sich draußen aufhalten, wenn die eltern bescheid wissen und kein alk o.ä. im spiel ist.
lg do
Der normale Aufenthalt draußen ist nicht verboten.
Nur der Aufenthalt an bestimmten gefährdenden Orten ist teils ganz teils ohne Begleitung eines Erwachsenen verboten.
Je jünger das Kind und später die Nacht umso eher könnte man aber Probleme mit dem Jugendamt bekommen.