Guten Morgen !
Vor einiger Zeit habe ich ja geschrieben ,das mein Sohn zu seinem Vater gezogen ist ,er wird nun 17Jahre!
Mein Sohn kam letzte Woche und meinte er will wieder nach Hause!
Der Vater stand ,dann auch vor meiner Tür und redete in einem sehr lauten Ton mit unserm Kind!ich hatte gesagt nicht in so einem Ton!Davor hat de VATer mich im Laden getroffen morgens und schrie mich da schon an!Wie peinlich!!!ich hab gesagt,so geht das nicht hin und her!
Gestern war ich bei ihm!Und habe ihn wichtige Post gebracht!
Worauf ich zu ihm sagte ,er muß jetzt sagen was er möchte den dort wo er lebt ,der muß ein Anwalt einschalten!(Wegen seiner Post)
So ,der Vater gab mir zu verstehen das er das KIndergeld auch will ,weil 205 euro zu wenig sind und er nicht länger Probewohnen mit macht,im gleichen Atemzug sagte er aber, wie ich zu unserem Sohn sagen kann er soll sagen ,wo er nun leben möchte!!!HE?????
Seine Frau knallte mir an KOPF sie würde mein Sohn mit ernähren!!Hallo ,was soll sowas?Er ist bei mir gemeldet und sie haben ihn einfach nicht mehr nachhause gebracht !
So ich bin ganz Sachlich geblieben und sie meinte sie bekäme kein Unterhalt für ihre Kinder,daraufhin hab ich gesagt ,was ich jetzt damit zu tun habe ,dafür muß sie selber sorgen!
Auf einmal sagt sie zu mir tja dann mußt du dich halt nicht von jemdem anbumsen lassen----!
Tja und was ist passier mein Sohn ist weggelaufen ,ich bin heulend gegangen !
Und habe nun erkannt ich kann nicht mehr!
Mir tut mein Sohn voll leid und ich hebe eine Entscheidung getroffen und werde mich nicht mehr melden!
Es tut sowas von weh!!Das mein Sohn dort ist ,wo diese Person so über meine KInder denkt!
Mein Sohn hat Angst ,wenn er sagt er geht zu mir ,das sein Vater ihn dann meidet sowie sein Opa!
Deshalb gehe ich lieber ,damit er in Ruhe leben kann,weil ich hab echt Angst ,daß er völlig umkippt usw!
Und nun sitze ich hier und denke die ganze Zeit über die Sätze nach,die sie mir an den Kopf geworfen hat und fühle mich einfach nur noch schlecht
was würdet ihr machen?
GRUß
Fühle mich sowas von schlecht!
Also, abgesehen davon, dass Dein Beitrag schlecht verständlich ist, zunächst folgendes:
Wieso zum Kuckuck gehst Du freiwillig dahin? Post kann man schicken. Den Kontakt würde ich abbrechen.
Wenn Dein Sohn offiziell bei Dir wohnt, dann soll er seine Sachen packen und wieder zu Dir kommen. Falls nicht, musst Du halt das Jugendamt einschalten, die dann aufnehmen müssen, dass Dein Sohn beschlossen hat wieder zu Dir zu ziehen und gut ist. Der KV muss dann Unterhalt an Dich zahlen.
Deinem Sohn musst Du unmißverständlich sagen, dass dieser Umzug zurück zu Dir der letzte sein wird. D. h. er muss sich dann bei Euch einrichten und anpassen.
Gruß
Manavgat
Danke,ich bin völlig aufgelöst!
Mir ist klar,das es für Menschen die nicht dabei waren schwer zu verstehen!
Aber ich bin einfach geschockt!
Das Jugendamt macht nix!!!Der sagt ,ich soll mich mit dem Vater einigen!
Danke trotzdem für die Antw!
LG
Na ist doch logisch:
Wohnt das Kind bei Dir erhältst Du Kindergeld und Unterhalt.
Wohnt das Kind bei seinem Vater hat dieser Anspruch auf Kindergelt UND Unterhalt.
Dein Sohn wohnte also beim Vater und Du hast weder Kindergeld noch Unterhalt gezahlt - logisch das der Vater sauer ist. Immerhin hast Du Dich strafbar gemacht. der KV könnte Dich auch anzeigen!
Jetzt lebt das "Kind" wieder bei Dir, so! Also zahle das Kindergelöd und den Unterhalt für die letzten Monate beim Vater aus und verwende die kommenden Zahlungseingänge wieder für Dein Kind.
Sei froh, wenn das Jugendamt nichts macht - die könnten auch Dein Gehalt oder deine Konten pfänden wegen dem veruntreuten Kindergeld und nicht gezahlten Kindesunterhalt
die Gummiente
Hallo,
erst mal tief durchatmen! Die Beleidigungen der anderen Frau vergisst du am besten, auf dieses Niveau brauchst du dich nicht hinunter zu begeben.
Leider kenne ich die Vorgeschichte nicht, aber ich würde vorschlagen, verabrede dich mit deinem Sohn und such ein ruhiges Gespräch mit ihm, vielleicht sogar zusammen mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes und/oder einem Psychologen.
Versuch deinem Sohn klar zu machen, dass er gerne zu seinem Vater ziehen darf, wenn er das wirklich möchte und wenn es ihm dort gefällt - aber dass die Angst, vom Vater gemieden zu werden, wenn er es nicht tut, die falsche Motivation ist!!!
Wenn der Vater seinen Sohn liebt, mag er vielleicht im Streit oder in der Aufregung solche Sachen androhen, wird sie aber nie umsetzen - wenn doch, ist es keine Vaterliebe, sondern das Ausspielen von Macht: über seinen Sohn wie auch indirekt über dich!
Das sollte deinem Sohn klar sein, ebenso wie die Tatsache, dass DU ihn immer liebst, egal, wie er sich entscheidet.
Alles Gute,
Dany
Auch wenn Du gegen die andere Frau wetterst: Ich habe gerade gegoogelt und die KM ist beim Probewohnen sehr wohl zum Unterhalt verpflichtet - nur das Kindergeld kann sie einstweilen behalten.
Und wenn der KV , wie angedroht einen Anwalt einschaltet, kann es sehr gut sein, das dieser erfolgreich Strafanzeige stellt.
Deine Antwort ist also nur Teilweise richtig.
Ute
Hallo Ute,
das Familienrecht kennt kein "Probewohnen", daher ist sowas immer eine Vereinbarung zwischen den Eltern!
Natürlich muss die Mutter theoretisch Barunterhalt leisten, wenn der Vater die Betreuung übernimmt, aber das kann der Vater erst einklagen, wenn der Sohn (mit Zustimmung der Mutter!, denn die hat das alleinige Sorgerecht) dauerhaft bei ihm wohnt.
Üblicherweise versucht man daher, zusammen mit dem Jugendamt eine Regelung zu finden. Wenn es sich nur um ein paar Wochen handelt, wird das entweder wie "Ferien bei Papa" gehandhabt, d.h. der Unterhalt wird weiterhin an die Mutter gezahlt oder man einigt sich, dass der Unterhalt nur gekürzt gezahlt wird nur das Kindergeld bei der Mutter verbleibt, so wie du's erwähnt hast. Im vorliegenden Fall würde das Gericht dem Vater was husten, weil das vereinbarte "Probewohnen" vorbei ist und der Sohn ohne Zustimmung der Mutter beim Vater wohnt.
Und Strafanzeige weswegen? Geldangelegenheiten sind in erster Linie Zivilrecht... Von Unterhaltshinterziehung reden wir dann, wenn ein Elternteil gegen den anderen einen festgestellten Anspruch hat (den hat der Vater momentan noch nicht) und der barunterhaltspflichtige Elternteil sich drückt, indem er z.B. einen Teil seines Einkommens verschweigt, sich absichtlich bedürftig macht, in ein Land zieht, wo deutsche Unterhaltsansprüche nicht eingetrieben werden etc.
Strafanzeige kann höchstens die TE stellen, nämlich gegen die Frau ihres Exmannes wegen Beleidigung (§ 185 StGB), aber leider wird sie's da mit dem Beweis schwer haben, von daher sollte sie's eben lieber vergessen
LG Dany