Ich hätte da mal ne Frage ich und 2 Freundinen hatten ein wenig ... okey sehr viel alkohol dabei und sind in eine Bierzelt gegangen auf dem Seefest aus unserem Dorf & da wurden unsere taschen kontrolliert die haben dann sofort die Polizei gerufen & die Polizei hat uns blasen lassen & uns dann mit aufs Revier genommen. Da haben sie uns gefragt woher wir den alkohol haben. Nachdem wir ihn von jemanden hatten, den wir selbst nicht kannten (er hat ihn uns im Edeka gekauft) mussten wir uns etwas anderes einfallen lassen, nachdem wir dachten das kaufen die uns nicht ab aber es war wirklich so! Gesagt getan wir haben einen anderen beschuldigt, von dem wir den Namen auch wussen & auch wussten dass er wegen 100 anderen Dingen bereits gesucht wurde & wir dachten er kann sich da so gut rausreden, dass es ihm nichts ausmacht. Jetzt habe ich ihn heute wieder getroffen & er meinte, dass er bei der Polizei war & wir von seinem Anwalt hören werden. Jetzt hätten wir eine Frage: Wir haben ja falschaussage gemacht kauft uns die Polizei die wahre Geschichte noch ab? Oder haben wir jetzt Sprichwörtlich die "kake am dampfen"?
PS: wir sind alle 15 Jahre alt.
Suche Hilfe wegen einer Sache mit der Polizei.
Tja da habt ihr euch was schönes eingebrockt. Wie soll er sich da bitte schön rausreden wenn drei Personen gegen ihn aussagen und er vllt kein richtiges Alibi hat?
Falschaussage ist strafbar. Und ihr solltet schleunigst die Wahrheit erzählen. Weißt du eigentlich was auf ihn zu kommen könnte?! Ich könnt mir gut vorstellen, dass ihr ein paar Sozialstunden oder ne Geldstrafe bekommt.
LG
Hmm okey ...
Dann machen wirs so, dass wir die wahrheit sagen aber glauben die uns des noch?
Achja er hat ein Alibi: er war den ganzen tag arbeiten, das auch sein chaf beweisen kann.
Klar glauben die euch das.
LG
Tja ihr habt wissentlich jemanden beschuldigt der unschuldig ist nur weil ihr meint der redet sich schon raus. Geschieht euch recht wenn ihr sowas mit Absicht macht wenn ihr nun die Konsequenzen zieht.
Ela
Das ist absolut nicht fair!!!!
Stellt euch mal vor euch beschuldigt jemand eine Straftat begangen zu haben die ihr niemals getan habt, wie würdet ihr euch fühlen???
Ich an eurer Stelle hätte ein richtiges schlechtes Gewissen, der den ihr angegeben habt kann dafür mächtig ärger bekommen.
Und ihr habt euch zusätzlich auch strafbar gemacht: FALSCH AUSSAGE!!!
§ 153 StGB - Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Dieser Auszug soll euch jetzt keine Angst machen! Ihr werdet wenn ihr eine Strafe bekommt nach dem Jugendstrafrecht bestraft und bekommt evtl. Sozialstd. viell. lernt ihr dann aus den Stunden!!!
vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung
Das ist die Polizei aber nicht , sonst säße wohl halb Deutschland im Knast.
Danke, das habe ich überlesen.
Liebe Mariella,
so lernt man was es bedeutet für einen Fehler einzustehen. Früher oder später mussten wir fast alle durch so eine Nummer durch.
Was Ihr jetzt machen solltet? Ganz einfach:
1. Morgen zur Polizei gehen, Euch bei dem zuständigen Beamten für Eure dumme Lüge entschuldigen und erklären, wie es wirklich abgelaufen ist.
2. Ein paar nette Pralinen kaufen und Euch bei dem von Euch reingezogenen Typen förmlich vielleicht auch schriftlich entschuldigen.
Damit sollte die Sache dann gegessen sein.
Alkohol an Jugendliche unter 16 abzugeben ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Ihr habt wenn überhaupt eine falsche Verdächtigung rausgehauen.
Das war richtiger Mist und dafür müsst Ihr jetzt einstehen, auch wenn es unendlich peinlich sein wird. Aber irgendworaus muss man seine Lehren ja auch ziehen, nicht wahr.
Alles Gute
Liebe Grüße
naja... "nur eine falsch verdächtigung"? wer ihnen das zeug in die hand gegeben hat dürften sie schon genau wissen und nicht vermuten müssen - zu dem zeitpunkt waren sie ja definitiv noch nüchtern... also ne beschuldigung war das schon... noch dazu völlig unnütz, wenn man einen unbekannten beschuldigen müsste, ohne zu lügen!
Es gibt keinen Straftatbestand der "Beschuldigung". Das heißt dann falsche Verdächtigung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Hallo
Ich denke ihr müßt auch die Anwaltskosten von Ihm tragen, denn es läuft ja nun eine Anzeige gegen euch.
Ich hoffe eure Eltern verdienen gut.
Das wäre eine durchaus interessante Vorstellung ; stimmt aber natürlich nicht.
Kostenfragen in einem Strafprozess sind in der StPO (Strafprozessordnung) geregelt, in einem Zivilprozess in der ZPO (Zivilprozessordnung) usw. Bereits der Wortlaut "Prozess" lässt vermuten, worauf es in diesen Ordnungen ankommt.
Zumal wir hier über 15-Jährige Jugendliche reden; was ganz automatisch zur Folge hat, dass selbst, wenn eine Straftat begangen worden wäre, wir uns sofort im Jugendgerichtsgesetz bewegen. Hier ist im § 80 I 1 JGG geregelt, dass gegen einen Jugendlichen keine Privatklage erhoben werden kann. Dazu müsste der Jugendliche nämlich die Prozessvoraussetzungen der Privatklage erfüllen; also, zurzeit der vorgeworfenen Tat mindestens 18 Jahre als sein. Nach ganz hM ist selbst ein Sühneversuch nach § 380 StPO unzulässig. Im Einklang selbstverständlich auch der § 81 JGG, der noch einmal explizit die §§ 403 bis 406c StPO (Entschädigung des Verletzten) im Verfahren gegen einen Jugendlichen ausschließt. Hintergrund ist hier ganz einfach, dass gewährleistet werden soll, dass das Interesse des Verletzten hinter dem Erziehungsauftrag des JGG steht.
Wie kommt ihr eigentlich dazu eine Menge Alkohol dabei zu haben?
Bei mir als Mutter hättet ihr nun richtig Streß
immer bei der Wahrheit bleiben... ihr wolltet jemanden in die Scheiße reiten und jetzt habt ihr die Retourkutsche bekommen...
das dürft ihr jetzt schön ausbaden...
1. Man lässt sich nicht einfach so in die Taschen kucken, besonders nicht, wenn man etwas zu verbergen hat. Außer von Polizisten, Zoll etc., aber nicht von irgendwelchen möchtegern-Kontrolleuren auf dem Seefest.
2. Wenn die Polizei nun doch irgendwie rausbekommt, dass man Alkohol bei sich hat, sagt man gar nicht woher man den hat, man schweigt einfach. (Außer man hat den Alkohol von Mami und Papi, dann sagt man das)
3.Falls man nun doch, aus welchen Gründen auch immer, das Bedürfnis hat den Polizisten irgendetwas zu erzählen, sagt man entweder die Wahrtheit oder man lügt, dabei sollte man sich aber ziemlich sicher sein, dass niemand die Lüge irgendwie rausbekommen kann.
Sagt die Wahrheit, entschuldigt euch bei dem Beschuldigten.
Und mach dir keinen Kopf, ob dir die Polizeit glaubt, das ist in dem Fall egal, sie können ja nichts anderes Nachweisen und...ich glaube die haben anderes zu tun als sich ernsthaft und nachdrücklich mit der Wahrheit zu beschäftigen, wer irgendwelchen 15-Jährigen den Alkohol besorgt hat.
Und machts das nächste mal nicht wieder solche bösen Ferhler. Achja und...lügen ist böse!
Das hat mir mein vater auch bereits erzählt, dass man sich nicht in die taschen gugen lässt aber so weit waren wir nach dem Schock erstmal nichtmehr... Wir bereuen das alles auch aufs übelste und wollten deshalb mit demjenigen reden, dem wir des angehängt haben aber er lässt nicht mit sicher reden, sondern sagt, dass wir das vor gericht klären werden. Wozu mein vater auch gesagt hat, dass wir uns das von ihm nicht bieten lassen sollen, da das einschüchterung genannt wird. Er sagte zu uns Wortwörtlich "Entweder geht ihr zur Polizei und hat mich raus oder ihr werdet von meinem Anwalt hören.!"
Jedenfalls haben mein Vater und ich jetzt einen Termin mit der Polizei ausgemacht, wo wir dann alles aufs genaueste erklären werden & die Strafe meiner Eltern war auch ganz milde: Ein halbes Jahr nirgends mehr übernachten müssen & bis zum 18. lebensjahr Alkoholverbot (was man ja eh nich darf xD)
Aber nochmals an alle ein dickes Danke!! Jetzt weiß ich was ich machen muss (:
>bis zum 18. lebensjahr Alkoholverbot (was man ja eh nich darf xD)
Klar darfst du (okay mit dem Verbot nicht,aber rein rechtlich dürftest du) die Abgabe ist nur nicht erlaubt, außer deine Eltern erlauben das, dann darf auch an dich abgegeben werden. Eltern dürfen auch ihren 9jährigen Kindern Alkohol geben, das ist nicht strafbar oder so.
Viel Spaß beim beichten
Ihr habt die Kacke am dampfen und ich hoffe Ihr lernt draus und sagt am besten gleich die Wahrheit oder lasst es gleich bleiben. Auch wenn einer schon dreck am Stecken hat ist sowas keine feine Sache....