Klasse 3 mal machen?

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Es geht um den Sohn einer Freundin.
Er ist jetzt in der 9. Klasse (Gymnasium). In der 8. Klasse wäre er sitzengeblieben, konnte aber durch die Nachprüfung in den Ferien nachträglich versetzt werden.
Jetzt zeichnet sich aber ab, dass er so weitermacht, wie er aufgehört hat. Die Eltern haben jetzt einen Antrag auf Rückstellung in die 8. Klasse gestellt. Da er in fast allen Fächern derzeit auf 5 oder 6 steht.
Nun meine Frage. Was ist, wenn er die 8. Klasse nicht schafft? Kann man eine Klasse 3mal machen? Muss er dann die Schule wechseln? Was passiert dann?

Er ist nicht dumm, sondern einfach nur faul. Wenn er denn mal Lust hat zum Lernen, kann er durchaus gute Noten schreiben.

LG Sandra

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Ich weiß nicht ob das eventuell Bundeslandabhängig ist, aber in Berlin kann pro Sekundarstufe in der Oberschule nur einmal ohne Schulwechsel sitzengeblieben werden. Also beim 2.mal Sitzenbleiben muss man runter.

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In NRW kann eine Klasse nur zweimal wiederholt werden. Würde das Kind wieder sitzen bleiben müsste es einen Schulwechsel (Gymnasium = Realschule, Realschule = Hauptschule...) vornehmen.

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"nur" 2 mal wiederholen? Das heißt dann aber, dass man 3 mal die gleiche Klasse machen kann ohne die Schule zu wechseln . Das 1.mal die Klasse machen ist ja keine Wiederholung, das startet ja erst nach dem Sitzenbleiben.

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Hallo,

also ganz ehrlich, es sollte mich wundern, wenn man eine Klasse 3 mal machen kann auf dem Gymnasium. Man kann ja faul sein (und nicht dumm;-)), aber wenn man in fast allen Fächern auf 5 oder 6 steht, sollte man schon mal überlegen, eine andere Schulform anzustreben. Was will denn der Sohn Deiner Freundin selbst? Möchte er denn Abi machen?

In welchem Bundesland lebt Ihr denn, das man in der 8. Klasse durch eine Nachprüfung in den Ferien doch noch das Klassenziel erreicht?

Hier in Thüringen kann man einmal von der 5. - 9. Klasse "hängen beiben" und dann noch mal von der 10.- 12. Klasse. Und ehrlich, wenn man es bis dahin nicht schafft, dann soll es wohl nicht sein.

LG Schulke







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Hallo,

da er freiwillig wiederholt hat er das Klassenziel bereits erreicht und kann somit in jedem Fall vorrücken - unabhängig von den Noten.
Allerdings weiß ich nicht ob das für alle Bundesländer gilt - und erzählen würde ich es ihm nicht...

LG, Christine

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Hallo,

bei uns in Ba.Wü. gilt freiwilliges wiederholen gilt
wie sitzen bleiben, das heißt er muß die aktuelle Klasse
schaffen und die darauf folgende auch.

Bei so einem Fall würde ich es überlegen daß Kind
in die Realschule zu versetzen.

Weil solche Probleme schon in Klasse 8,
wie soll das weiter gehen, wenn er sich nicht ändert.

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