Wie lange 16 Jähriger Ausgang geben?

Hallo,

unsere Tochter ist 16 und hat jetzt einen Freund. Nun möchte sie natürlich mit ihm zusammen sein und trifft sich an den Wochenenden mit ihm. Wann müssen Eure Mädels in dem Alter zu Hause sein? Mir ist klar, dass es nicht mehr ganz so streng zugeht wie zu den Zeiten, als ich noch in dem Alter war und deshalb bin ich mir nicht so schlüssig ob ich zu lasch oder zu streng bin.

LG, reiki71

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Ich denke du solltest nach deinem Gefühl gehen und nicht nur nach den anderen. Unter anderem auch danach ob du ihr vertraust und sie das Vertrauen zurückgibt also sich auch an Absprachen hält.
Ela

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Spielt das wirklich eine Rolle, wie andere das handhaben? Deine Entscheidung kann von vielen Faktoren abhängen.

Als ich 15, fast 16 war und meinen ersten Freund hatte, war dieser bereits 18 und besass sowohl Führerschein, als auch Auto. E war sehr vernünftig und trank z.B. nie wenn er fuhr, ausserdem brachte er mich immer pünktlich nach Hause. Okay, wir haben dann eben vor der Haustür noch eine Runde geschmust, so dass ich zwar pünktlich vor der Türe stand, aber manchmal dann eben ne viertel bis halbe Stunde später rein kam.
Meine Mutter wusste das und entsprechend durfte ich immer länger ausbleiben, als andere meines Alters.

Weisst Du, ich kenne 16jährige die um 22 Uhr zuhause sein müssen, genauso wie die, die bis Nachts in der Disko abhängen und rotzedicht nach Hause torkeln.

Davon würde ich es abhängig machen, je vernünftiger das Mädchen ist, desto grosszügiger kann man doch sein, oder?

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Ich zieh nur einen Jungen groß - und - der ist erst 11; ich kann Ihnen aber schreiben, wie mein Bruder es bei seinen beiden Töchtern (mittlerweile beide volljährig) gehandhabt hat, und, so in etwa würde ich es dann auch selbst machen (wobei ich denke, dass man das bei Jungs etwas lockerer sieht, als bei Mädchen in diesem Alter).

Mein Bruder hat sich einfach an das Jugendschutzgesetz orientiert; da steht drin, dass 16-Jährige bis maximal Mitternacht in der Disco (altdeutsch: Tanzveranstaltung) bleiben dürfen. Jedoch unter der Bedingung, dass sie danach entweder von dem Jungen nach Hause begleitet wurde (also nicht alleine durch die Dunkelheit radelt), oder, mit dem Taxi nach Hause fährt. Wenn die Alkohol getrunken haben, entsprechend nur noch mit dem Taxi.

Ansonsten hat sich das eher daran orientiert, was die überhaupt veranstalten wollten. Wenn der Junge bereits eine eigene Wohnung hat, und, die dort entsprechend „sicher“ sind, hätten die auch am Abend gar nicht mehr nach Hause kommen müssen. Aber - das sind immer Situationen, wo es hauptsächlich darauf ankommt, wie sehr man seinem eigenen Kind (und auch dem Jungen) dann überhaupt vertraut. Dieses Vertrauen war bei meinem Bruder und meiner Schwägerin eigentlich immer sehr groß. Wenn die hier das Gefühl gehabt hätten, dass die da etwas tun, was die hinterher wahrscheinlich bereuen würden, hätten die das entsprechend nie und nimmer erlaubt. Ich denke also nicht, dass man hier etwas "pauschalisieren" könnte.

Auch, wenn die ziel-/planlos draußen rumgegammelt wären, wären die Zeiten wesentlich kürzer gewesen. Aber; ob so ein Teenie jetzt bis 22 Uhr in der Disco ist, oder, bis 23 Uhr - ich denke nicht, dass es dadurch dann gefährlicher/ungefährlicher respektive pädagogischer/unpädagogischer wird. Das ist meines Erachtens dann wirklich nur noch Willkür; dann kann man die Uhrzeit auch einfach erwürfeln, wenn man keine rationalen Gründe dafür hat, warum man sich für eine Uhrzeit überhaupt entscheidet. Für meinem Sohn ist, wenn er mit seiner Cousine unterwegs ist, um spätestens 22 Uhr Schluss; ausnahmen gibt’s hier nur gezwungenermaßen, wenn die mal im Kino sind, und der Film entsprechend später endet. Aber - wenn die nur Billiardspielen oder Pizzaessen gehen wollen; können die m.E. auch einfach eine Stunde eher losgehen, wenn die eine Stunde länger bleiben wollen.

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Deinem Betriag kann ich nur zustimmen, ausser - eines würde mich schon interessieren, warum "man" es bei Jungs etwas lockerer sieht, als bei Mädchen...

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Mein Sohn ist, wie eingangs geschrieben, erst 11; hat aber aber schon seit mehr als eineinhalb Jahren eine Freundin, und, da fallen mir so spontan zwei Dinge bei auf: Mein Sohn ist von der geistigen Reife her seiner Freundin etwa 1 (bis eineinhalb) Jahre hinterher; von der körperlichen Kraft (nicht Entwicklung) ist er ihr aber (seit der Pubertät) bereits sichtlich überlegen. Beides lässt sich biologisch sehr gut erklären und hat auch - was die kindliche/jugendliche Entwicklung angeht - ihre Daseinsberechtigung. Diese Unterschiede zwischen geistiger Reife/körperliche Kraft ist bei mehr Teenager (und weniger Kind) entsprechend noch größer, als bei meinem 11-Jährigen.

Als Elternteil kann ich mein eigeneres Kinder sehr gut einschätzen. Wenn ich bei meinem Sohn in dann 5 Jahren eher das Gefühl habe, dass ich ihn lieber noch nicht alleine die halbe Nacht in eine Disco lassen kann (weil er dann irgendetwas dummes anstellen würde), würde ich das entsprechend nicht erlauben (oder andere Bedingungen dafür aufstellen, die meine Bedenken minimieren). Ich denke, Eltern von Mädchen werden hier ähnlich reagieren, wenn sie irgendwelche Bedenken hätten. Die Ausgangssituationen sind m.E. sehr identisch.

Wenn ich mir so eine Disco mit vielen Jugendlichen/Heranwachsenden vorstellen, die durchaus Alkohol trinken, einige davon sicherlich auch Drogen nehmen (ich war auch mal in dem Alter), und diese Unterschiedliche von geister Reife und körperlicher Kraft betrachte, hätte ich dort bei einem Mädchen mehr Angst, als bei einem Jungen, dass da etwas passiert. Ich kenne hier keine Zahlen (kann mir auch gut vorstellen, warum man diese nicht so veröffentlicht), aber, ich denke, die Anzahl von Mädchen, die z.B. mit Alkohol abgefüllt und von einem Jungen dann ausgenutzt (oder schlimmer) wurden, weitaus höher sind, als die Zahlen von Mädchen, die das entsprechend mit Jungs machen würden. Wenn ein Mädchen mit ihrem Freund unterwegs ist (den man als Elternteil da vertraut), halte ich so ein Risiko für kaum existent. Trotzdem sehe - zumindest ich persönlich - hier bei Mädchen (wenn man mal die Gefahren weglässt, die einem Jungen auch treffen könnten) noch ein paar Gefahren mehr. Ist aber auch nur mein reines Bauchgefühl !

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Hallo,
wie hier schon geschrieben wurde, kommt es auf das "Kind" an.Meine Älteste durfte in diesem Alter schon sehr lange weg.Sie hat sich stets an alle Abmachungen gehalten ( z.B. Geldschein in der Unterwäsche fürs Taxi-nie von irgendwelchen Bekannten nach Hause fahren lassen u.s.w.) in diesem Alter hatte sie als Schülerin schon Jobs ( Babysitten, Eisdiele )Ich habe ihr vertraut-ihr Freund war auch sehr zuverlässig und oft bei uns, auch über Nacht-oder sie bei ihm ( auch seine Mutter erlaubte dies ).Sie fuhr auch schon mit Jugendgruppen alleine in den Urlaub.

Wenn sie jetzt so eine abhängende Kiff-und oder Saufbiene gewesen wäre, hätte ich andere Regeln aufgestellt.:-)

L.G.

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Hi

Meine Eltern haben das mit 16 so gehandhabt, dass ich am Wochenende in Discos bis 12 Uhr bleiben durfte. Alleine heim durfte ich dann jedoch nicht mehr. Entweder wurde ich abgeholt oder nachhause gebracht bzw begleitet wenn ich zu Fuß ging.

Bei privaten Partys war das anders. Da durfte ich dann auch schon länger bleiben und hab dort meistens dann auch geschlafen.

LG

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Hallo!

Würde ich immer am Kind festmachen und ncith an den regeln anderer leute...und am freund...

netter typ
Verlässlich?
über 18?
Wo sind denn dann?
Piste? bei ihm?
etc...

ich persönlich konnte in dem alter weggehen solange ich wollte, aber ich habe auch keinen Mist gebaut, hatte eine autofahrende Freundin, die mich heim gebracht hat,etc...meine Eltern wollten nur wissen wohin ich wem gehe und dass ich anrufe, wenn ich eben woanders bleibe o.Ä....

lg

melanie mit den 4 Kurzen(die sich schon auf derlei freut#schwitz)

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Hallo,

wenn Du nach dem Gesetz gehst, dürfen Jugendliche in dem Alter bis 00.00 Uhr draußen bleiben. In Diskotheken dürfen sie eigentlich noch gar nicht, es sei denn, es werden Abende gestaltet, die sich ausschließlich an Schüler in dem Alter richten. Meine Stieftochter ist auch 16 Jahre und sie will am Dienstag in eine Disko, die so einen Schülerabend macht.

Ich denke aber auch, dass das in erster Linie davon abhängt, was Deine Tochter für einen Umgang hat und ob sie verläßlich ist.

LG Bessi

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>wenn Du nach dem Gesetz gehst, dürfen Jugendliche in dem Alter bis 00.00 Uhr draußen bleiben

Nein das stimmt nicht. Man darf solange draußen bleiben wie man will. Es gibt in Deutschland keine Ausgangssperre. Auch nicht für unter 16 Jährige.

Aber sie dürfen z.B. nicht in Gaststätten zu der Zeit sein.

Stell dir einfach mal vor eine 16 Jährige muss einen Flug um 2 Uhr Nachts wahrnehmen (und dazu natürlich auch hinfahren), das wäre laut deiner Aussage ja verboten


Die Diskoabende richten sich an Jugendliche unter 16 Jahren. Ab 16 darf man bis 24 in der Disko sein.

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Also in Deutschland ist Rechtsgrundlage das Jugendschutzgesetz. Der Besuch einer Tanzveranstaltung ist dort im § 5 JuSchG geregelt.

Es gibt hier mehrere Regelungen: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in eine Diskotheke ( vgl. § 5 I 1. HS. JuSchG) und Jugendliche ab 16 Jahre dürfen auch ohne diese Begleitung (also alleine), dann jedoch nur längstens bis 24 Uhr (vgl. § 5 I 2. HS. JuSchG).

Ferner dürfen alleine Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 bis 24 Uhr auf eine öffentliche Tanzveranstaltung (also hier eine Reglung abweichend von § 5 I JuSchG), wenn diese Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird (§ 5 II 1. Alt. JuSchG), der künstlerischen Betätigung (§ 5 II 2. Alt. JuSchG) oder der Brauchtumspflege (§ 5 II 3. Alt. JuSchG) dient.

Abschließend wird - wie eigentlich in fast jedem Bereich des Jugendschutzgesetzes im § 5 III JuSchG der zuständigen Behörde das Recht anerkannt, Ausnahmen zu genehmigen. Hat man häufig z.B. bei Stadtfesten, da ein Stadtfest unter der Gaststättenregelung (§4 JuSchG) fällt und Kinder und Jugendliche sich in Gaststätten bis 23 Uhr alleine aufhalten dürften, wenn sie dort ein Getränk oder eine Mahlzeit verzehren. Und - so ein 3-Käse-Hoch alleine bis 23 Uhr auf ein Stadtfest (wo viel und unkontrolliert Alkohol getrunken wird) zu lassenden, würde rechtlich heißen, dass wir Eltern eines 6-Jährigen nur schwer dafür belangen könnten, wenn die das wirklich täten.

Wobei der Gesetzgeber hier nur die oberen Schranken definiert; d.h. dass der Betreiber einer Diskotheke selbstverständlich Kinder oder Jugendliche nicht hereinlassen muss, wenn er diese dort nicht haben möchte. Das wird auch in sehr vielen Diskotheken so sein, was ebenfalls wieder mit dem Jugendschutzgesetz zu tun hat, da im § 9 JuSchG bsw. die Abgabe von Alkohol an Kindern und Jugendlichen geregelt ist und die Durchführung (und Kontrolle) dieser Vorschrift u.U. sehr umständlich und zeitaufwendig sein kann. Daher ist es natürlich leichter, Kinder und Jugendliche erst gar nicht reinzulassen - dann muss man die Vorschritten des JuSchG auch gar nicht erst beachten.

Der Jugendschutz in der Öffentlichkeit ist nur in recht wenigen §§ geregelt:

§ 4 Gaststätten
§ 6 Spielhallen
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen
§ 8 Jugendgefährdende Orte
§11 Filmveranstaltungen
§13 Bildschirmspielgeräte

Ansonsten gibt es hier jedoch (wenn wir mal die restlichen 20 Millionen Nebengesetze außen vorlassen) keine zeitlichen Schranken für Kinder oder Jugendliche in der Öffentlichkeit. Mein 11-Jähriger darf also so lange alleine draußen bleiben, wie ich als sein gesetzlicher Vormund das für richtig halte. Was jedoch nicht damit verwechselt werden sollte, dass, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt meinen Sohn um 3 Uhr morgens auf der Straße aufgabelt, die den nicht nach Hause bringen würde oder diesem Vorfall nicht dem zuständigen Jugendamt melden würden; da deren Arbeitsgrundlage natürlich das SGB VIII ist, wo was von „Das Wohl des Kindes“ drin steht und das viel allgemeiner gehalten ist, als das Jugendschutzgesetz.

Nur - Sie können hier gesetzlich keine Ausgangssperren verhängen, da es mit den Freiheitsrechten der Verfassung (die auch für Kinder gelten, da sie zwar in der Regel nicht Grundrechtsmündig - aber selbstverständlich schon Grundrechtsfähig sind) unvereinbar wäre.

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ich selbst hab in dem alter bei meinem Freund gepennt am WE, oder er bei mir.
Ich konnte kommen und gehen wann ich wollte.

So hab ichs bei meiner Tochter auch gehandhabt.....sofern ich mich auf ihre Begleitung verlassen konnte.

Unter der Woche war so gegen 22 Uhr dann "Zapfenstreich"

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Genauso war's bei mir auch!