Hallo,
heut rief mich der Vermieter meines Sohnes an, der seit nem halben Jahr eine eigene Wohnung bzw. Zimmer hat. Er hätte ihn auf Beschwerden hin besucht- in seinem Zimmer sah es aus wie sau, die Beschwerde waren wg. Geruch im Haus- nach Haschisch und nachts laute Musik. Nun droht der Vermieter- wenn das so weitergeht, dann schmeiß ich die Sachen ihres Sohnes aus dem Haus und er ist draußen! Darf der das? Ich meine- ich verstehe die Wut, er hat mit ihm gesprochen, ihn also auch abgemahnt, aber kann er einfach davon ausgehen, wenn es eben nicht so läuft, dann kann er, weil mein Sohn erst 19 ist (oder schon) einfach in sein Zimmer gehen, mit seinem Schlüssel, seine Wohnung lehrräumen und davon ausgehen, dass er zu mir zieht? Darf ein Vermieter das generell? Also, die Drogen hat wohl nicht mein Sohn sondern dessen Freund genommen- ich weis, er vielleicht auch- aber kann der Vermieter, wenn jetzt mit Drogen und Lärm nichts vorfällt ihn z.B. wegen einer schmutzingen Wohnung rauswerfen?
Noch konnte ich mit meinem Sohn nicht drüber sprechen, er ist nicht erreichbar, aber ich will unter anderem auch meine bzw. seine Rechte kennen.
Vielen Dank für euren Rat- ich verstehe jeden Vermieter wenn er sich ärgert- aber schließlich muss man das ganze als Vermieter auch nicht persönlich nehmen- ich als Mutter bin nur noch geschockt und sauer auf meinen Sohn- ist aber trotzdem mein Kind- verdammt!
Kann d Vermieter meines Sohne (19) seine Sachen rausschmeißen?
Nein, darf er nicht. Kündigen kann er aber trotzdem, natürlich nur mit Frist. Und wenn dein Sohn dann trotzdem nicht auszieht, darf er auch nicht einfach so in die Wohnung...
Es ist natürlich ein Grund Deinem Sohn zu kündigen wenn er das HAus verpestet. Aber nur mit Kündigungsfrist.
Einfach in das Zimmer gehen und sich da umschauen geht garnicht. Er muss aufpassen, dass Dein Sohn ihn nicht wg. Hausfriedensbruch und unerlaubtes Betreten anzeigt. Die Sachen einfach auf die Straße werfen geht natürlich nicht. Sollte er die Sachen Deines Sohnes berühren und entsogen handelt es sich um den Tatbestand des Diebstahls.
Er muss Deinen Sohn schriftlich abmahnen und ihm die Gelegenheit geben dem zu widersprechen. Erst dann kann eine Kündigung erfolgen, gegen die kann erneut Widerspruch eingelegt werden. Gerichte tun sich meist schwer einer Kündigung recht zu geben wenn es sich um einen solchen Grund handelt. Der Vermieter ist kein Richter, vermutet er illegalen Drogenkonsum so ist er verpflichtet dies der Polizei zu melden. Er kann Deinem Sohn die Vermutung mitteilen. Schreibt er es als Kündigungsgrund muss er vorsichtig sein nicht den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen.
Vermieter haben es schwer in Deutschland und bewegen sich aus dem Grund oft auf der Schwelle er illegalen Handelns.
lG
Also du hast ja echt ein Früchtchen von Sohn. Total unreif, nicht in der Lage sich selbst anständig zu versorgen. Ich hatte mit 18 auch nicht die pingeligste Bude, aber die Sachen waren im Schrank aufgeräumt und es war sauber. Ich weiß also wie das ist. Nebenbei er hat Freunde um sich die Drogen nehmen und dann noch selbst eine Wohnung die er so versaut? Ganz ehrlich ich als Vermieter würde so ein Pack auch nicht haben wollen.
Aber es stimmt der Vermieter darf nicht einfach ungefragt in das Zimmer gehen und leerräumen und dann hat er von jetzt auf Nachher keine Wohnung mehr. Da darf er wirklich nicht so handeln. Er muß fristgerecht kündigen und sonst geht gar nichts.
Und wenn dein Sohn auch noch laute Musik hat ist er mit dem ganzen Paket echt ne Plage für die anderen Hausbewohner.
Ela
Hallo,
weder das, was dein Sohn gemacht hat, was/ist legal gewesen, noch das, was der Vermieter getan hat, war es. Und das eine rechtfertigt das Verhalten des Anderen auch nicht. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. Aber auf der anderen Seite, sollte dein Sohn froh sein, dass der Vermieter nicht den offiziellen Weg gewählt hat, denn dann hätte er jetzt mächtig Ärger am Hals. Denn die Polizei würde der ganzen Geschichte auf alle Fälle erst einmal nachgehen. Und da wäre es erst einmal egal, wer welche Drogen genommen hätte. Warum lässt dein Sohn überhaupt zu, dass jemand in seiner Wohnung Drogen nimmt? Nachts laute Musik geht gar nicht, aber das sollte ihm klar sein. Dazu muß ich nichts sagen.
Der Vermieter hat das Recht zu kündigen. Das ist klar. Ganz normal mit Kündigungsfrist. Als Grund kann er Verwahrlosung der Wohnung angeben. Dazu muß er allerdings vorher deinen Sohn angemahnt haben, regelmäßig ausreichend zu lüften und für Ordnung zu sorgen. Das Ganze natürlich möglichst unter Zeugen. Also, wie du schreibst, haben sich ja Mitmieter beschwert. Also werden die sich nicht gerade freuen, wenn dein Sohn dort wohnen bleibt. Ich denke nicht, dass der Vermieter das persönlich genommen hat. Du schreibst ja selbst, dass bei ihm "Beschwerden" eingegangen sind. Also wird sich nicht nur der Vermieter "auf den Schlips getreten fühlen."
Und mal ganz ehrlich, wenn einer meiner Mitmieter nachts die Musik so laut aufdreht, dass ich und meine Familie nicht schlafen können, dann würde ich am nächsten Tag dort fragen, wem man denn zum Geburtstag gratulieren kann. Und wenn da keine Antwort kommt, würde ich darum bitten, die Anlage auf Zimmerlautstärke zu lassen. Und wenn es dann nicht klappt, kommt eben die Beschwerde beim Vermieter UND ich würde zusehen, dass ich die Miete mindern kann wegen Geruchs- und Lärmbelästigung. Und das mag nun mal der Vermieter nicht.
Vielen, vielen Dank für eure Antworten!!!
Ich bin nicht mit dem Verhalten meines Sohnes einverstanden- dies nur mal vorweg. Seine Wohnung habe ich seit ca. 2 Monaten nicht betreten, und das letzte mal als ich da war sah es einigermaßen sauber aus- nicht wie geschleckt, aber ganz okay. Allerdings hatte er mich erwartet.
Ich wollte mich jetzt nur absichern, nicht das der Vermieter meinem Sohn tatsächlich eines Tages die Bude ausräumt. Noch habe ich meinen Sohn nicht erreicht um ihn zur Rede zu stellen, obwohl ich mir da schon fast wieder blöd vorkomme- er ist ausgezogen, er hat diese Wohnung gemietet und in den letzten Monaten dachte ich auch das er alles so einigermaßen im Griff hat. Nun muss ich mich mit dem Abstand den wir häuslich voneinander haben, als MAMA wieder einmischen, schon komisch, aber ich werde mich auf jedenfall drum kümmern. Vielleicht war es ja auch für ihn ein Warnschuss, als der Vermieter vor der Tür stand. Vielleicht muss ich alle 14 Tage auf einen Besuch vorbeikommen damit er auch aufräumt, wobei der Vermieter ihm nicht vorschreiben kann, wie und wie oft er aufräumt. Aber natürlich muss mein Sohn ganz schön aufpassen, dass er seine Wohnung behält und nicht mal nachts einen Mieter in der Tür stehen hat, der ihm sozusagen die Leviten liest. Ich bin mal gespannt, was er dazu zu sagen hat, wenn er hört, das der Vermieter sich bei mir gemeldet hat und mit rauswurf droht!
Ich denke auch das mein Sohn noch nicht reif genug ist, er muss noch viel lernen, aber ich kann es nicht ändern! Er ist nunmal nach dem Gesetzt volljährig, er wollte ausziehen, er ist ausgezogen, ich habe da eigentlich keine Handhabe mehr. Allerdings hoffe ich sehr, dass er noch auf mich hört, ich bin seine einzige Familie und ich habe ihn immer unterstützt, das wird er nicht so einfach wegwerfen.
Noch mal danke für eure ehrliche Meinung- ich musste mich hier auch rechtlich absicher, werde meinem Sohn aber auch ein wenig Angst machen- denn wenn ich ihm jetzt noch sage- so einfach kann dich der Vermieter nicht rausschmeisen, dann ist es ganz aus mit der Vernunft. Vielleicht kann ich ja noch was bewirken!!!
Naja, so einfach kann er ihn nicht rausschmeißen. Aber die Polizei holen kann er auf alle Fälle. Und den Gestank von frisch konsumierten Drogen bekommt man so schnell nicht weg, wenn schon das ganze Treppenhaus danach riecht. Die Polizei wird auch - bevor sie bei deinem Sohn klingel - eine Lärmmessung durchführen und das ganze protokollieren. Wenn das wirklich zu laut war, hat er dann schon mal 2 Gründe am nächsten Tag bei der Polizei zu erscheinen und eine Aussage zu machen.
Dein Sohn ist zwar 19 und darf damit Auto fahren und sich offiziell nichts mehr von Mama sagen lassen, aber er ist auch für seine Taten ganz allein verantwortlich. Gib ihm doch einfach diese Möglichkeit...entweder er wählt das "erwachsensein" und Mama mischt sich nicht ein. Dann soll er das aber bitte komplett selbst regeln. Oder er wählt eben noch Mamas Hilfe, aber dann soll er auch auf dich hören und du mischst dich ein.
Hallo!
Unsere ehemalige Vermieterin hat von Mietern mal das Schloss ausgewechselt und wollte die Sachen drin nicht rausrücken.
Bei anderen ist sie in die Wohnung rein und hat aufgeräumt.
Wir waren die einzigsten, die sich mal richtig gewehrt haben und zwar vor Gericht. Da bleibt wohl nix anderes übrig, als den Vermieter darauf hinzuweisen, dass er das nicht darf. Ohne eine Räumungsklage schon mal gar nicht. Und wenn er trotzdem die Sachen rausschmeist würde ich die Polizei rufen. Es könnte ja auch sein, dass er niemanden hätte, wo er schnell unterkommen könnte.
LG
Um ehrlich zu sein hat er eigentlich auch niemanden bei dem er unterkommen kann! Hier will er auch in der Not nicht mehr wohnen, das lässt sein Stolz einfach nicht zu und er weis sehr genau, wie schwer das unsere Beziehung zueinander belasten würde.
Sobald ich mit meinem Sohn gesprochen habe, werde ich den Vermieter wohl vorsichtshalber noch mal anrufen und ihn höflich aber bestimmt darauf aufmerksam machen, dass er manches einfach nicht machen kann. Ich verstehe das er sauer ist- die anderen Mieter beschweren sich, er sieht eben nur den ärger- es tut mir auch leid, dass es im Moment so aussieht, wie es eben aussieht, ich meine damit nicht optisch! Ich kann nur hoffen, dass der Vermieter jetzt nicht darauf besteht das mein Sohn auszieht und ich hoffe noch mehr, dass mein Sohn endlich mal anfängt "erwachsen" zu werden. Solange sich die Leute um ihn rum noch an mich wenden, bezweiflich ich aber das er das alles ernst nimmt- denn Mama mischt sich mal wieder ein.....aber wie ich schon mal schrieb- was soll ich machen, es ist mein Sohn! Ich liebe ihn- nicht das was er tut!!!
Der Vermieter kann darauf bestehen worauf er will. Ohne Kündigung aus "ersichtlichen Gründen" (z.B.Mietrückstände) wird das nichts. Und das muss er gerichtlich beantragen.
Wo ist denn das Zimmer? In der Wohnung/Haus des Vermieters?
Nachtrag: ...in dem der Vermieter wohnt.
Zum Zimmer: es ist ein einzelnes Zimmer, ohne Bad und Küche. Um beides benutzen zu können muss er aus seinem Zimmer raus, auf den Hausflur und in die nächste Wohnung sozusagen gehen. Ich denke, das war früher eine große Wohnung und der Vermieter hat daraus einzelne Zimmer gemacht. Dort wo die Küche und Bad drin sind, wohnt auch jemand, alles ein bisschen komisch und ehrlich gesagt auch nicht so billig, wie ich erst dachte.
Aber noch mal zurück- mit meinem Sohn habe ich inzwischen gesprochen und er meinte direkt - komm doch einfach kurz vorbei, dann kannst du dir ein Bild davon machen wie es hier aussieht und was dran ist. Er kam dann mittags und hat mir die ganze Geschichte erzählt. Der Vermieter würde sich aufspielen wie so ein "Vater" drohte noch mal zu kommen um sich zu überzeugen ob er aufgeräumt habe....! Mit einem Anwalt....! OH JE! Zum Glück kennt mein Sohn seine Rechte und Pflichten, wurde von dem Besuch des Vermieters neulich um 8 Uhr morgens überrascht.
Mit Drogen ist bei ihm nichts gelaufen, auch nicht bei seinem Kumpel der oft da ist und im Zimmer schon gar nicht.
Nun haben wir beschlossen erst mal gar nicht drauf einzugehen, aber er beobachtet die Geschichte noch, nicht das der Vermieter einfach rein geht, während er nicht da ist, ich würde es dem Vermieter direkt zutrauen, nach den Sprüchen. Erst wollte ich ihn anrufen um ihm zu sagen das er das gar nicht darf, aber- der Typ muss das schließlich selber wissen- ist ja schließlich ein VERMIETER- das ganze Haus (10 Parteien ca. ) gehört ja wohl im.
Bei euch allen möchte ich mich ganz herzlich bedanken!!! Eure Antworten waren sehr sachlicht, ohne Vorwuft, das hat mir sehr geholfen und die ganze Geschichte ist ja erstmal nicht so heiß gegessen worden, wie sie gekocht wurde, sozusagen.
Dein Sohn kann ja das Schloß austauschen, wenn er sicherstellen will, dass der Vermieter nicht ins Zimmer geht.
Einen Schlüssel darf der Vermieter gegen den Willen des Mieters nicht haben.