Hausverbot nach Ladendiebstahl - wie lange?

Hallo, ihr Lieben!

Ich hoffe sehr, dass ihr mir mehr dazu sagen könnt...ich weiß nämlich nicht, wie die rechtliche Lage dazu ist...

Vor etwa eineinhalb Jahren hat meine Tochter, damals 13 Jahre alt, in einem Supermarkt einen Keksriegel geklaut.
Da sie damals ja noch nicht strafmündig war, konnte die Supermarktfilialleiterin keine Anzeige erstatten. Die Polizei wurde dennoch geholt, der Vorfall wurde aufgenommen. Der Supermarkt hat die Daten meiner Tochter irgendwo in den hausinternen Akten abgelegt. Meine Tochter wurde damals von der Polizei nach Hause gebracht, was mit uns Eltern verständlicherweise ziemlichen Ärger für unsere Tochter gab.

Ok, das ist nun schon einige Zeit her, wir haben damals mit unserer Tochter eindringlich gesprochen und sie versprach, dass sowas nicht wieder vorkommt...und sie hat bis heute Wort gehalten.

Die Filialleiterin des Supermarktes hat damals - laut meiner Tochter - ein zeitlich unbefristetes Hausverbot ausgesprochen.

Jetzt bin ich vor kurzem wieder einmal in dem Supermarkt gewesen, weil mir eine Freundin erzählte, ein zeitlich unbefristetes Hausverbot bei einem noch nicht strafmündigen Kind sei ziemlich überzogen und ich solle doch mal nachfragen, weil sie meinte, "ein lebenslängliches Hausverbot" sei Unsinn und nicht zulässig.
Die Supermarktleiterin jedoch stellte sich quer, ließ mich nicht richtig ausreden, meinte, meine Tochter sei rotzfrech und solche Diebe möchte sie nicht wieder in ihrem Laden sehen! Nun, ich bin ja nicht dabei gewesen, was genau an diesem Tag dort passiert ist, aber ist ihr Verhalten in Ordnung? Ich meine, meine Tochter war noch nicht strafmündig, war seitdem (logischerweise!) nicht mehr in dem Laden und wird ihn, wenn es nach der Filialleiterin geht, nicht mehr betreten, bis sie alt und grau ist, oder wie??

Wisst ihr, wie das rechtlich so ist? Gibt's irgendein stichhaltiges Gegenargument, das ich eventuell anbringen könnte? Wäre für Rat dankbar....

Ach ja, der Supermarkt gehört zu einer bekannten Supermarktkette...

Liebe Grüsse,
jessy

1

Hallo jessy,

wie es rechtlich ausschaut, keine Ahnung.
Hatte auch mal durch ne "Jugendsünde" lebenslang Hausverbot bekommen. Anfänglich hab ich den Laden gemieden, inzwischen geh ich dort ganz normal einkaufen. Zugegeben, bisher hat mich auch noch keiner drauf angesprochen "waren sie nicht die, wo vor 20 Jahren nen Bleistift hat mitgehen lassen?"
Glaube auch nicht, dass die in einer großen Supermarktkette alle Diebe steckbrieflich auflisten und überprüfen, und Fotos vergleichen, wer von den Kunden mal ein Dieb war... Da haben die anderes zu tun.

Deine Tochter soll den Laden meiden bis Gras über die Sache gewachsen ist. Sollte sie in 5 Jahren oder so tatsächlich erkannt werden, was ich echt nicht glaube, dann soll sie einfach sagen dass sie der Meinung, das Hausverbot wäre nur befristet.

Ist die Filialleiterin dort überhaupt noch anstellig?

lg bambolina

15

ich dacht so ein Hausverbot gilt ein Leben lang...

16

urg...ich wollte das jetzt nicht direkt unter deinen posten, sorry

2

Hallo Jessy,

gilt das Hausverbot auch, wenn Deine Tochter mit Dir zusammen hingeht?

Dann wäre das für mich ein Grund, nicht mehr in diesem Supermarkt einzukaufen, so lange es gilt.

Wobei unsere Supermarktleiter so ungefähr jedes Jahr ausgewechselt werden, da hätte Deine Tochter hier eine gute Chance, schneller wieder in einen Laden reinzukommen.


LG

3

Hallo!

Soweit ich von meiner Tochter weiß, gilt das Hausverbot NICHT, wenn sie mit mir zusammen dort einkauft. Sie wäre ja dann "unter meiner Aufsicht"... Wenn das nicht so wäre, muss ich dir Recht geben, dann hätten die mich als Kundin auch nicht wiedergesehen!

Und ich weiß auch, dass es immer noch die Filialleiterin ist, die dort schon vor eineinhalb Jahren war. Allerdings ist diese Dame schon im fortgeschritteren Alter, so dass ich hoffe, dass sie früher oder später eh in Rente geht. So gesehen hat meine Tochter wohl eher bessere Chancen, bald wieder in den Markt rein zu kommen.

Allerdings muss sie dort nicht gezwungener Maßen einkaufen, es gibt ja noch mehr Supermärkte, die unser sauer verdientes Geld gern verdienen möchten....

Liebe Grüsse,
jessy

5

Hausverbot ist Hausverbot, da gibt es doch keine Ausnahmeregeln das sie mit dir rein dürfte #kratz

Warum du dann da nicht mehr einkaufen würdest ist mir ein Rätsel, denn deine Tochter hat schließlich Mist gebaut und wurde damit bestraft.
Hausverbote sind in solchen Fällen ja auch nicht unüblich.

weiteren Kommentar laden
4

Liebe Jessy,

prinzipiell darf Deiner Tochter wegen Diebstahls ein unbefristetes Hausverbot in allen Filialen dieser Kette gegeben werden. Insbesondere, wenn sie durch ihr Verhalten (fehlende Einsicht, beleidigendes Verhalten etc.) evtl. deutlich zeigte, dass mit einer Wiederholung zu rechnen sei.

Wenn das Hausverbot nicht schriftlich Dir als Erziehungsberechtigten einer Strafunmündigen zugestellt wurde, wird der Beweis bei einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs allerdings schwer werden, sofern das Hausverbot nicht im Polizeibericht auftaucht.

Ob einer strafunmündigen gegenüber ein unbefristetes Hausverbot erteilt werden kann, dass praktisch auch 15 Jahre später noch zur Anzeige führen kann ... na da würde wohl ein Gericht im Einzelfall entscheiden.

Praktisch würde ich an Stelle Deiner Tochter ca. ein Jahr warten und dann einen ausführlichen Entschuldigungsbrief schreiben, in dem klar und deutlich zu erkennen ist, dass der Diebstahl als Fehlverhalten erkannt wurde und sie Reue empfindet, sowie dass sie durch ihre mittlerweile erlangte Reife für die Zukunft Besserung gelobt. Abschließen würde ich mit der Bitte, dass Hausverbot zurückzunehmen bzw. z.B. auf einen Zeitraum von zwei Jahren zu beschränken.
Sollte das abgelehnt werden, hat das zwar den Nachteil, dass es schwarz auf weis vorliegt. Dennoch ist eine schriftliche Entschuldigung und Zeichen von "erwachsenem Verhalten" in den meisten Fällen der Weg zum Ziel.


Alles Liebe,
Christian

7

Hallo,

mag deine Tochter nach dem Vorfall überhaupt noch in den Supermarkt gehen? Ich würde mich jedenfalls schämen, wenn ich bei einem Diebstahl erwischt worden wäre und einen großen Bogen um das Geschäft machen (wahrscheinlich auch als Elternteil).

Ob deine Tochter damals strafmündig war, finde ich ehrlich gesagt irrelevant. Schon kleinere Kinder wissen, dass man nicht klauen darf. Man kann doch wohl voraussetzen, dass eine 13-Jährige es auf jeden Fall weiß. Ein Hausverbot als Strafe finde ich durchaus angemessen.

Sieh es mal aus Sicht der Marktleiterin. Würdest du jemanden in deiner Wohnung haben wollen, der versucht hat, dich zu bestehlen? Ich nicht.

Gruß
Sassi

8

Ich persönlich sehe da nichts Verwerfliches drin, einem Ladendieb ein Hausverbot auszusprechen. Eine 13-jährige kann sehr wohl die Tragweite eines Diebstahls abschätzen.

Wenn dir das nicht passt, hast du die Möglichkeit, deine Konsequenzen zu ziehen und woanders einkaufen zu gehen.

Gegenfrage: Würdest du Leute in deine Wohnung lassen, die dich schon mal beklaut hätten?

9

Wende Dich an die oberste Stelle.

Man kann Kinder auch unnötig kriminalisieren.

Gruß

Manavgat

10

Das sehe ich nicht so.

Niemand macht aus dem Mädel einen Schwerverbrecher. Sie hat nunmal geklaut und als Konsequenz Hausverbot. Das ist eine faire Strafe.

Um meinen Vergleich nochmal aufzugreifen: Ich würde auch niemanden in mein Haus lassen, der versucht hat mich zu bestehlen.

Gruß
Sassi

13

Ohhh Mannn...

solche Eltern "liebe" ich ja.

Habe oft genug mit solchen "Sorten" wie dir zu tun gehabt als Filialleiterin. :-[

Kein Wunder, dass sehr oft Kinder von solchen Eltern klauen, da diese Eltern jegliches Fehlverhalten tolerieren und damit entschuldigen: es war doch nur ein Keksriegel...

WOHER sollen Kinder lernen sich sozial anständig in die Gesellschaft einzugliedern, wenn die Eltern den Kindern alles durchgehen lassen?

Unvorstellbar tz-tz-tz

Gruß Lisa

weiteren Kommentar laden
11

Hallo!

Ich bin's nochmal....

Um das richtig zu stellen.... Es geht mir nicht um das Hausverbot an sich, denn das finde ich für meine Tochter in Ordnung. Ich teile eure Meinung, dass die Filialleiterin völlig richtig gehandelt hat!

Es geht mir vielmehr darum, dass sie mir gegenüber ziemlich unfreundlich aufgetreten ist (immerhin war ich als Kundin dort und habe eingekauft!!), nur weil ich nach eineinhalb Jahren mal angefragt habe, ob es wirklich nötig ist, eine 13-Jährige ZEITLEBENS aus "ihrem" Laden zu verbannen!
Sorry, aber sowas finde ich nun doch überzogen.

Sollte es in 20 Jahren den Supermarkt dort noch geben und meine Tochter geht dann, inzwischen als Frau Mitte 30, dort mal einkaufen, würde sie wieder rausgeworfen: "Hey Sie, Sie haben vor 20 Jahren hier einen Keksriegel geklaut! Sie haben doch noch Hausverbot! Verbrecherinnen wie Sie wollen wir hier nicht!!"

Ist doch total lächerlich, oder??

LG
jessy

12

Hallo Jessy,

da ich selber in der Position der Filialleitung arbeite kann ich dir folgendes sagen:

Rechtlich gesehen ist es so:

Ein Anzeige kann gegen jeden geschrieben werden, auch wenn deine Tochter erst 13 ist/war. Es wird nur von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.

Die Filialleitung hat das Hausrecht, d.h. SIE entscheidet wie lange deine Tochter Hausverbot bekommt. Das kann durchaus unbefristet sein (also für immer)
Ich selber entscheide bei minderjährigen mich immer für 1 Jahr befristet, es sei denn, die Kinder/Jugendlichen sind wirklich frech und sehen ihren Fehlgriff nicht ein.

Hausrecht bedeutet, du entscheidest wer deinen Markt betreten darf. Auch wenn eine Person NICHTS getan hat und dir einfach seine "Nase" nicht passt... Einen rechtlichen Anspruch gibt es von deiner Seite aus also nicht.

Mein Tipp an dich, wenn du wirklich in diesem Markt noch einkaufen gehen möchtest: Ruf die Marktleiterin an, bitte um ein persönliches Gespräch mit deiner Tochter, geht gemeinsam dort hin und sprecht nochmal darüber. Es wäre ratsam, dass sich deine Tochter entschuldigt für ihr Verhalten und der Marktleiterin verspricht, dass dies nie wieder vorkommt.

Wenn sie dann immer noch nicht mit sich reden lässt, gehst du halt woanders einkaufen. Ist doch ihr Umsatz den sie dann verliert...


LG Lisa